Mit ‘Zwangsheirat’ getaggte Artikel

Besserer Schutz vor Zwangsverheiratung

Mittwoch, 28. Juli 2010

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_07/2010_252/02

Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Schutz für Opfer von Zwangsverheiratungen
Recht/Antrag - 15.07.2010

Berlin: (hib/JFR/ELA) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern von Zwangsverheiratung vorlegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (17/2491). Unter anderem sollen nach Vorstellung der Abgeordneten Zwangsverheiratungen in §31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes als Härtefall anerkannt werden. Die Fraktion fordert außerdem die Initiierung einer dauerhaften Bund-Länder-Arbeitsgruppe ”Zwangsverheiratung“. Im Bereich der Prävention soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Frauen- und Migrantinnenorganisationen Aufklärungskampangen entwickeln und finanzieren.

Zwangsverheiratungen seien schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, welche außerdem die Würde der Betroffenen, ihre persönliche Freiheit und selbstbestimmte Lebensführung sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verletzten, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung müsse deshalb nicht nur gesetzgeberisch tätig werden, sondern auch ein koordiniertes Vorgehen in den Bereichen Prävention und Intervention gewährleisten [hier]

Aus dem Antrag der Grünen:

5. Von Zwangsverheiratungen sind zum ganz überwiegenden Teil Frauen betroffen. Täter bzw. Gehilfen von Zwangsehen sind zwar regelmäßig Männer, mitunter werden hetero- oder homosexuelle Männer und Jugendliche aber auch selber Opfer von Zwangsverheiratungen. In Deutschland besteht ein eklatanter Mangel an Präventionsangeboten und Schutzeinrichtungen für Jungen und Männer (bzw. für Paare) sowie an professionellen Anbietern einer interkulturellen Täterarbeit.

Staun, Staun - da Männer idR als Opfer nicht wahrgenommen werden, vermute ich, das für diese Gruppe nur deshalb Präventionsangebote gefordert werden, da auch etliche Homosexuelle von der Zwangsverheiratung betroffen sind.

Interessant ist mal wieder die Frage, wie oft Männer/Frauen erwähnt wurden:

Männer = 9 Treffer
Frauen =  47 Treffer

wobei man berücksichtigen muss, das Männer auch im Zusammenhang mit Täterschaft erwähnt werden. Ansonsten besteht der Antrag im Grunde genommen fast ausschließlich aus Frauenförderung. Es ist ähnlich wie beim Gewaltschutzgesetz: die wirklichen Opfer werden kaum davon profitieren und die anderen lädt er zum Missbrauch ein.

WikiMANNia: Zwangsehe

Schulen sollen über Zwangsheirat aufklären

Sonntag, 13. Juni 2010

RUMAENIEN ZWANGSHEIRATLeitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen

Ein neuer Leitfaden soll Lehrkräfte an Schulen in Deutschland im Umgang mit dem Thema Zwangsverheiratungen sensibilisieren. Staatsministerin Maria Böhmer hat die Broschüre jetzt der Kultusministerkonferenz vorgestellt.
Erarbeitet hat die Integrationsbeauftragte die Publikation gemeinsam mit den Mitgliedern einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Der Leitfaden soll das Schulpersonal auf die Thematisierung von Zwangsheirat in der Schule vorbereiten und ihm ermöglichen, gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie potenziellen Opfern die richtige Ansprache zu finden. “Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, die es mit aller Entschiedenheit zu bekämpfen gilt”, betonte Böhmer [mehr]

Aus dem Leitfaden:

Von Zwangsverheiratung wird gesprochen, wenn die Eheschließung durch psychischen Druck, die Androhung und/oder Ausübung von Gewalt erzwungen und ohne inneres Einverständnis eines oder beider Ehepartner geschlossen wird.

Wenn man das Ganze etwas abändert, liest es sich wie folgt:

Von Zwangsvaterschaft wird gesprochen, wenn eine Schwangerschaft durch psychischen Druck, die Androhung und/oder Ausübung von Gewalt erzwungen und ohne inneres Einverständnis des Mannes beschlossen wird.

Kurioserweise wird darüber in den Schulen aber nicht aufgeklärt und schon gar nicht wird erwähnt, das man an den Ehepartner bis über den Tod hinaus gebunden ist. Überspitzt könnte man auch sagen: Daraus resultiert ebenfalls eine Zwangsverheiratung, denn der Staat unterstützt mittels Gesetze dieses Anliegen und ist an einer Aufklärung nicht interessiert.

Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen
WikiMANNia: ZwangseheZwangMigranten

Frauen und Mädchen vor Zwangsheirat besser schützen

Donnerstag, 01. April 2010

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_04/2010_100/01

Bundesrat: Opfer von Zwangsheirat besser schützen

Recht/Gesetzentwurf - 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1213) soll Zwangsheirat wirksamer bekämpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsehen gestärkt werden. Auch in Deutschland stellten Rechtsanwälte, Lehrkräfte, Beratungsstellen und Frauenhäuser vermehrt Zwangsheiraten bei Einwanderern fest. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Drucksituation zur Ehe gezwungen werde, heißt es in der Initiative. Davon seien in der überwiegenden Zahl Mädchen und junge Frauen betroffen.

[..]Begründet wird dies damit, dass der genötigte Ehegatte gerade in der ersten Zeit nach dem Eintreten der zumeist als traumatisch empfundenen Zwangslage oft emotional nicht in der Lage sei, die Aufhebung der Ehe zu betreiben. Auch im Unterhalts- und Erbrecht plant die Länderkammer Änderungen zugunsten der von Zwangsheirat Betroffenen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die unter Zwang verheirateten Mädchen und jungen Frauen vor allem aus türkischem oder kurdischem Umfeld stammten. Betroffen seien aber auch Albanerinnen, Pakistanerinnen, Inderinnen oder Marokkanerinnen. Dabei sei das Phänomen der Zwangsheirat aber nicht auf den islamischen Kulturkreis beschränkt. Es seien auch Fälle aus Süditalien oder Griechenland bekannt geworden. Von Zwangsheiraten in Deutschland seien vor allem minderjährige Mädchen betroffen. Die Zwangsverheiratung sei oft der Versuch, die eigenen Töchter zu disziplinieren, die in westlichen Gesellschaften aufwachsen und sich nicht mehr in alte Traditionen fügen wollten. Es gehe hier um die Beibehaltung der traditionellen Machtverhältnisse in der Familie. Über das Ausmaß von Zwangsheirat habe man allerdings deutschlandweit kaum gesicherte Daten [mehr]

Man hat kaum gesicherte Daten, aber trotzdem müssen Gesetze geändert werden. Woran erinnert mich das nur? Wer sich für diese Thematik interessiert, der sollte sich den Gesetzesentwurf durchlesen. Interessant fand ich u.a. die Feststellung, das eine Zwangsheirat weder aus religiösen, noch aus patriarchalisch-traditionellen Gründen akzeptabel sei, da dieses eine Menschenrechtsverletzung darstelle (Seite 11). Da kann man doch nur noch mit dem Kopf schütteln und sich fragen: merken die noch etwas? Bei Genitalverstümmelungen interessiert es keinen, das Jungen aus den erwähnten Gründen ihrer Menschenrechte beraubt werden, aber bei Zwangsverheiratung wird genau diese Begründung heran gezogen? Zwar wird auch erwähnt, das Jungen ebenfalls davon betroffen sein können (Seite 9), die Folgen wären allerdings nicht so drastisch wie für Mädchen. Man sollte Politikern beide Gesetzesentwürfe um die Ohren hauen, bis sie endlich aufwachen, aber darauf hoffe ich wohl vergebens - aufs aufwachen meine ich natürlich ;-)

Scheidung bedeutet Zwangsehe für den Mann

Rechtlich wird eine Ehe nie geschieden. Tatsächlich ist es nur eine Trennung von Tisch und Bett. Rechtlich bleiben die “Ex”-Ehepartner lebenslang verknüpft. Nach einer Scheidung erhält man deshalb auch nicht den Familienstand “ledig”, sondern “geschieden”. Eine Scheidung ist die Transformation einer freiwilligen Ehe in eine Zwangsehe.

WikiMANNia: ScheidungZwangsehe

Staatliche Zwangsverheiratung

Donnerstag, 04. März 2010
©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

Nachfolgender Beitrag wurde von dem User Mus Lim aus dem WGvdL-Forum verfasst. Aus meiner Sicht ist der Artikel sehr wichtig, weil er uns alle betrifft - deshalb sollte er auch unbedingt bis zum Ende gelesen werden.

Die Quellen werden am Ende des Artikels genannt.

Zwangsheirat ist eigentlich ein Thema, das in Verbindung mit Migrantengruppen gebracht wird. Es ließe sich darüber streiten, ob dies absichtlich geschieht, um davon abzulenken, dass tagtäglich Bürger in Deutschland zwangsverheiratet werden. Mit der Schließung einer Ehe wird ja auch eine Wirtschaftsgemeinschaft begründet. Genau das wird nun vom Staat vorgenommen, wenn Nichtverheiratete von der ARGE zu Bedarfsgemeinschaften zusammengefasst werden, in der Absicht damit Sozialleistungen zu sparen.

Der erste Schlag wurde mit der Reform des Ehescheidungsrechtes von 1977 geführt. Seitdem kann in Deutschland jeder beliebig aus der Ehe aussteigen, ohne damit Versorgungsansprüche zu verlieren. Vor allem nichtberufstätige Frauen profitieren hiervon. Im Klartext: Mit der Selbstverwirklichung der Frau wurde die Pflicht zur ehelichen Solidarität für die Frau faktisch aufgehoben, aber nacheheliche Solidarität kann weiterhin vom Mann eingefordert werden. Die im Familienrecht deklamierte “Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft” (§ 1353, Abs. 1, BGB) wird dadurch zur Leerformel gemacht.

Damit wurde die Grundlage für ein Geschäftsmodell gelegt, mit dem der Staat seinen Bürgern Unterhaltspflichten zwischen Personen auferlegen kann, die weder miteinander verwandt sind, noch in ehelicher Gemeinschaft zusammen leben. § 1353 BGB besagt: “Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.” Mit dem staatlichen Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft wird das “füreinander Verantwortung tragen” aus dem Kontext der “ehelichen Lebensgemeinschaft” heraus gebrochen.

Apologeten des Zeitgeistes verbreiten nun die Parole, dass sich die Zeiten eben ändern und es damit auch neue Formen des Zusammenlebens geben würde. Hinter diesen Nebelkerzen wird die Tatsache verborgen, dass die Menschen in anderen Lebensbereichen wie dem Erwerb einer Immobilie oder dem Kauf eines Pkw eine Errosion von Sicherheit und Verlässlichkeit nicht hinnehmen. Im Gegensatz dazu wurde für die Institution Familie im Grundgesetz ein “besonderer Schutz der staatlichen Gemeinschaft” festgelegt. Warum sollte also ausgerechnet die Demontage der Familie befürwortet werden?

Denn was anderes sind denn diese hoch gepriesenen “neuen Formen des Zusammenlebens”? Sie sind für den Bürger äußerst vage und unsichere Konstrukte, deren Regeln vom Staat festgelegt werden. Mit Autonomie und Selbstbestimmung hat das dann nichts mehr zu tun. Bei der staatlich verordneten Bedarfsgemeinschaft verpflichtet der Staat für Nichtverheiratete und Nichtverwandte Verantwortung zu übernehmen, wobei für diese neue Form des Zusammenlebens der Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verletzt wird, der da lautet: “Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.”

Der hier vollzogene Prozess kann in drei Schritten beschrieben werden:

  1. Zunächst wird die von der staatlichen Gemeinschaft zu schützende Ehe und Familie demontiert und zerstört.
  2. Danach werden staatliche Definitionen von “eheähnlichen Lebensgemeinschaft” und “Bedarfsgemeinschaften” geschaffen, die sich von der Ehe/Familie in drei Punkten unterscheidet:
    1. Sie entfalten keine Schutzfunktion für den Bürger.
    2. Sie werden nicht durch den freien und vollen Willen der Bürger geschlossen.
    3. Sie sind nicht autonom und vom Bürger selbstbestimmt, sondern werden vom Staat fremdbestimmt.
  3. Den staatliche definierten “eheähnlichen Lebensgemeinschaften” und staatlich verordneten Bedarfsgemeinschaften werden Unterhaltspflichten auferlegt, die sich zuvor nur aus Verwandtschaft oder freier Eheschließung und Familiengründung ergaben.

Dieser Doppelschlag aus Familienzerstörung und staatlicher Zwangsverheiratung ermöglicht dem Staat:

  1. Die privaten Lebensbereiche seiner Bürger zu bestimmen.
  2. Den totalen Zugriff auf die finanziellen Ressourcen seine Bürger. Neben dem schon bestehenden Steuermonopol bekommt der Staat so noch das Instrument der Festsetzung von Unterhaltsverpflichtungen.

Damit dürfte die Basis einer freien Gesellschaft zerstört sein. Der totale Staat rückt damit in greifbare Nähe. Als Gegenmaßnahmen bietet sich an, sich als Mann generell von Frauen fernzuhalten, keinesfalls mit einer Frau zusammen zu ziehen und erst Recht keine Kinder zeugen, die eine lebenslange Unterhaltssklaverei begründen könnte. Aber auch Wohngemeinschaften mit Männern sollte vorsichtshalber vermieden werden. In Zeiten des Genderismus schreckt der Staat bestimmt nicht davor zurück, heterosexuellen Männern eine homosexuelle Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen.

“Die Kriterien zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft für nichtgebundene Lebensgemeinschaften widersprechen der in Art. 2 des Grundgesetzes geschützten Handlungsfreiheit und Privatautonomie.”
“Die Schlechterstellung der Bedarfsgemeinschaften gegenüber Einzelpersonen untergräbt die Solidarität in gelebten Sozialbeziehungen.”
[¹]

Dem ist zuzustimmen. Nicht nur die faktische Schlechterstellung, schon oder sogar gerade die Not, sich entweder mit einer Kürzung am Existenzminimum abzufinden oder aber sich von eben dieser “geübten Solidarität” distanzieren zu müssen, den Freund, die Freundin als “nur Mitbewohner” in einer “reinen WG” – und damit den eigenen Lebensalltag als oberflächlich und unsolidarisch denunzieren zu müssen, stellt für die Betroffenen eine Kränkung dar, die in ihren gesellschaftliche Folgen kaum abzuschätzen ist.[²]

© Mus Lim

[¹]Bernd Schlüter: Zehn Thesen zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Version: 18. Mai 2006
zitiert von Klaus Heck, in: Füreinander einstehen, jenseits einer „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ im Sinne des SGB II, Seite 15/16
[²]Klaus Heck, Seite 16
Quellen des Beitrages: WGvdL-ForumDie Familie und ihre Zerstörer