Mit ‘Sorgerecht’ getaggte Artikel

Väterradio sucht nichtsorgeberechtigte Väter

Donnerstag, 20. Mai 2010

vafk-logoWöchentlich wird im Väterradio eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt - wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?

Hierzu suchen wir nichtsorgeberechtigte Väter nichtehelicher Kinder, die ihre spezielle Problematik sowie die daraus resultierende Problematik für die Kinder vorstellen möchten. Auch wäre ein sogenannter “Karnevalsprinz” wichtig, dessen Kind in einem One-Night-Stand entstanden ist, der aber wider aller Erwartungen seitens unserer Rechtsprechung und anderer Verbände für sein Kind sorgen und Verantwortung übernehmen möchte. Der Karnevalsprinz wurde beim Bundesverfassungsgericht als Metapher für kurzlebige Beziehungen benutzt.

Diese Dokumentation ist insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Reform des Sorgerechts für nichteheliche Väter sehr wichtig!

Wir bitten daher, kurzfristig ein kurzes Mail mit den Kontaktdaten (Ort, Telefon und Mail) an uns zu senden. Es wäre sinnvoll, wenn die eigene Situation in wenigen Sätzen beschrieben wird. Damit die Mails nicht untergehen, bitte auf jeden Fall an die Adresse pressefaelle@vafk.de schreiben.

Eine Veröffentlichung erfolgt natürlich nur nach vorheriger Freigabe. Danke!

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
http://www.vaeterradio.de/

Nur zur Information.

WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftAlleinerziehende

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

Samstag, 10. April 2010

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Prozesse schließen. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

Deutsche Gerichte stehen bei der Verfahrensdauer in vielen Bereichen schon heute gut da. Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht dauern zum Beispiel im Durchschnitt nur viereinhalb Monate. Auch in Deutschland kommt es aber immer wieder zu unangemessen langen Verfahren. Überlange Prozesse können Privatpersonen und Unternehmen stark belasten, finanziell und persönlich. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren. Mit der Entschädigungsregelung geben wir den Betroffenen ein wirksames Mittel an die Hand, sich gegen überlange Prozesse zu wehren [mehr]

Aus dem Referentenentwurf:

[..]Der für einen Entschädigungsanspruch maßgebliche Tatbestand ist die Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten aus Artikel 19 Absatz 4 GG, Artikel 20 Absatz 3 GG und aus Artikel 6 Absatz 1 EMRK auf Entscheidung seines gerichtlichen Verfahrens in angemessener Zeit. Für die Frage der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Sinne des Absatzes 1 kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich.

[..]In kindschaftsrechtlichen Verfahren, also in Verfahren, die das Sorge- und Umgangsrecht betreffen, ist bei der Beurteilung, welche Verfahrensdauer noch angemessen ist, zudem das besondere kindliche Zeitempfinden einzubeziehen. Kleinere Kinder empfinden den Verlust einer Bezugsperson schneller als endgültig als ältere Kinder oder gar Erwachsene (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00, FamRZ 2001, 753). Die Gefahr der Entfremdung zwischen Eltern und Kind, die für das Verfahren Fakten schaffen kann, ist hier besonders groß. Für die Frage, ob die Verfahrensdauer angemessen ist, kommt es nicht darauf an, ob sich der zuständige Spruchkörper pflichtwidrig verhalten hat. Die Feststellung unangemessener Verfahrensdauer impliziert dementsprechend umgekehrt auch für sich allein keinen Schuldvorwurf für die mit der Sache befassten Richter.

Nichts genaues weiß man oder was kann man sonst aus diesem Entwurf ableiten? Die Entscheidung, was denn nun ein überlanger Prozess ist, liegt wiederum bei den Gerichten und deshalb muss man sich doch fragen, was dieses geplante Gesetz bewirken soll?

BMJ: Referentenentwurf Rechtsschutz überlange Verfahren.pdf

Deutschland unterstützt den EU-Gerichtshof für Menschenrechte

Donnerstag, 11. März 2010

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Mit 100.000 Euro fördert Deutschland ein Projekt, das den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entlasten und dessen Effizienz steigern soll. Der Ständige Vertreter Deutschlands beim Europarat, Botschafter Hans-Dieter Heumann, und der Leiter der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs, Erik Fribergh, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag.

[..]Mit dem Projekt soll die in den Mitgliedsstaaten vorhandenen juristischen Fachkenntnisse über den Gerichtshof verbessert werden. Ziel ist es, Journalisten über die Rechtsprechung des Gerichtshofs, verfahrensrechtliche Fragen und die Konsequenzen, die Urteile für die Mitgliedstaaten haben können, besser zu informieren.

Medien als Katalysatoren

Über die Medien soll die Arbeit des Gerichtshofs in den Mitgliedstaaten bekannter gemacht werden. In Zukunft werden so Richter, Anwälte oder Polizisten die Rechtssprechung besser anwenden können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht darüber, dass die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten wird. Er ist damit Teil des Menschenrechtsschutzsystems des Europarats und hat seinen Sitz in Straßburg. Seit 1998 kann jeder Einzelne gegen eine Verletzung seiner Rechte aus der Menschenrechtskonvention klagen.

[..]Mit dem Ende des Kalten Krieges verdoppelte sich die Zahl der Mitglieder im Europarat, die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stiegen sprunghaft an. Über 120.000 Beschwerden von Bürgern aus 47 Staaten in ganz Europa müssen aktuell noch entschieden werden [mehr]

Ist das der gleiche Gerichtshof, bei der ein deutscher Richter erst im Januar entschieden hat, das in Deutschland lebende Väter nicht diskriminiert werden? Siehe Beitrag “Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil” [hier]

Des weiteren muss man sich fragen, was für menschenrechtswidrige Gesetze die einzelnen Mitgliedsstaaten haben, wenn 120.000 Klagen anhängig sind? Eine angenommene Klage bedeutet schließlich, das Erfolgsaussichten bestehen. Viele Klagen werden gar nicht erst angenommen, etliche davon aus Gründen des formalen Rechts. Welche Rolle die Medien dabei einnehmen sollen, erschließt sich mir im Moment noch nicht so ganz.

Gerhard Amendt - Der flexible Mann

Montag, 08. März 2010

amendt2Wie behauptet sich heute das starke Geschlecht?

Unter den Bedingungen der freiheitlich-modernen Gesellschaft hat sich auch das Verhältnis von Männern und Frauen kompliziert. Der Notwendigkeit, dass sich beide Geschlechter mehr aufeinander zubewegen, stehen nicht nur archaische Verhaltensmuster, sondern auch die feministische Opfer-Ideologie entgegen.

Von Gerhard Amendt

[..]Die Ambivalenz der Frauen

In sichtbarem Gegensatz zur Flexibilität von Männern ausserhalb der Familie regt sich passiver Widerstand unter Männern, wenn mehr Arbeit von ihnen im Hause erwartet wird. Das monieren vor allem die beruflich flexiblen Frauen. Allerdings ist die Flexibilität, die Frauen von ihren Partnern erwarten, von einem augenfälligen Widerspruch geprägt. Frauen sind nämlich nicht so ohne weiteres bereit, ihre Ambivalenz einzugestehen, dass sie den Mann zu Hause durchaus wünschen, dass sie aber erwarten, dass er ihre alles beherrschende Mütterlichkeit nicht durch eigenmächtiges Gestalten über den Haufen wirft. Wer über den Widerstand der Männer gegen Hausarbeit und Kinderpflege reden will, der kommt nicht umhin, dieses zu thematisieren. Zumal es ein bedeutsames Hindernis für wechselseitige Flexibilität darstellt.
An der Aussengrenze des Mütterlichen

Welche anderen Alltagserfahrungen könnten es sein, die uns verstehen lassen, warum Männer angesichts flexibilisierter Weiblichkeit die Hausarbeit meiden? Wenn wir uns ansehen, woran Flexibilität der Männer gemessen wird, dann fällt Folgendes auf. Seit gut dreissig Jahren wird in Deutschland von einer Frauenzeitschrift die Familienarbeit von Ehemännern erforscht. Dabei geht es beständig um die Häufigkeit des «Windelnwechselns» und des «Müllentsorgens» durch Väter. Daran sei Flexibilität zuvörderst zu bemessen. Zeugen diese Fragen aber nicht ebenso von grosser Ambivalenz gegenüber der väterlichen Präsenz im Familienalltag? Frauen lassen den Mann den «Dreck» wegmachen und rücken ihn symbolisch an die «Ausscheidungen» des Familienlebens heran. Solange der Mann «Brot verdient und Müll entsorgt», so lange ändert sich aber an der klassischen Rollenteilung nichts. Er darf nur bis zu den Aussengrenzen des Mütterlichen herantreten. Die eigenständige Gestaltung der Familie bleibt ihm versagt.

Das wird männliche Flexibilität für häusliche Tätigkeiten weder lichterloh entflammen lassen, noch den Unmut beseitigen, dass die Ehefrau ihr bereits Grenzen setzt, bevor eigenständige Väterlichkeit überhaupt praktiziert wird. Das steht nicht nur der väterlichen Bindungsgestaltung gegenüber seinen Kindern im Wege. Es verhindert ebenso die Flexibilität, die die Ehefrau von ihm erhofft, um ihr eigenes berufliches Leben freier zu gestalten. Die Schlüsse, die Männer daraus ziehen, sind folgenreich. Sie entwickeln nämlich Zweifel, ob die Partnerin ihre Berufstätigkeit wirklich ernsthaft verfolgt. Oder wird doch alles an ihm hängen bleiben, wenn die Härte des Berufs und der Arbeitslosigkeit sie einmal trifft? So ergänzen sich seine Befürchtungen über ihre Ernsthaftigkeit mit ihrer halbherzigen Zulassung bei der Familiengestaltung zu einem Zustand, der Flexibilität erschwert und allenfalls zu gegenseitigen Vorwürfen führt.

Zusätzlich zu dieser Erfahrung in der Partnerschaft werden Männer Zeugen einer widersprüchlichen Rhetorik im Alltag und in den Medien. Zwar sehen sie, dass entschlossene Frauen mit guter Bildung extrem erfolgreich sind und ihr Leben recht frei gestalten können. Absurderweise werden sie trotz ihrem Erstarken ständig als Opfer beschrieben und Männer als schuldig dafür erklärt. Ohne Ansehen von Herkunft, Bildung und Einkommen werden Männer pauschal damit in die Position von Allmächtigen gerückt. Dem entspricht eine unterschwellige Idealisierung von Männern als die ewig Starken mit den breiteren Schultern. Und das trotz der negativen Zuschreibung als Täter.
[mehr]

Ein sehr ausführlicher Artikel von Gerhard Amendt in der NZZ Online (Schweiz) und unbedingt lesenswert.

Lage der Kinder in Deutschland 2010

Samstag, 16. Januar 2010

kristina-koehler Dr. Kristina Köhler hat gemeinsam mit UNICEF am 14. Januar in Berlin die neue UNICEF-Studie “Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010 - Kinder stärken für eine ungewisse Zukunft” vorgestellt. Die Studie belegt: Deutschlands Kindern geht es im internationalen Vergleich gut. Im Vergleich zu 2007 hat sich Deutschland mit dem 8. Platz von 21 Ländern um drei Ränge verbessert.

Die Studie zeigt unter anderem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ausnehmend gut mit ihrer Familie und mit Gleichaltrigen auskommen. Für drei von vier deutschen Jugendlichen sind die Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen, mit denen sie reden können. Sie haben hilfsbereite Freunde und Mitschüler und gehen zu einem hohen Anteil gerne zur Schule [mehr]

Nach dieser Aussage muss man sich fragen, warum in Deutschland alles getan wird, um Familien zu zerstören. Es heißt allerdings nicht umsonst: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Nachfolgend noch ein paar Sätze aus der UNICEF-Pressemitteilung.

1. Dimension „Materielles Wohlbefinden“

Anhaltend schwierig ist die materielle Situation vieler Kinder in Deutschland. Insbesondere Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen, sind überproportional von Armut betroffen. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

3. Dimension „Bildung und Ausbildung“

In diesem Bereich sehen die Autoren trotz Fortschritten auch Besorgnis erregende Trends. So gibt es messbare Leistungsverbesserungen beim Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Deutschland liegt jetzt auf Platz sechs auf einem Niveau mit Schweden. Aber viele Kinder und Jugendliche blicken sehr düster in ihre berufliche Zukunft: So erwarten knapp 25 Prozent, dass sie nach Beendigung der Schule und der Ausbildung nur Arbeiten mit niedriger Qualifikation ausüben werden. In den USA, die im Gesamtvergleich ganz hinten liegen, haben nur 9 Prozent eine so pessimistische Erwartung hinsichtlich ihrer Zukunftschancen. Deutschland liegt hier auf dem letzten Platz aller untersuchten Industrieländer.

6. Dimension „Subjektives Wohlbefinden“

Hinsichtlich der eigenen Einschätzung von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Lebenssituation befindet sich Deutschland insgesamt auf Rang neun. Hinter diesem Mittelplatz verbergen sich allerdings einige gravierende Probleme: 6 Prozent der Heranwachsenden erleben sich als Außenseiter. 11 Prozent der befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland geben an, sich “unbehaglich und fehl am Platz” zu fühlen. Etwa jeder dritte 15-Jährige sagt, dass er sich “alleine” fühlt. Bei der Lebenszufriedenheit insgesamt liegt Deutschland dann sogar auf dem viertletzten Platz von 21 Ländern. Erfreulich ist dagegen: Überdurchschnittlich hoch – bei fast 36 Prozent - liegt der Anteil der Kinder in Deutschland, die die Schule nach eigenen Angaben “sehr gerne” mögen.

Ich habe bisher nur den Anfang der Studie gelesen, aber dieser war aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich. Es wird über die Lebenssituation von Erich Kästner als Kind geschrieben und das dieser es trotz bescheidener, materieller Verhältnisse in seinem Elternhaus geschafft hat, aus sich etwas zu machen.

Links
UNICEF Pressemitteilung zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010
UNICEF-Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010

Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

Dienstag, 12. Januar 2010

carriere_mathieu_berlin_kreuzigung_170606 Zunächst einmal möchte ich folgendes festhalten: Mathieu Carriere ist und bleibt aus meiner Sicht ein Exzentriker. Wie alles im Leben beinhaltet aber auch diese Lebensart Positives wie Negatives, was man in der Sendung “Was erlauben Strunz” auf N24 sehr gut beobachten konnte. Im Gegensatz zu Edith Schwab hatte ich bei Mathieu Carriere das Gefühl, das er mit Leib und Seele für “unsere” Kinder kämpft.

Zunächst einmal wurde die Kreuzigung von Mathieu Carriere auf der Väterdemonstration des VafK aus dem Jahr 2006 auszugsweise gezeigt. Danach wollte Herr Lanz zum einen wissen, wie die derzeitige private Situation in Sachen Sorgerecht seiner Tochter wäre. Mathieu Carriere stellt daraufhin zunächst einmal klar, das er nie für Väterrechte, sondern für Kinderrechte gekämpft habe und inwieweit Väter von (nichtehelichen) Kindern in Deutschland diskriminiert werden. Herr Carriere brachte die bekannten Argumente und vor allen Dingen, das die Rechte der Kinder auf Vater und Mutter in der UN-Kinderrechtskonvention verankert wären, die Deutschland ja nicht vorbehaltlos unterschrieben habe.

Die ökonomische Situation der Mütter würde staatlich gefördert, woraufhin Frau Schwab lachen musste. Es ginge nicht um Schuldzuweisung an die Mütter, denn für diese Menschenrechtsverletzungen wäre der Staat verantwortlich, meinte daraufhin Herr Carriere. Frau Schwab reagierte daraufhin ziemlich übertrieben, indem sie Herrn Carriere nicht nur verbale Entgleisung vorwarf, sondern die Aussagen mit Kriegsgetümmel verglich und er die Sorgerechtssituation so darstellen würde, als würden Massenvernichtungswaffen in Deutschland eingesetzt. Frau Schwab sprach dann das Urteil des BVerfG vom Januar 2003 an, wo dieses ‘richtigerweise’ festgestellt habe, das es für Kinder nach Trennungen besser wäre, wenn das Sorgerecht alleine bei den Müttern bliebe. Normalerweise wäre eine Gesetzesänderung erst für Ende 2010 angedacht, aber das Urteil des EGMR würde die Angelegenheit vermutlich beschleunigen.

Des weiteren sprach Mathieu Carriere davon, das man eine Mediation zwingend vorschreiben sollte. Jetzt bin ich zwar kein Freund von Zwang, aber da es bei uns so viele unnötige, gesetzliche Vorschriften gibt, die alle Menschen zwangsweise befolgen müssen, es beim Sorgerecht um unsere Kinder geht, sehe auch ich keine andere Möglichkeit. Wie Frau Schwab ausnahmsweise richtig sagte, gehen Menschen bei einer Trennung selten im Guten auseinander. Gott sei Dank gibt es mittlerweile ja sogar schon Frauen, die nach einer Mediation einsichtig genug und froh darüber waren, das ihnen jemand mit klaren Worten die Wichtigkeit der Kindesbindung an beide Elternteile klar gemacht hat. Herr Carriere hat auch ziemlich hart gegen die Jugendämter im allgemeinen argumentiert.

Zusatz
Hier hatte ich mit meinem Beitrag aufgehört, da ich durch den User “Schlechtmensch” aus dem WGvdL-Forum erfuhr, das dieser einen Teil des Filmes auf Youtube eingestellt habe. Trotzdem bin ich heute der Meinung, das ich meinen Beitrag ruhig veröffentlichen sollte, alleine schon wegen der Videos. Auf N24 findet man im übrigen noch den kompletten Film.

Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil I
Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil II

Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil III

Links
Homepage von Mathieu Carriere
FemokratieBlog: Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil
(Az.: 22028/04)

Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

Montag, 11. Januar 2010

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus (”der Hammer”):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von “Betreuungskosten” und nicht nur “Kindergartenkosten” zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: “Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.”. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt - eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema “Unterhaltsentwicklung” und “Entwicklung der Selbstbehalte” seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs “Unterhaltsrecht” wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource “Unterhaltspflichtiger” mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum

Düsseldorfer Tabelle 1992 - 1998 - 2010

Samstag, 09. Januar 2010

Nachstehende Zahlen dienen lediglich der Information. Angesichts der gerade in vielen Medien diskutierten Realeinkommensverluste kann man die maßlosen Erhöhungen des Kindesunterhalts im Laufe der letzten Jahre kaum nachvollziehen.

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1992 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18* % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1 0 1150 146 177 209 425 - 650
2 1150 1300 155 188 223 425 - 685
3 1300 1500 168 203 240 425 - 725
4 1500 1750 185 225 265 425 - 775
5 1750 2050 205 248 295 425 - 840
6 2050 2400 225 273 325 425 - 940
7 2400 2850 250 303 360 425 - 1050
8 2850 3350 275 333 395 425 - 1175
9 3350 4000 300 365 430 425 - 1300
10 4000 nach den Umständen des Falles
* Volljährige in der Ausbildung befindliche Kinder: 850,- DM einschließlich Fahrgeld, abzügl. 1/2 Kindergeld, zuzüglich Krankenkasse. Bei Wohnung außerhalb der Eltern 950,- DM. Eltern im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen abzügl. sonstiger Unterhaltsverpflichtungen.

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1998 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1200 175 212 251 290 100 750
2. 1200 1350 187 227 269 311 107 800
3. 1350 1550 199 242 287 331 114 850
4. 1550 1750 212 257 304 351 121 900
5. 1750 1950 224 272 322 372 128 950
6. 1950 2150 236 285 339 392 135 1000
7. 2150 2350 248 302 357 412 142 1050
8. 2350 2550 262 318 377 435 150 1100
9. 2550 2900 280 340 402 464 160 1175
10. 2900 3250 297 361 427 493 170 1250
11. 3250 3600 315 382 452 522 180 1325
12. 3600 4000 332 403 477 551 190 1400
13. 4000 nach den Umständen des Falles

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 (Euro)
Stufe Einkommen 0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil

Dienstag, 05. Januar 2010

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Zum Verfahren

Seite 2 Nr. 6: Richterin Jäger, die von Deutschland benannte Richterin, hat sich für befangen erklärt (Regel 28 der Verfahrensregeln des EGMR). Am 3.August 2009 hat die Regierung gemäß Regel 29 § 1 (a) der Verfahrensregeln des EGMR das Gericht informiert, dass es Herrn Bertram Schmitt als ad hoc Richter an ihrer Stelle ernannt habe.

Darüber habe ich mich allerdings aus folgendem Grund gewundert: Renate Jaeger hatte in der Vergangenheit beim EGMR über einen Fall entschieden, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte, siehe Google.

1. Die Ausführungen der Regierung

Seite 7 Nr. 31: Nach Ansicht der Regierung sei der Eingriff in die mutmaßlichen Rechte des Vaters durch die gesetzliche Regelung, mit der die gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht werde, notwendig in deiner demokratischen Gesellschaft wegen des zulässigen Ziels, das Kindeswohl zu schützen, auch wenn es darüber keinen europäischen Konsens gebe.

Es ist schon interessant, wie - nicht nur - Rechtsgelehrte Demokratie auslegen. Deshalb lege ich nahe, am Ende der Übersetzung (ab Seite 17) die etwas über 3-seitige Begründung zu lesen, die mit “Abweichende Meinung des Richters Bertram Schmitt” tituliert wurde.

B. Begründetheit

Seite 13 Nr. 56: Das Gericht akzeptiert weiterhin, dass es Gründe geben kann, einem unverheirateten Vater die Teilnahme an der elterlichen Sorge zu verweigern; dies mag z.B. der Fall sein, wenn Auseinandersetzungen oder mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern das Risiko bergen, das Kindeswohl zu gefährden. Jedoch gibt es keinen Grund für die Annahme, dass eine solche Haltung generell Merkmal der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und Kindern ist.

Das Urteil ist aus meiner Sicht noch schlimmer, als ich vermutet habe und bietet der brd weiterhin eine großzügige Auslegung der nationalen Gesetze an. Auch wenn ich für meinen Pessimismus in einem anderen Blogeintrag zum EGMR-Sorgerechtsurteil kritisiert wurde - was natürlich in Ordnung ist - so löst die Übersetzung bei mir leider kein Umdenken zum Positiven aus.

Deutschland wurde aus meiner Sicht nur deshalb verurteilt, weil der Vater keine Möglichkeit hatte, sich das Sorgerecht vor Gericht ‘erstreiten’ und er gegenüber geschiedenen Vätern aus Sicht des EGMR diskriminiert wurde. Wenn man sich die Begründung des deutschen Richters durchliest, dann weiß man m.E., das sich das Justizministerium bei der Gesetzesänderung vermutlich kaum bewegen und den Vätern lediglich das Recht der Klage auf Sorgerecht eingeräumt wird. Glaubt mir, ich wünsche mir so sehr, das ich in diesem Punkt gewaltig daneben liege.

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil Az.: 22028/04

VafK-Aktivitäten nach dem Urteil aus Straßburg

Dienstag, 29. Dezember 2009

vafk-logo Folgender Beitrag entstammt dem Newsletter des Vafk.

Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes am 3. Dezember 2009 wurde festgestellt, daß die gesetzlich vorgegebene Ausgrenzung nichtehelicher Väter von der Sorgeverantwortung für ihre Kinder in Deutschland eine Menschenrechtsverletzung ist. Damit wird unsere jahrelange Position bestätigt! Das Urteil fand große Beachtung in den Medien. Zuvor wurde die Bundesrepublik bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen beim Umgangsrecht verurteilt.

Unter betroffenen Vätern weckt das europäische Sorgerechts-Urteil viele Hoffnungen. Tatsächlich führt das Urteil jedoch unmittelbar zu keiner Veränderung. Die Bundesregierung muss nun aber die Gesetze ändern.

Führende Familienpolitiker sind bisher nicht bereit, für eine konsequente Verbesserung der Unrechtssituation in Deutschland zu sorgen. Vielmehr wird versucht, eine Minimallösung zu schaffen. Nichteheliche Väter dürfen das Sorgerecht bei Gericht einklagen, wenn sie verschiedene Bedingungen erfüllen und nachweisen können, dass dies auch dem Kindeswohl dient.

Wir fordern das gemeinsame Sorgerecht für alle Väter und Mütter ab Geburt ihres gemeinsamen Kindes. Konkret heißt dies für Väter, dass spätestens bei Feststellung der Vaterschaft der Vater auch die volle Elternverantwortung erhalten muss. Dies ist in den meisten europäischen Ländern längst Standard.

Das kommende Jahr ist für den Väteraufbruch und alle betroffenen Väter eines der wichtigsten Jahre überhaupt. Im Jahr 2010 werden die Weichen gestellt, wie die gesetzlichen Regelungen in den kommenden Jahren ausfallen werden. Wenn wir uns jetzt nicht für eine Lösung im Sinne des europäischen Standards einsetzen, wird es für viele Jahre bei einer sehr unbefriedigenden Lösung bleiben.

Zum Jahresanfang 2010 wird der Bundesvorstand daher einen Aktionskatalog vorstellen. Am 27. Februar werden wir voraussichtlich in Fulda ein bundesweites Aktiven-Treffen veranstalten. Dort werden wir unser Vorgehen diskutieren und festlegen.

Analog zur Aktion Väterpolitk.de werden wir dafür eine separate WEB-Seite einrichten, auf der der aktuelle Diskussionsstand dokumentiert wird. Auch werden dort die laufenden Aktivitäten des Bundesvereins und darauf abgestimmte lokale Aktivitäten der Kreisgruppen und bei befreundeten Vereinen veröffentlicht werden.

Die vor uns liegenden Aufgaben bedeuten einen erheblichen Kraftaufwand, den wir kurzfristig zusätzlich zu den laufenden Aktivitäten (wie Kongresse, Väterradio, Beratungsarbeit) erbringen müssen. Dazu sind wir dringend auf weitere aktive Mithelfer, erheblich mehr Mitglieder und zusätzliche Spenden angewiesen.

Bitte überlegen Sie sich, dem Väteraufbruch beizutreten, soweit noch nicht geschehen: gerade jetzt brauchen wir jedes Mitglied und Sie uns als Team. Nur ein mitgliederstarker Verband hat in der Öffentlichkeit auch ein starkes Gewicht! Die geplanten Aktivitäten bedeuten Mehrkosten in 5-stelliger Höhe.

Online-Link: www.vafk.de/spenden.htm

Das kommende Jahr bietet die Chance für eine entscheidende Weichenstellung. Es liegt an uns allen, daraus etwas zu machen. Daher bitten wir um Mitgliedschaft, Mitarbeit und Spenden.

Wir wünschen persönlich alles Gute für das kommende Jahr und hoffen gemeinsam auf eine positive Entwicklung - im Jahr 2010.

Ich selber glaube im übrigen auch, das man Vätern nur minimal entgegen kommen wird. Das ist natürlich politisch gewollt, bringt es doch Rechtsanwälten weitere Einkommen und die Helferindustrie wird ebenfalls bedient.
Den Originaltext habe ich im übrigen um die mehrmaligen Spendenaufrufe gekürzt. Sollte dieser Text auf der VafK-Homepage eingestellt werden, reiche ich den Link nach.

VafK