Mit ‘Mütter’ getaggte Artikel

Ein weiterer Männerrechtler im Fernsehen

Montag, 08. März 2010

MDR • Montag 08.03.2010 •   22:05 Uhr • 45 min

Arne Hoffman berichtet im Männerrechte-Forum von MANNdat, das Paul-Hermann Gruner von AGENS heute im MDR-Fernsehen auftritt [hier]

Küche, Kinder, Karriere – Wer braucht heute noch Emanzipation?

In Deutschland haben wir eine Bundeskanzlerin, Fußball-Weltmeisterinnen und “Tatort”-Kommissarin, die selbstbewusst mit Mitte 40 eine Topfigur im Playboy macht. Und das vermeintlich starke Geschlecht? Es fühlt sich zunehmend überfordert und verunsichert. Versorger, Traumprinz und natürlich Teilzeitvater – das ist einfach zuviel. Deshalb sollen Jungen und Männer gefördert werden – findet auch die Bundesfamilienministerin. Ist unsere Gesellschaft durch die Gleichberechtigung aus den Fugen geraten? Am Internationalen Frauentag diskutiert “Fakt ist…!” Moderatorin Uta Georgi im LANDESFUNKHAUS SACHSEN mit:

  • Viola Klein, die Dresdner Unternehmerin meint: “Frauen und Männer sollen unterschiedlich bleiben, aber gleichwertig sein.”
  • Paul-Hermann Gruner, für den Journalisten und Autoren kommen die Männer viel zu kurz: “Eine offen und offensiv auftretende Männerbewegung ist nach vier Jahrzehnten einseitiger Mädchen- und Frauenförderung eine überfällige weltanschauliche Korrektur.”
  • Hendrikje Fitz, die Schauspielerin aus der ARD-Serie “In aller Freundschaft” findet: “Ziel emanzipatorischen Bestrebens ist ein Zugewinn an Freiheit oder Gleichheit - dafür wird man nie aufhören dürfen, zu kämpfen.”
  • Gabriele Kuby, die katholische Soziologin und Mutter von drei Kindern spricht Klartext: “Eine Gesellschaft, welche die Mutter schlecht macht, hat keine Zukunft.”

Bürgerreporterin Ines Klein hat einen Mann in einem typischen Frauenberuf besucht und hat auf ganz besondere Art und Weise schon einmal den Frauentag vorgefeiert – man darf gespannt sein.

Außerdem freut sie sich auf die Fragen und Meinungen der Zuschauer (faktist-dresden@mdr.de).

Moderation Uta Georgi [hier]

Das Elterngeld stärkt die Väter

Freitag, 05. März 2010

kristina-koehlerKristina Schröder: “Das Elterngeld stärkt die Väter - deswegen stärken wir das Elterngeld”

Jeder fünfte Vater nimmt Partnermonate

Das Elterngeld unterstützt gemeinsame Zeit in der Familie. Das zeigen die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Nutzung des Elterngeldes im abgeschlossenen Jahr 2009. Erfreulich ist vor allem, dass nach wie vor eine steigende Zahl von Vätern das Elterngeld nutzt: Waren im Jahresdurchschnitt 2008 noch 15,6 Prozent von allen, die ihren Elterngeldbezug beendet haben, Väter, ist dieser Anteil im Jahresdurchschnitt 2009 weiter auf nunmehr 18,6 Prozent gestiegen. Im 3. Quartal 2009 lag der Wert sogar noch höher - bei 20,7 Prozent. Zum Vergleich: Das 2007 durch das Elterngeld abgelöste Erziehungsgeld bezogen nur 3,5 Prozent der Väter [mehr]

Destatis: Die meisten Paare beziehen zeitweise gemeinsam Elterngeld

WIESBADEN – Im Jahr 2009 haben rund 86 200 Paare, bei denen sowohl der Vater als auch die Mutter im Laufe des Jahres Elterngeld erhalten haben, den Elterngeldbezug beendet. Mehr als die Hälfte dieser Paare (53%) haben laut Statistischem Bundesamt (Destatis) das Elterngeld zeitweise gemeinsam bezogen und zwar für durchschnittlich fast zwei Monate. Väter nahmen dabei im Durchschnitt Elterngeld für 2,5 Monate und Mütter für 11,4 Monate in Anspruch. 1% der Paare hat das Elterngeld über den gesamten Zeitraum zusammen in Anspruch genommen und zwar für durchschnittlich etwas mehr als sechs Monate.

Alle anderen Eltern (46%), die als Vater und Mutter im Jahr 2009 den Leistungsbezug beendeten, haben das Elterngeld nacheinander in Anspruch genommen. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern lag hier bei 2,8 Monaten und bei Müttern bei 11,0 Monaten [mehr]

Nur zur Info.

Scheinvaterschaften kosten Berlin Millionen

Donnerstag, 04. März 2010
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©by Mary Weynand/Pixelio.de

Der Bezirk Neukölln fordert eine zentrale Stelle zur Ermittlung von Scheinvaterschaften. Bezirksstadtrat Falko Liecke (CDU) hat hochgerechnet, dass berlinweit pro Monat 40 neue Fälle hinzukommen, in denen Ausländer die Kinder deutscher Frauen anerkennen. Damit erlangen sie eine Aufenthaltsgenehmigung und Sozialleistungen. Berlin entstehe ein Schaden in Millionenhöhe.

Scheinvaterschaften kosten die Sozialkassen und Steuerzahler in Berlin nach Berechnung des Bezirks Neukölln mehrere Millionen Euro im Jahr. Bezirkstadtrat Falko Liecke beziffert den Schaden für die vergangenen zwanzig Monate auf fünf Millionen Euro.

Der CDU-Politiker sagte am Montag, monatlich gebe es in Neukölln vier bis fünf neue Fälle, in denen Ausländer die Kinder deutscher Frauen anerkennen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Damit erhielten sie auch Anspruch auf Sozialleistungen. 240 Fälle wurden laut Liecke Mitte 2008 in ganz Berlin gezählt. Der Stadtrat schätzt, dass landesweit 40 Fälle im Monat hinzukommen.

„Der Senat lässt die Standesämter in den Bezirken mit diesem Problem allein“, sagte der CDU-Politiker. Wie in anderen Bundesländern brauche Berlin eine zentrale Stelle für Ermittlungen, die bei der Ausländerbehörde angesiedelt werden könne [hier]

Wenn es um den Staat geht, dann ist das aufdecken von Scheinvaterschaften wichtig. Geht es aber um den normalen deutschen Mann, dann interessiert das den Staat überhaupt nicht. Eher ist das Gegenteil der Fall. Gerade Jugendämter versuchen auch heute noch, vor allen Dingen junge Väter ohne Nachfragen zu einer Unterschrift unter einer Vaterschaftsanerkennung zu bewegen. Gott sei Dank wehren sich aber immer mehr Männer und verlangen Vaterschaftstest, bevor sie für eine u.U. lebenslange Sozialhilfe an die Mütter unterschreiben.

WikiMANNia: Willkürliche VaterschaftKuckuckskind

Jungs – verweichlicht und verweiblicht

Mittwoch, 24. Februar 2010
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©by I.Friedrich/Pixelio.de

Kleine Männer wollen laut sein, raufen, sich beweisen und trotzdem geliebt werden. Doch dafür ist in der pädagogisch korrekten Frauenwelt von heute kaum noch Platz. Jungs werden mehr und mehr mit weiblichen Verständnis in Watte gepackt, harmonisiert und verweichlicht. Warum eigentlich?

Die Welt ist für Jungen zu eng geworden. Viel zu normiert. Und langweilig. Was ihnen Spaß macht, ist meistens verboten. Was sie besonders gut können, wird nirgends verlangt – im Kindergarten nicht und in der Schule auch nicht. In der pädagogischen Welt hat sich scheinbar alles verschworen, ihnen ihre „männlichen“ Eigenschaften abzugewöhnen. Jungen werden unruhig dabei, fahrig und eine immer größere Zahl sogar seelisch krank, hyperaktiv oder depressiv [Welt Online]

Ein empfehlenswerter Artikel von Welt Online über (kleine) Jungen, deren Kreativität und Entdeckerdrang. Wolfgang Bergmann schreibt über die Welt - nicht nur - aus Sicht eines 3-jährigen Jungen im Kindergarten und zu Hause. Wie so oft sind die Kommentare zum Teil sehr interessant.

Nachtrag
Zur Jungenthematik gibt es einen interessanten Leserbrief auf Welt Online, den ich Euch nicht vorenthalten möchte. Dort schreibt eine Lehrerin, die sich der Problematik durchaus bewusst ist, das sich anscheinend an einigen Schulen etwas bewegt.

Lasst die Jungs doch länger spielen

[..]Als Lehrerin kann ich bestätigen, dass wir inzwischen in einer Zeit leben, in der die Jungen gestärkt werden müssen. Nicht umsonst gibt es inzwischen an vielen Schulen sogenannte “Jungen-AGs” (unter Leitung von Männern!), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Jungen zu stärken und ihnen ein Selbstbewusstsein zu geben, damit sie sich in der von der Gesellschaft ihnen aufgedrängten und zum Teil “unmännlichen” Rolle zurechtfinden können [mehr]

Die Heroisierung der Alleinerziehenden

Samstag, 06. Februar 2010

odessa-frau-mit-kind Von Paul-Hermann Gruner • 05.02.2010

Edel, hilfreich und gut, gleichzeitig aber auch arm, geschunden, ohne jede Eigenverantwortung in Not geraten, das ist heute unser Prototyp des sozialen Problemfalles: die Alleinerziehende. Eine Allzweckwaffe.

Sucht eine Talk-Show ein Opfer der industriellen Moderne, der internationalen Finanzkrise, der postpubertären Verelendung, der alltäglichen Prekarisierung - dann greift sie zu dieser jungen Frau mit Kind oder Kindern. Und die lächelt dann gefasst in die Kamera und lässt uns teilhaben am Elend.

Früher hätte man in Sachen Elend und Verarmung vielleicht einen Obdachlosen präsentiert, der im Stadtwald campiert, eine verarmte Seniorin ohne Witwenrenten-Anspruch, einen teilamputierten Gerüstbauer, der keinen Arbeitsplatz mehr findet - heute stellt all diese Schicksalsschläge die Alleinerziehende alle in ihren großen, dicken, unhinterfragten Schatten.

Ihre Gruppe wächst in Deutschland staunenswert schnell - genauso die Kosten für ihre Alimentierung. Im Osten der Republik bilden Alleinerziehende 26 Prozent aller Haushalte mit Kindern. Bundesweit leben heute 2,2 Millionen Kinder leben in rund 1,6 Millionen Ein-Eltern-Familien. Die rund zehn Prozent alleine erziehenden Väter taugen aber nicht zur Vorführung als bedauernswertes Etwas; dazu braucht es das Optimum, die Alleinerziehende mit der fünffachen Mitfühl-Voraussetzung: jung, weiblich, vom bösen Manne verlassen, systemisch benachteiligt, in steter Sorge ums Kind verzehrt. Dagegen wirken verschüttete Erdbebenopfer fast schon privilegiert [mehr]

Paul-Hermann Gruner ist der Autor von “Frauen und Kinder zuerst” sowie “Befreiungsbewegung für Männer: Auf dem Weg zur Geschlechterdemokratie”. Des weiteren ist er einer der Mitbegründer von AGENS e.V. Ich habe mich deshalb sehr gewundert, das Herr Gruner ausgerechnet bei dem feministischen Sender Deutschlandradio Kultur diesen Beitrag unterbringen konnte.

WikiMANNia: Alleinerziehende

Katharina Rutschky ist gestorben

Sonntag, 17. Januar 2010

katharina-rutschkyDen meisten, die mit diesem Namen etwas anfangen können, dürfte Frau Rutschky durch das Buch “Emma und ihre Schwestern. Ausflüge in den real existierenden Feminismus” bekannt sein. Aus meiner Sicht hat sich Frau Rutschky dadurch vom Feminismus abgewendet und sich überwiegend für Kinder engagiert, vor allem für jene, die vom Missbrauch mit dem Missbrauch betroffen waren. Der Tagesspiegel hat ihr einen Nachruf gewidmet, woraus ich einige Passagen zitiere.

[..]Wann immer eine Meinung zum intellektuellen Mainstream wurde, trat sie auf den Plan und stiftete Unruhe. Am liebsten tat sie das im feministischen Lager, dem sie sich schon lange nicht mehr zugehörig fühlte, auch wenn sie sich noch vor zwei Jahren in einem Artikel über den Neokonservativismus von Ursula von der Leyen selbstironisch als „schwer nachdenkliche Feministin“ bezeichnete.

[..]Als bekennende Achtundsechzigerin, die diese wichtige Phase ihres Lebens und der bundesrepublikanischen Gesellschaft niemals der Lächerlichkeit preisgab, hat sie die Rechte des Kindes immer verteidigt. Umso sensibler war sie für die Auswüchse dessen, was sie den „pädagogisch-therapeutischen Sozialstaatskomplex“ nannte. Sie warnte vor einer „Diktatur der Experten“, deren „anhaltende Pathologisierung von Kindern, Eltern und Familien“ in keiner Weise der Realität entsprechen, sondern lediglich „den Bedürfnissen jener neuen Heerscharen von Psychologen, Sozial- und Diplompädagogen, die ihr Wissen verwerten müssen.“

Gegen die ständige Maßregelung von Kindern und Familien verteidigte sie das ganz normale „Kuddelmuddel des Lebens“ und wagte sogar die Behauptung, auch eine Ohrfeige könne gelegentlich „enorme Entwicklungspotenziale“ freisetzen. Was die Sachwalter der Pädagogik in Rage bringt, dürfte die meisten Eltern beruhigen. Das zarte Pflänzlein Kind wird schon nicht eingehen, wenn Vater oder Mutter mal die Nerven verlieren. Ein gewisser Pragmatismus macht das Leben leichter und ist dann nicht verächtlich, wenn er mit Sensibilität, Empathie und der Fähigkeit zur Selbstkritik einhergeht.

Wir müssen uns Katharina Rutschky als furchtlosen Menschen vorstellen. Wie sonst wäre es möglich gewesen, dass sie sich immer wieder in die Höhle des Löwen begab? Schon 1988 nahm sie gegen die Anti-Porno-Debatte der Zeitschrift „Emma“ Stellung, die ihr prompt unterstellte, sie lasse sich „von Männermedien systematisch pro Pornographie einspannen“. Dabei ging es ihr nur um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau, das ihrer Meinung nach eben auch einschloss, dass die Frau ihren Körper verkaufen durfte, wenn sie das wollte.

Am weitesten hat sie sich sicher mit ihrem 1993 erschienenen Buch „Erregte Aufklärung. Kindesmissbrauch: Fakten und Fiktionen“ vorgewagt, in dem sie minuziös darlegte, dass auch der Vorwurf sexuellen Missbrauchs missbraucht werden kann: als Waffe gegen die Väter im Kampf ums Sorgerecht. Damit war sie für Pädagogen und Feministinnen endgültig zur persona non grata geworden.

Der Unterschied zwischen Mann und Frau muss zur Freude aller kultiviert, nicht nivelliert werden, das ist eine der Botschaften, die Katharina Rutschky hinterlässt [mehr]

Über Google findet man einiges Wissenswerte zu dieser Frau. Auch bei paPPa.com bin ich fündig geworden und sinnigerweise wurde das Thema unter den Stichwörtern Emma und Femiterror abgelegt.

Rutschky: Ich glaube, die Frauenbewegung als solches existiert überhaupt nicht. Es gibt nur den Staatsfeminismus auf der einen Seite, also Gleichstellungsbeauftragte, Frauenministerien und Frauenquoten, nach dem Motto “Papa Staat kümmert sich um die Frauen”. Und auf der anderen Seite gibt es die autonome Frauenszene, die hier mit Drohungen gegen mich in Erscheinung getreten ist [mehr]

Es folgen weitere Artikel auf der Seite von paPPa.com zum Femiterror gegen Frau Rutschky. Leider war Frau Rutschky nicht die Einzige, die durch Frauengewalt eingeschüchtert wurde. Ich erinnere an Susanne Steinmetz, Esther Vilar und einige andere bekannte Frauen, die bis zum überstürzten verlassen der Heimat vieles hinnehmen mussten. Das alles erfolgte einfach nur aus dem Grund, weil sie sich für Männer und Väter einsetzten.

Möge Katharina Rutschky in Frieden ruhen

Katharina Rutschky zum Thema Alice Schwarzer: Jaja, sie hat ihre Verdienste - aber welche?

Lage der Kinder in Deutschland 2010

Samstag, 16. Januar 2010

kristina-koehler Dr. Kristina Köhler hat gemeinsam mit UNICEF am 14. Januar in Berlin die neue UNICEF-Studie “Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010 - Kinder stärken für eine ungewisse Zukunft” vorgestellt. Die Studie belegt: Deutschlands Kindern geht es im internationalen Vergleich gut. Im Vergleich zu 2007 hat sich Deutschland mit dem 8. Platz von 21 Ländern um drei Ränge verbessert.

Die Studie zeigt unter anderem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ausnehmend gut mit ihrer Familie und mit Gleichaltrigen auskommen. Für drei von vier deutschen Jugendlichen sind die Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen, mit denen sie reden können. Sie haben hilfsbereite Freunde und Mitschüler und gehen zu einem hohen Anteil gerne zur Schule [mehr]

Nach dieser Aussage muss man sich fragen, warum in Deutschland alles getan wird, um Familien zu zerstören. Es heißt allerdings nicht umsonst: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Nachfolgend noch ein paar Sätze aus der UNICEF-Pressemitteilung.

1. Dimension „Materielles Wohlbefinden“

Anhaltend schwierig ist die materielle Situation vieler Kinder in Deutschland. Insbesondere Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen, sind überproportional von Armut betroffen. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

3. Dimension „Bildung und Ausbildung“

In diesem Bereich sehen die Autoren trotz Fortschritten auch Besorgnis erregende Trends. So gibt es messbare Leistungsverbesserungen beim Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Deutschland liegt jetzt auf Platz sechs auf einem Niveau mit Schweden. Aber viele Kinder und Jugendliche blicken sehr düster in ihre berufliche Zukunft: So erwarten knapp 25 Prozent, dass sie nach Beendigung der Schule und der Ausbildung nur Arbeiten mit niedriger Qualifikation ausüben werden. In den USA, die im Gesamtvergleich ganz hinten liegen, haben nur 9 Prozent eine so pessimistische Erwartung hinsichtlich ihrer Zukunftschancen. Deutschland liegt hier auf dem letzten Platz aller untersuchten Industrieländer.

6. Dimension „Subjektives Wohlbefinden“

Hinsichtlich der eigenen Einschätzung von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Lebenssituation befindet sich Deutschland insgesamt auf Rang neun. Hinter diesem Mittelplatz verbergen sich allerdings einige gravierende Probleme: 6 Prozent der Heranwachsenden erleben sich als Außenseiter. 11 Prozent der befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland geben an, sich “unbehaglich und fehl am Platz” zu fühlen. Etwa jeder dritte 15-Jährige sagt, dass er sich “alleine” fühlt. Bei der Lebenszufriedenheit insgesamt liegt Deutschland dann sogar auf dem viertletzten Platz von 21 Ländern. Erfreulich ist dagegen: Überdurchschnittlich hoch – bei fast 36 Prozent - liegt der Anteil der Kinder in Deutschland, die die Schule nach eigenen Angaben “sehr gerne” mögen.

Ich habe bisher nur den Anfang der Studie gelesen, aber dieser war aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich. Es wird über die Lebenssituation von Erich Kästner als Kind geschrieben und das dieser es trotz bescheidener, materieller Verhältnisse in seinem Elternhaus geschafft hat, aus sich etwas zu machen.

Links
UNICEF Pressemitteilung zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010
UNICEF-Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010

Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

Montag, 11. Januar 2010

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus (”der Hammer”):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von “Betreuungskosten” und nicht nur “Kindergartenkosten” zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: “Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.”. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt - eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema “Unterhaltsentwicklung” und “Entwicklung der Selbstbehalte” seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs “Unterhaltsrecht” wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource “Unterhaltspflichtiger” mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum

OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz

Sonntag, 20. Dezember 2009
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©by Karl-Heinz Laube/Pixelio.de

OLG Brandenburg • Az: 15 UF 98/08

29 Der Senat ist auf Grund der ihm vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten sowie des Ergebnisses der Anhörung der Beteiligten, des Sachverständigen Dr. W… und der im Auftrag der Ergänzungspflegerin tätig gewesenen Umgangsbegleiter zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. Das hat schon das Amtsgericht, gestützt auf das in I. Instanz im Umgangsrechtsverfahren eingeholte Gutachten Dr. Wa…, überzeugend herausgearbeitet und festgestellt; der Senat schließt sich dem, auch auf der Grundlage des im Beschwerdeverfahren eingeholten ergänzenden Gutachtens Dr. W…, das zu demselben Ergebnis gelangt, sowie des Verlaufs der mehrfachen während des Beschwerdeverfahrens mit professioneller Hilfe organisierten und immer wieder fehlgeschlagenen Versuche, einen gedeihlichen Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater zu installieren, in vollem Umfang an. Sämtliche Chancen, durch eine konstruktive Mitwirkung an diesen Versuchen eine Sorgerechtsentscheidung zu ihren Lasten - die selbst der Vater ursprünglich nicht gewollt hat - entbehrlich zu machen, hat die Mutter ungenutzt gelassen, weil es ihr offenbar an jeglicher Einsicht dafür fehlt, dass sie an der entstandenen Situation zumindest den entscheidenden Anteil trägt. Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.

Ein lesenswertes Urteil, dass sehr ausführlich die Unfähigkeit der Mutter darstellt, den Kindern ihren Vater zu erhalten. Wie in vielen Fällen versuchte die Mutter, den Vater als “jähzornigen, ungehemmt um sich schlagenden Vater” darzustellen, was ihr nicht half, sondern gegen sie sprach. Allerdings enthält das Urteil auch einen Wehrmutstropfen. Zitat:

47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.

Es gibt leider immer noch keine Gewähr, das Kinder bei Unfähigkeit einer Mutter zu ihrem Vater dürfen, wenn eine Drittmöglichkeit vorhanden ist :-(

Zu diesem Thema ist vor ein paar Tagen ein kurzer Beitrag erschienen unter dem Titel “Trennungskrieg – wenn Mütter ihre Kinder im Kampf gegen den Vater einsetzen” [hier]

Links
Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.07.2009 Az: 15 UF 98/08
Besagtes Urteil im Trennungsfaq-Forum gefunden

bindungsintoleranten

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht “dringend erforderlich”

Mittwoch, 16. Dezember 2009
©by Felix/Pixelio.de

©by Felix/Pixelio.de

hib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss - 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)