Mit ‘Missbrauch’ getaggte Artikel

Unsensible Unverschämtheiten einer Frau

Freitag, 14. August 2009

Manchmal liest man Dinge, die man einfach nicht glauben kann und gerade deshalb veröffentlicht gehören. So ist es mir ergangen, als ich bei MOGIS -> MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren auf der Kontaktseite folgenden Beitrag einer Dorothe Lassig las. Da der Inhalt für sich spricht, ich derzeit aber nicht die Kraft habe, diese Unverschämtheiten auseinander zu nehmen, werde ich diesen Erguss nicht kommentieren und nur noch darauf hinweisen, das Christian Bahls mit den richtigen Worten ihren Beitrag beantwortet hat. Nachfolgend nun ihr [Pamphlet]

Dorothe Lassig // 24. Mai 2009 um 16:49

Sehr geerhrter Herr Bahls,

ich finde Ihr Engegement sehr zweifelhaft und kontraproduktiv. Je tiefer ich mich in die Materie eilesen, desto mehr bekomme ich den Eindruck, dass es hier Vorrangig um die Durchsetzung eigener Interessen geht: Das grenzenlose Informationsrecht gewahrt zu wissen.
Der vorgegebene Opferschutz dient mehr der Propaganda, als dem tatsächlichem Interesse, solch Material wirksam aus dem Internet zu verbannen.

“Schaut her, wie Opfer finden die Zenzur auch ganz schlecht”

Gibt es eine populistischere Möglichkeit, um die Sinnhaftigkeit der Politik infrage zu stellen? Ich glaube nicht.

Wo war Ihr Engagement vor von der Leyens Initiative gegen Kinderpornografie? Wo war da ihr Aufruf zur Demonstration gegen Kinderpornografie im Internet? Schließlich geht es Ihnen doch öffentlich um die Opfer?

Tatsächlich ist es so, dass von der Leyen erstmals das Thema überhaupt zur Sprache gebracht hat. Im glauben, man könnte ihnen etwas wegnehmen, treten jetzt Leute auf den Plan, und maßen sich an zu wissen, was den Opfern wirklich hilft und was nicht. Zum Thema “Sperren” sind sie sich einig und alles bläst insselbe Horn.

Wo genau wird denn gesagt, dass die bisherigen Maßnahmem gegen Kinderpornografie, mit den Internetsperren aufgegeben werden? Sie Argumentieren mit: “Die Bilder verschwinden nicht, sondern werden nur verdeckt.” Wie war denn die Vorgehensweise bisher? Und was lässt darauf schließen, dass sich daran was ändert?

Schade, dass Sie, wie auch Ihre Mitstreiter nicht verstehen können, dass Internetsperren in Bezug auf Kinderpornografie ein ZUSÄTZLICHES Mittel darstellen, dem Kindesmisbrauch im Internet den Kampf anzusagen. Es ist ohne Zweifel die effektivste Möglichkeit, um schnellstmöglich auf Kinderpornografischer Seiten unabhängig ihres Standortes Einfluss zu nehmem.

Scheinbar waren Ihnen die bisherigen Maßnahmen der Polizei im Kampf gegen dieses Verbrechen genehm, denn da kam kein Aufschrei und Demonstartionen bezüglich der Unwirksamkeit.

Ich lasse mich jedenfalls als Opfer nicht von Ihnen Instrumentalisieren, um Ihrer ganz persönlichen Meinung als “Opfer ” Aussagekraft zu verleihen. Sperren helfen sehrwohl Opfern im Rahmen gewisser Möglichkeiten.

Ich sehe es jedenfalls nicht als Zensur, wenn man den uneingeschränkten Zutritt zu Kinderpornografischen Inhalten verwehrt. Lächerlich gerade zu völlig unreflektiert Vergleiche mit China anzuführen und Zeichen dafür, dass ihretwegen das Farbfernsehen nicht hätte erfunden werden müssen. Schwarzweiß ist Ihre Welt.

Die Bundesregierung zu Kinderpornografie

Samstag, 18. April 2009

Internet - Kein Raum für Kinderpornographie

“Kinderpornographie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera”, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Der Handel mit der Kinderpornographie im Internet trage Züge organisierter Kriminalität, sei ein Millionengeschäft. “Das wollen wir nicht länger tolerieren”, erklärte von der Leyen, die die Verträge mit den Providern mit ausgehandelt hat. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum: es müssten Regeln geschaffen werden.

Laut Kriminalstatistik 2007 werden täglich bis zu 450.000 einzelne Seiten mit kinderpornographischem Inhalt angeklickt. Die Zahl der Anbieter steigt sprunghaft, von 2006 auf 2007 um 111 Prozent. Einzelne Seiten werden bis zu 50.000 mal im Monat geladen. Und die Opfer werden immer jünger: 80 Prozent sind unter zehn Jahre alt, 33 Prozent unter drei und zehn Prozent unter zwei Jahren.

Bei diesen Zahlen und dem ganzen Gezetere frage ich mich, wieso wurde bisher noch keine Aufstockung der Polizeibediensteten gefordert? Ursula von der Leyen und das BKA haben schließlich betont, das Strafverfolgung Angelegenheit der Polizeibehörden sei.

Die Vertreter der Internet-Anbieter begrüßten die Regelung, forderten den Bund aber auf, das angekündigte Gesetz, mit dem die Zugangssperren auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollen, bald auf den Weg zu bringen. Es solle am kommenden Mittwoch ins Kabinett eingebracht und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, sagte Telekom-Chef René Obermann [mehr]

Welche Gesetze müssen hier noch geändert werden? Frau Zypries hat in ihrer Bundestagsrede zu Kinderponografie u.a. folgendes gesagt:

[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat [hier]

Im Frage- und Antwortendokument des BMFSFJ steht, das ein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) nicht stattfindet. Welche Gesetze werden also berührt und müssen demzufolge geändert werden? Lassen wir uns also von den Aktivitäten unserer Politikern überraschen.

Link
Internet-Law: Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen
CCC - Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen
SPON: Verschleierungstaktik
Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

BMFSFJ Informationen zu Internetsperren

Samstag, 18. April 2009

Da nach meinem letzten Beitrag zu UvdL und Internetsperren noch weitere Informationen des Ministeriums kamen, will ich Euch diese nicht vorenthalten.

Bund schließt Vertrag mit Providern zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet

access-blocking-vertrag-provider-gruppeMit der Vertragsunterzeichnung setzen die Bundesregierung und die fünf Unternehmen nach nur drei Monaten eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 um. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen und intensiv vorbereitet [mehr]

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern.

Weitere Schritte werden folgenDass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich [mehr]

Nun ja, alles in allem viel Gelaber und angekündigte Aktionen. Aber wie heißt es so schön: An den Taten sollt ihr sie erkennen!

Gestaltungsentwurf einer Ansicht beim Aufruf einer zugangsgesperrten Internetseite

Ihr Internet-Browser versucht gerade, Kontakt zu einer Webseite herzustellen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Kinderpornografie stellt sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern dar. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist nach § 184 b Strafgesetzbuch strafbar.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern bedeutet für die Opfer das Erleiden physischer und psychischer Gewalt und ist in der Regel mit lebenslangen Schädigungen verbunden. Durch die Dokumentation und Veröffentlichung der Taten im Internet werden die Opfer zusätzlich traumatisiert und dauerhaft in der Öffentlichkeit stigmatisiert. Zudem generiert die massenweise Verbreitung im Internet die Nachfrage nach neuem Material und fördert so zumindest mittelbar die Begehung weiterer Missbrauchstaten.
Falls Sie Einwände gegen die Sperrung dieser Webseite haben oder sie für nicht korrekt oder ungerechtfertigt halten, so kontaktieren Sie bitte das Bundeskriminalamt unter folgender E-Mail-Adresse kontakt@bka.de.
Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren.
Die Suche nach Kinderpornografie und die Beweissicherung ist ausschließlich Sache der Polizei [hier]

Fragen und Antworten zum Thema Access Blocking

♦ Stellt die DNS-Sperrung einen Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) dar?

Nein – da es gar nicht erst zu einem Aufruf einer Internet-Seite oder einem Verbindungsversuch kommt. Das Fernmeldegeheimnis schützt die Verbindung an sich – sowohl den Inhalt als auch die näheren Umstände einer Verbindung. Da es durch die DNS-Sperrung noch gar keine schützenswerte Verbindung oder einen entsprechenden Versuch gibt, ist Artikel 10 Grundgesetz dementsprechend nicht berührt.

♦ Wie funktioniert die DNS-Sperrung technisch?

Bei einer Sperrung über das Domain Name System (DNS) kommt es zu folgendem Ablauf: Der Nutzer versucht über die Eingabe einer Internetadresse eine Webseite aufzurufen. Er wird dann zu einem Server geleitet, der die entsprechende IP-Adresse ausgibt, unter der die Webseite abrufbar ist. Das DNS erspart dem Nutzer damit die Eingabe der wesentlich komplizierteren Ziffernfolge der IP-Adresse. Bei einer DNS-Sperrung meldet der Server keine IP-Adresse sondern in der Regel einen Fehler – es wird also keine Verbindung zur Webseite hergestellt. Der Browser meldet den Fehler an den Nutzer oder zeigt eine STOPP-Seite an.

♦ Sind Zugangssperren im Internet nicht Zensur? Drohen chinesische Verhältnisse?

Die Zugangssperre zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten rührt nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit: Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren. Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Die Einschränkung des Zugangs zu strafbewährtem Material und die Verhinderung neuer Straftaten verletzt keine Freiheitsrechte [hier]

Vorgenannte Fragen und Antworten stellen nur einen Teil des 3-seitigen PDF-Dokuments des BMFSFJ dar.

Grafiken zum weltweiten Kampf gegen Kinderpornografie (Rechtslage und Access Blocking) [hier]

UvdL zu Kinderschutz und Internetsperren

Freitag, 17. April 2009

Von der Leyen: “Kinderschutz muss auch im Internet gelten”

vdl-portraet-kinderschutzkonferenzAb heute ist es vertraglich fixiert: Politik und Internetwirtschaft sagen der Kinderpornografie im Internet gemeinsam den Kampf an. Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) Deutschlands heute mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben.

Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt”, so von der Leyen.

Fünf Unternehmen unterzeichnen heute den Vertrag mit dem BKA. Mit ihnen werden rund 75% des deutschen Anbietermarktes abgedeckt:

Deutsche Telekom AG (Marktanteil 45%), vertreten durch René Obermann, Vorstandsvorsitzender

Vodafone Deutschland und Arcor AG (13%), vertreten durch Thomas Ellerbeck, Mitglied der Geschäftsleitung

Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH (12,3%) vertreten durch Dr. Eric Heitzer, Mitglied der Geschäftsleitung

Kabel Deutschland GmbH (3%), vertreten durch Dr. Adrian von Hammerstein, Vorsitzender der Geschäftsführung

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (2%), vertreten durch Markus Haas, Mitglied der Geschäftsführung

In Kürze wird das “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und weitreichend für alle Anbieter was heute im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100% des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige, Regelungen zur effektiven Erschwerung des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft [mehr]

Das meiste zu diesem Thema wurde von mir bereits in diesem Blog gesagt (auf Tags “Internetsperren” klicken). Mich interessiert jetzt zum einen, was mit den restlichen 25% Anbietern passieren wird, die den Vertrag mit dem BKA nicht unterschrieben haben.
Weiter frage ich mich, wie ernst es Wolfgang Schäuble, das Innenministerium und das BKA mit der strafrechtlichen Verfolgung der Täter und Täterinnen nehmen? Das Ursula von der Leyen daran glaubt, das konsequent 100% des Marktes erfasst werden, nehme ich ihr auf Grund ihrer Naivität zu diesem komplexen Thema ab. Wer keine Ahnung von Technik und ihrer Ausführung hat, läßt sich nun mal leicht als Vorzeigefrau missbrauchen. Trotzdem kann man ihr ankreiden, das sie sich wohl nicht genug mit diesem Thema befasst, sonst müßte sie z.B. wissen, das in Deutschland Server mit kinderpornografischem Material stehen.

Aus anderen Ländern mit Internet-Sperren gegen Kinderpornographie ist bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Kanada, Australien und Europa einschließlich Deutschland kommen. Die Bundesregierung muss sich fragen, wieso auf einschlägigen Sperrlisten dutzende Webseiten aufgelistet sind, deren Server in Deutschland stehen. Warum werden diese Webseiten nicht vom Netz genommen, wenn sie illegales Material verbreiten? Oder verbreiten sie gar kein illegales Material – und werden somit zu Unrecht gesperrt? [hier]

Die Anbieter habe ich absichtlich hervor gehoben, man sollte sich ihre Namen wegen laufender und zukünftiger Verträge merken.

Gerade wurde ich per Mail von meinem Leser T.G. auf einen Artikel zu Internetsperren auf Zeit Online aufmerksam gemacht. Dort bringt ein Mißbrauchopfer seine Wut über die Kamgagne von UvdL zum Ausdruck.

Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren

Christian Bahls ist missbraucht worden. Im Interview sagt er: “Ursula von der Leyens Kampagne gegen Kinderpornografie nutzt nichts und macht mich erneut zum Opfer.” [Sehr lesenswert]

Der Kommentator “yato” bringt die Sache auf den Punkt:

Eine moderne Hexenjagd um Diktatur-Infrastruktur einzuführen

Um eine Diktatur einzuführen wurde schon immer das schlimmste Feindbild als Begründung benutzt das in jeweiligen Zeiten das absolut Böse in der öffentlichen Meinung präsentiert.

“Terrorismus” ist momentan dazu etwas abgenutzt. Kinderpornografie ist aber optimal! Der Teufel hat also wieder einen Namen den man gut instrumentalisieren kann.

Auch die taz beschäftigt sich mit dem Thema, was ich ebenfalls von T.G. erfuhr.

Irriges Kindchen-Schema

Der Chaos-Computer-Club protestiert gegen Internet-Zensur. Aktivisten glauben, dass gesperrte Seiten oft gar keine Kinderpornographie enthalten. VON CHRISTIAN RATH

KARLSRUHE taz Unter dem Titel “Besuch bei Zensursula” lädt am Freitag der Chaos Computer Club (CCC) zu einer Mahnwache vor dem Bundespresseamt ein. Dort will am Vormittag Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) Verträge zur Sperrung von Kinderporno-Webseiten unterzeichnen. Vertragspartner sind neben von der Leyen das Bundeskriminalamt und fünf große Internet-Provider [mehr]

Mißbrauch mit dem Mißbrauch kann man die Aktionen nur nennen. Erst werden Kinder mibraucht bzw. vergewaltigt und anschließend mißbraucht Urusula von der Leyen diese Kinder nochmals, um sich selbst in den Vordergrund zu stellen. Als ich ihre Stimme soeben in den Nachrichten hörte, mußte ich abschalten. Ihre Stimme kann ich noch weniger hören als die von Frau Merkel.
Nachfolgend noch ein Auszug aus der Pressemitteilung des Chaos Computer Club e.V.

Aufstehn für ein freies Internet: Zu Besuch bei Zensursula

15. April 2009 (erdgeist)
Am Freitag Vormittag machen die Internetausdrucker Ernst: Der erste deutsche Zensurvertrag soll unter Dach und Fach gebracht werden. Wir wollen dabei und präsent sein, wenn die größten deutschen Internetprovider händchenhaltend mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Vertrag unterzeichnen werden, mit dem sie sich ohne jegliche gesetzliche Grundlage verpflichten, unliebsame Inhalte nach Gutdünken des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sperren und zu filtern [mehr]

In der Hoffnung auf viele Besucher in Berlin bei der Zurschaustellung der Lügen unserer Politiker, allen voran Frau Dr. Ursula von der Leyen, beende ich diesen Beitrag.

Klare Worte zu häusliche Gewalt gegen Jungen

Mittwoch, 01. April 2009

Der Mut zu überleben: Gewalttäter - Vergeben und Vergessen?

“Ich habe mir irgendwann gesagt, was willst du eigentlich? Willst du untergehen, willst du eingehen oder willst du überleben? Ich habe mich für das Überleben entschieden.” Jochen Senf, der ehemalige Tatort-Kommissar, war als Kind Opfer häuslicher Gewalt. Heute engagiert er sich daher seit vielen Jahren für dieses Thema. Eins liegt ihm besonders am Herzen: “Es ist leider so, dass Gewalt gegen Jungen tabuisiert wird und Gewalt gegen Jungen durch die Mütter erst recht.” [hier]

Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.

Am Anfang des Filmes kündigt die Moderatorin an, das Jochen Senf es als Ritterschlag empfunden habe, als er auf einer Veranstaltung zu Gewalt gegen Jungen sprechen durfte. Nach dieser Einleitung möchte Jochen Senf ein Vorwort loswerden und benennt am Anfang klar und deutlich die Fakten: ihn habe gesprägt, das Gewalt nicht geschlechtsspezifisch ist. Die Aufteilung der Welt in Frauen als Opfer und Männer als Täter würde einfach nicht stimmen. Gewalt gegen Jungen würde tabuisiert und Gewalt von Müttern gegen Jungen würde erst recht tabuisiert. Es stünde auf keinem Programm, das Gewalt von Müttern existieren würde, weil es keiner hören wolle.
Auf Grund meiner eigenen, 19-jährigen erlebten Gewalt durch meine Mutter fällt es mir schwer, darüber hinaus entsprechende Worte zu diesem Themenkomplex zu finden.
Des weiteren möchte ich in diesem Zusammenhang an die kürzlich, von der Universität Leipzig heraus gegebenen Pressemitteilung erinnern.

Kindesmisshandlung gibt es in allen Bevölkerungsgruppen

Kindesmisshandlung ist entgegen landläufiger Meinung kein Problem bestimmter Gruppen der Bevölkerung, allerdings steigt bei allein erziehenden Elternteilen die Gefahr, dass sie ihre Kinder misshandeln. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche am Kinderzentrum der Universität Leipzig, die in Zusammenarbeit mit der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie am Kinderzentrum der Universität Leipzig sowie der Selbstständige Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie der Universität Leipzig entstand und deren Ergebnisse jetzt zur Veröffentlichung gelangt. Zusätzlich ergab die Studie, dass Ärzte in zwei Drittel der untersuchten Fälle diejenigen waren, die als erste den Verdacht äußerten, dass Misshandlungen vorliegen [mehr]

Leider finde ich die entsprechende Studie der Uni Leipzig nicht.

Link
Um Gottes Willen - N24 Ethik