Mit ‘Kinder’ getaggte Artikel

BMFSFJ zum Girls’ Day 2010

Samstag, 17. April 2010

girls-day-2010Am 22. April 2010 findet der “Girls’ Day - Mädchen-Zukunftstag” zum zehnten Mal statt. Schülerinnen ab der 5. Klasse erleben am Girls’ Day die Arbeitswelt in zukunftsorientierten Berufen im Bereich Technik, Handwerk, Ingenieur- und Naturwissenschaften. Zudem lernen sie weibliche Vorbilder in Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik kennen.

Der Girls’ Day ist Deutschlands größte und vielfältigste Berufsorientierungsinitiative für Mädchen und wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Durch den Aktionstag haben bereits etwa 900.000 Mädchen Berufe entdecken können, in denen Frauen bisher noch unterrepräsentiert sind.

Auf der Webseite des Girls’ Day können sich immer noch Schülerinnen und auch Unternehmen zum Girls’ Day anmelden [BMFSFJ]

Im WGvdL.com-Forum hat ein junger Mann Ideen zu einer Gegenaktion mit dem Namen “HEUTE IST „GIRL’S DAY“! UND WIR JUNGS?”. Für die Interessierten [hier]

Maesi® hatte im genannten Thread auf die Frage von “boy”, was an einem Girls’ Day so schlimm sei, eine interessante Antwort geschrieben, die mir folgende Begebenheit ins Gedächtnis rief: ein junger, ehemaliger Kollege berichtete mir von der Aktion einer Gleichstellungsbeauftragten während des Abiturjahres. Diese hatte dafür gesorgt, das die Mädchen eine Woche frei bekamen, um gemeinsam Bewerbungen für Studien- oder Ausbildungsplätze zu organisieren. Das die Jungen das nicht toll fanden, da sie ja die gleichen “Schwierigkeiten” bei der Suche/Organisation hatten, können sich die meisten wohl vorstellen. Es wurde zwar lautstark protestiert, geholfen hat es natürlich nicht. Auf jeden Fall wird durch solche Aktionen den Jungen schon recht früh gezeigt, das sie weniger wert sind als Mädchen.

WikiMANNia: ZukunftstagGeldtransfer

Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs

Sonntag, 11. April 2010

sexueller_missbrauch_das_uebersehene_leid1Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs

Seit dem 9. April 2010 können Betroffene sexuellen Missbrauchs über die Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a.D., in Kontakt treten.

Die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ist eine von der Bundesregierung neben dem Runden Tisch eingesetzte, unabhängige zentrale Anlaufstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs [hier]

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Heute ist ein wichtiger Tag für die zahlreichen Opfer der Missbrauchsfälle, die in den letzten Wochen bekannt geworden sind. Das Leid der Opfer sexuellen Missbrauchs, das teilweise weit in die Vergangenheit zurückreicht, erfordert die Anstrengungen Aller. Zivilgesellschaftliche Akteure und politische Verantwortungsträger müssen hier gemeinsam handeln.

Der Runde Tisch wird nun sowohl der Prävention wie auch in der Aufklärung und Aufarbeitung dienen. “Differenzieren und genau hinsehen” ist dabei die Leitlinie. Unbeschadet der Tatsache, dass das Leid der Opfer nicht aufgewogen werden kann, werden wir auch die immateriellen und materiellen Fragen diskutieren.

[..]Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle wird Bundesfamilienministerin a.D. Dr. Christine Bergmann [mehr]

Christine Bergmann? Da war doch etwas? Richtig, ihre Aktion “Mehr Respekt vor Kindern”

Das BMFSFJ hat im Rahmen einer Kampagne unter dem Titel “Mehr Respekt vor Kindern” eine “Informationsbroschüre zur gewaltfreien Erziehung mit dem Titel “Worte vergehen, der Schmerz bleibt - “Mehr Respekt vor Kindern” herausgegeben. Auf Seite 11 findet man das Foto eines Jungen, der als Misshandlungsopfer dargestellt wird. Daneben der verleumdende Text: “Wer Schläge einsteckt, wird Schläge austeilen” [Väternotruf]

Zu dieser Aktion gab es etliche Proteste, die Broschüre selbst gibt es anscheinend noch beim BMFSFJ, weshalb ich diese bestellt habe. Stellvertretend habe ich die offenen Briefe von Gerhard Amendt¹ und Alexander Bentheim/Susanne Ehrchen² zu dieser Aktion heraus gesucht, die ich unten verlinkt und auf WikiMANNia eingestellt habe.

Nach dieser Aktion von Frau Bergmann und dem BMFSFJ frage ich mich, inwieweit ausgerechnet die Familienministerin a.D. Jungen und Männern helfen kann und auch will. Wird sie Täterinnen ebenfalls benennen und hier insbesondere Nonnen? Diese wurden in den Medien kurz thematisiert und schwups - gab es diese nicht mehr. Arne Hoffmann³ hat bereits 2002 in seinem INVISIBLE MEN über missbrauchende Nonnen berichtet. In der öffentlichen Wahrnehmung und Berichterstattung hat sich indessen nichts geändert.

¹ IGG: Gerhard Amendt
² Kritische Männerforschung: Alexander Bentheim/Susanne Ehrchen
³ WGvdL-Archiv aus 2002: Arne Hoffmann - INVISIBLE MEN Nr. 38
WGvdL-Archiv aus 2004: Kinder gequält – von Nonnen
WikiMANNia: Gewalt gegen Jungen

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

Samstag, 10. April 2010

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Prozesse schließen. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

Deutsche Gerichte stehen bei der Verfahrensdauer in vielen Bereichen schon heute gut da. Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht dauern zum Beispiel im Durchschnitt nur viereinhalb Monate. Auch in Deutschland kommt es aber immer wieder zu unangemessen langen Verfahren. Überlange Prozesse können Privatpersonen und Unternehmen stark belasten, finanziell und persönlich. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren. Mit der Entschädigungsregelung geben wir den Betroffenen ein wirksames Mittel an die Hand, sich gegen überlange Prozesse zu wehren [mehr]

Aus dem Referentenentwurf:

[..]Der für einen Entschädigungsanspruch maßgebliche Tatbestand ist die Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten aus Artikel 19 Absatz 4 GG, Artikel 20 Absatz 3 GG und aus Artikel 6 Absatz 1 EMRK auf Entscheidung seines gerichtlichen Verfahrens in angemessener Zeit. Für die Frage der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Sinne des Absatzes 1 kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich.

[..]In kindschaftsrechtlichen Verfahren, also in Verfahren, die das Sorge- und Umgangsrecht betreffen, ist bei der Beurteilung, welche Verfahrensdauer noch angemessen ist, zudem das besondere kindliche Zeitempfinden einzubeziehen. Kleinere Kinder empfinden den Verlust einer Bezugsperson schneller als endgültig als ältere Kinder oder gar Erwachsene (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00, FamRZ 2001, 753). Die Gefahr der Entfremdung zwischen Eltern und Kind, die für das Verfahren Fakten schaffen kann, ist hier besonders groß. Für die Frage, ob die Verfahrensdauer angemessen ist, kommt es nicht darauf an, ob sich der zuständige Spruchkörper pflichtwidrig verhalten hat. Die Feststellung unangemessener Verfahrensdauer impliziert dementsprechend umgekehrt auch für sich allein keinen Schuldvorwurf für die mit der Sache befassten Richter.

Nichts genaues weiß man oder was kann man sonst aus diesem Entwurf ableiten? Die Entscheidung, was denn nun ein überlanger Prozess ist, liegt wiederum bei den Gerichten und deshalb muss man sich doch fragen, was dieses geplante Gesetz bewirken soll?

BMJ: Referentenentwurf Rechtsschutz überlange Verfahren.pdf

Gentest für Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Kindern nicht entscheidend

Freitag, 09. April 2010

vaterschaftstest1hib-Meldung • 2010_04/2010_104/06

Inneres/Antwort - 08.04.2010
Berlin: (hib/CHE/TEP) Für eine Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Ehen durch die Ausländerbehörden ist die Abstammung des Kindes, die durch einen Gentest geklärt werden kann, nicht entscheidend. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1096) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/897). In dieser hatten sich die Abgeordneten auf Zeitungsartikel berufen, nach denen unverheiratete Eltern ”binationaler“ Kinder unter Generalverdacht zur Erschleichung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt würden und dem nichtdeutschen Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis verweigert würde, wenn dieser nicht freiwillig einen Gentest mache. Eine Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung setze insbesondere das Fehlen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Vater voraus, schreibt die Regierung. Eine solche sozial-familiäre Beziehung bestehe, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Anerkennung für das Kind die tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Bestehe allerdings der Verdacht einer so genannten Scheinvaterschaft zur Verschaffung eines Aufenthaltsrechts könne es auf die biologische Abstammung ankommen, wenn die Vaterschaft angefochten werde, heißt es in der Antwort [hier]

Zumindest bei diesem Thema bleiben Politiker ihren Grundsätzen treu und erkennen nicht alleine die biologische Vaterschaft an ;-)

Scheidungsland in der EU frei wählbar?

Donnerstag, 08. April 2010

auf-die-plaetze-fertig-scheidung1

Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Unsicherheit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staatsangehörigkeit haben, jedoch im Ausland oder in verschiedenen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kompliziert werden.

„Internationale Paare“ stellen 13 % der Scheidungsfälle in der EU – so hoch ist auch ihr Anteil an den Ehen insgesamt. Wenn solche Paare sich scheiden lassen, tritt zu der ohnehin schmerzhaften und komplizierten Situation das Problem unterschiedlicher nationaler Scheidungsgesetze hinzu – kaum verwunderlich in einer Gemeinschaft von 27 Staaten mit unterschiedlicher Kultur und Geschichte.

Laut den nur von zehn Ländern gewünschten neuen Bestimmungen könnten internationale Paare selbst wählen, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen, um sich nicht mit einem schwer verständlichen, fremden Rechtssystem auseinandersetzen zu müssen.

[..] Dieses wurde 1999 eingeführt und ermöglicht es einer großen Gruppe von Ländern, Gesetze anzunehmen, die nur für diese Gruppe gelten – und nicht für die gesamte EU. Viviane Reding, Kommissarin für Justiz und Grundrechte, reicht den Legislativvorschlag im Namen folgender Länder ein: Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn [mehr]

Es gibt Sachen, die verschlagen einem glatt die Sprache. Wofür brauchen wir eine EU, wenn einige Länder ausscheren, sich eigene Gesetze/Bestimmungen zusammen schustern und diese dann ohne Abstimmungen gültig werden?

[..]Der heute vorgelegte Verordnungsvorschlag geht auf einen Antrag von 10 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) auf Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit zurück. Wenn die Verordnung angenommen wird, wird erstmals in der Geschichte der EU von diesem Verfahren Gebrauch gemacht.

Von wem muss die Verordnung angenommen werden? Kann das EU-Parlament einer Verordnung zustimmen, die nur von 10 Mitgliedsstaaten eingebracht und beschlossen werden soll?

Liest man sich die neuen Bestimmungen durch, dann weiß man sofort, wohin die Reise geht. Im Beispiel wird davon ausgegangen, das der Mann die Frau verlässt und hier der schwächere Partner geschützt werden muss. Das die Frau grundsätzlich die Schwächere ist, brauche ich wohl keinem zu erklären ;-)

[..]Die Kommission schlägt jetzt eine gemeinsame Regelung vor, nach der darüber befunden wird, welches Landesrecht bei der Scheidung einer Mischehe gilt. In der vorgeschlagenen Verordnung ist dies wie folgt geregelt:

[..]In Fällen, in denen sich die Ehepartner nicht einigen können, sollen die Gerichte diese Frage nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden.

[..]Vorgeschlagen wird auch ein besserer Schutz der schwächeren Ehepartner vor unfairer Benachteiligung in Scheidungsverfahren. Bisher konnte der Ehepartner, der die Reise- und Anwaltskosten aufbringen konnte, schnell das Gericht in einem anderen Land befassen, so dass die Scheidung nach dem Recht vollzogen werden musste, das seine Interessen beschützte. Wenn beispielsweise ein Pole nach Finnland umzieht, könnte er dort nach einem Jahr die Scheidung von seiner in Polen zurückgebliebenen Frau ohne deren Zustimmung beantragen.

Wie wir alle wissen, ist Deutschland weltweit federführend im Familienrecht. In keinem anderen Land werden Frauen so viele Rechte zugestanden und das alles ohne irgendwelche Gegenleistungen. Jeder kann sich vermutlich selber ausrechnen, was das für einen in Deutschland lebenden Mann bedeuten kann, dessen Ehefrau aus einem sozial schwachen Land kommt.

Wenn diese Verordnung angenommen wird und daran besteht für mich kein Zweifel, dann werden wir in WikiMANNia bei einigen Themen rund um das Familienrecht wohl neue Kapitel hinzu nehmen müssen :-(

WikiMANNia: ScheidungUnterhaltAlleinerziehende

Vater verweigert Unterhalt

Dienstag, 06. April 2010
©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

Prozess: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt

Neu-Ulm „Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“: Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat.

Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig - obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese „Verletzung der Unterhaltspflicht“ saß er bereits vier Monate im Gefängnis.

[..]Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer erfuhr, dass dem zahlungsunwilligen Vater sehr wohl bewusst war, dass er Unterhalt zahlen muss: „Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin.“ Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere.

„Dann hätten Sie klagen müssen“ [mehr]

Alleine die Wortwahl ‘Erzeuger’ stößt mich dermaßen ab, das man diesen Beitrag nicht veröffentlichen sollte. Trotzdem ist er es wert, bekannt gemacht zu werden. Dieser Vater hat etwas gemacht, was in anderen EU-Staaten gesetzlich sanktioniert wird - kein Umgang, kein Unterhalt. Würden deutsche Richter das auch so sehen, gäbe es mit Sicherheit weniger Umgangsverweigerungen.

Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

Donnerstag, 01. April 2010

maennliche-beschneidung-in-der-antike1hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02

Recht/Gesetzentwurf - 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]

Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen - nicht nur unseres Bundesrates - keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe - Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Ohne Wohlstand kein Feminismus

Dienstag, 23. März 2010

frauenquote

Nachfolgendes ist ein Antwort von Roslin aus dem WGvdl.com-Forum auf einen Beitrag zum Thema “Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft”.  Viele Menschen machen sich Gedanken über die Zukunft, auch und vor allen Dingen über die der Kinder und Enkelkinder. Jeder weiß, das die derzeitige Taktik der Bundesregierung nicht aufgeht und das wir alle in absehbarer Zeit den Gürtel wesentlich enger schnallen müssen. Es ist des weiteren bekannt, das Frauen nun mal weniger arbeiten als Männer, was ab und zu sogar durch bekannte Medien benannt wird [hier]

Trotzdem ertönt in regelmäßigen Abständen die Forderung nach höherer Bezahlung bzw. nach Gleichstellung, in der Hoffnung, das Frauen dadurch das Gleiche wie Männer bekommen. Aber nun lasse ich Roslin ’sprechen’.

Mit dem Ende des Wohlstandes hierzulande und in Europa werden allerdings mindestens so viele Männer an Armut und wegen sozialer Unruhen krepieren wie Frauen. Und die Frauen die es trifft, werden vornehmlich keine Feministinnen sein. Die werden in ihren wohl verteidigten Regierungsbüros sitzen und als allererste die Rettungsboote stürmen, wenn unsere TITANIC absäuft.

Welches Geschlecht wird denn die Unruhen auslösen und niederschlagen? Wer wird Frauen und Kinder beschützen und vor wem? Gewähren lassen und gelassen bleiben ist keine Option. Man kann gewähren lassen und gelassen bleiben, wenn man zynisch genug ist, in Kauf zu nehmen, was dann vorhersagbar folgt.

Wenn man reich, flexibel und Bindungslos genug ist, sich abzusetzen in Weltgegenden, die vom hiesigen Systemzusammenbruch nicht nur nicht tangiert werden, sondern sogar von ihm profitieren. Ein Systemzusammenbruch trifft immer viele Falsche, gerade die Falschen, die falschen Männer, die falschen Frauen, von den Kindern nicht zu reden.

Ganz unromantisch betrachtet, hat keine Revolution die Lebensbedingungen derer, für die sie angeblich gemacht wurde, je verbessert, im Gegenteil. Die Armen waren danach auf Jahrzehnte hinaus IMMER schlimmer dran als zuvor und viele, sehr viele von ihnen waren tot. Gut, das waren auch einige von den “Richtigen”, aber durch wen wurden die ersetzt? In der Regel durch Ekelpakete, die schlimmer waren als jene, die sie gerade umgebracht hatten. Das kann auch gar nicht anders sein, denn in Gewaltverhältnissen setzen sich nicht unbedingt die Sensiblen und Gerechten durch.

Revolutionen sind Katastrophen, Bürgerkriege, so verheerend und zerstörerisch wie Kriege und heilen die Krankheiten mit “Therapien”, die in ihren Methoden und damit Auswirkungen schlimmer sind als die Krankheit es je war.

Wenn irgendeine Hoffnung, mag sie noch so gering sein, auf Gerechtigkeit durch Reform besteht, dann sollten wir darauf setzen. Aber ich gebe zu, Europas Gesellschaften streben zügig dem Abgrund entgegen. Feminismus ist dabei nur ein Dekadenzphänomen von vielen.

Eigentlich kann man jungen, gut ausgebildeten Männern und Frauen nur raten, aus zuwandern, in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, die sich behaupten werden, die ebenfalls Fehler machen, verheerende Fehler, aber doch immerhin auch einiges immer noch richtig, etwa in der Einwanderungspolitik. Unsere Politik versagt einfach an zu vielen Fronten. Und gleichzeitig bleibt einem dieser Rat im Hals stecken, denn wird er befolgt, beschleunigt sich der allenthalben zu beobachtende Niedergang noch mehr, den man doch mit Grund fürchtet.

Er wird ja zudem bereits umgesetzt, dieser Rat, mehr als einem lieb sein kann. Seit 2004 wandern netto 150-200000 gut ausgebildete, hoch motivierte, leistungsbereite und -fähige Menschen, zu fast 60% Männer, ab. Jedes Jahr. Und viele der gut ausgebildeten Frauen, die auch abwandern, sind oft “nur” die Partnerinnen der abwandernden Männer, begleiten diese.

Währenddessen überaltert diese Gesellschaft, sklerosiert, verdummt, sieht sich wachsenden Sozialstaatslasten gegenüber und schwindender Kraft, diese zu Schultern und der Schuldenberg, er wächst und wächst und wächst. Es sieht nicht gut aus.

Und wir machen in Frauenförderung, bauen das Dachgeschoss aus, während die Fundamente weg brechen [hier]

WikiMANNia: FeminismusLohndiskriminierungKarriereHausarbeit

Neue Studie zum Leseverhalten von Kindern

Freitag, 19. März 2010

bucher1in der Familie

Die Studie “Lesefreude trotz Risikofaktoren - Eine Studie zum Leseverhalten von Kindern in der Familie” untersucht die Erfahrungen und Meinungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie Fachexperten zum Thema Lesen.

Ergebnis der vom Bundesfamilienministerium geförderten Studie ist unter anderem, dass das Bildungsniveau der Eltern das das Leseverhalten von Kindern nachhaltig beeinflusst. Auch das Geschlecht der Kinder ist ein wichtiger Faktor. Hier sind vor allem Jungen als Risikogruppe zu betrachten. Niedrig gebildete Eltern bedeuten allerdings nicht zwangsläufig, dass Kinder nicht lesen.

Vier Faktoren begünstigen trotz bestehender Risikofaktoren eine gute und erfolgreiche Lesesozialisation: Eltern, für die das Lesen zum Leben dazu gehört, Eltern mit ausgeprägtem Familiensinn und mit klaren Erziehungszielen und Werten sowie Eltern, die ihre Lebens-, Erfahrungs-, Gesprächs- und Lesewelten mit den Kindern teilen.

In der Studie werden darüber hinaus Empfehlungen gegeben, wie das Leseverhalten trotz Risikofaktoren positiv gestaltet werden kann [hier]

Es ist ja schön, wenn das BMFSFJ Studien fördert, aber wie ich gerade feststellen musste, kostet die Studie 5 €. Es bleibt daher die Frage, ob sich eine Bestellung lohnt [Stiftung Lesen - Publikationen]

Kriegskinder und deren Folgen oder warum Jungen mehr Unterstützung brauchen

Donnerstag, 18. März 2010
©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

Bedürftig, einsam und viel zu oft unverstanden
Jungen brauchen mehr Unterstützung

Knapp zwei Drittel der Schulabbrecher, Sonderschüler oder Sitzenbleiber sind Jungen. Die Mädchen bekommen mehr Gymnasialempfehlungen, schaffen häufiger das Abitur und das Studium. “Die Bildungskatastrophe ist männlich”, sagt Prof. Dr. med. Matthias Franz, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Neurologie und Psychiatrie an der Universität Düsseldorf. Seit Jahren beschäftigt er sich mit der psychischen Situation von Alleinerziehenden und fragt danach, wie sich die Abwesenheit des Vaters auf die Entwicklung des Kindes und speziell von Jungen auswirkt. “Es fehlen die Männer, die den Jungen den männlichen Weg nach außen in die Welt aber auch nach innen in die Welt ihrer Gefühle und auch den Umgang mit ihren aggressiven Impulsen zeigen und vorleben.” Prof. Franz hat u.a. ein Präventionsprogramm für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder entwickelt und viele Ideen, wie eine Jungen gerechter werdende Früherziehung aussehen könnte [Quelle]

Interview mit Prof. Dr. med. Matthias Franz, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Neurologie und Psychiatrie an der Universität Düsseldorf zum hören:

wdr5_redezeit_20100316.mp3

Prof. Franz hat mit einigen Kollegen eine Studie zu vaterlos aufgewachsenen Kriegskindern durchgeführt, auf die er im genannten Interview angesprochen wird. Kriegskinder, die ohne Vater aufgewachsen sind, waren auch nach 50 Jahren psychisch stärker beeinträchtigt als die Kinder, die in den ersten 6 Jahren ihre Väter noch zur Verfügung hatten. Die kriegsbedingte Abwesenheit - nicht nur der Väter - verursachte bei vielen Müttern Depressionen, die sie unbewusst an ihre Kinder weitergaben. Diese reagierten darauf ihren Müttern gegenüber verstärkt mit Fürsorge, wobei sie damit total überfordert waren.

Bemerkenswert aus meiner Sicht ist seine Feststellung, dass er eine jahrelange Verzögerung zur Veröffentlichung der Studie zu gibt. Die Forscher wollten den selbst erhobenen Daten nicht glauben, die sie in der sog. Mannheimer Studie gefunden hatten. Seinem Vernehmen nach gibt er selbst kritisch zu, das die Forscher die Folgen der vaterlos aufwachsenden Kindern nicht wahrhaben wollten, weil die Psychoanalyse in ihren Anfängen ein eher negatives Bild von den Vätern hatte - man sah in den Vätern lediglich bedrohliche Respektpersonen. Die Forscher wollten demnach die Wichtigkeit überhaupt nicht wahrnehmen und erst in den 60er/70er Jahren änderte sich laut Aussage von Prof. Franz allgemein das Bild. Danach sahen sich die Forscher erst in der Lage, diese Studie zu veröffentlichen, wobei sie anfänglich auf viel Unglauben gestoßen sind.

Ich kann der Aussage, das sich das Bild der Väterfeindlichkeit geändert haben soll, nicht zustimmen. Die Diskrepanzen, insbesondere bei Behörden in familienrechtlichen Verfahren, sind immer noch allgegenwärtig.

Nicht nur aus o.g. Gründen ist für mich nachvollziehbar, warum die 68er Generation so erfolgreich war und wieso man bis heute Männer nur als Täter, aber nicht als Opfer sehen will. Leider macht aus meiner Sicht auch Prof. Franz einen entscheidenden Fehler, da er Frauen wiederum nur als Opfer, aber nicht als Täter sieht. Frauen sind nicht nur in Depressionen geflüchtet, was Prof. Franz Männern im Übrigen gleichfalls zugestanden hat. Frauen haben ebenso Aggressionen entwickelt, die sie an ihren Kindern ausgelassen haben.

Prof.Franz hat explizit für alleinerziehende Mütter ein Programm mit dem Namen Palme entwickelt, welches vielleicht für einige Mütter hilfreich sein kann, was aber die Ursachen der von ihm benannten Männer- und Väterfeindlichkeit nicht berücksichtigt. Er will keine Schuldzuweisung gegen Väter und Mütter betreiben, hält dabei aber die Politik vollkommen heraus. Das diese und die Medien einen erheblichen Teil dazu beitragen, die von ihm sinnlos benannten Geschlechterkämpfe zu untermauern, kommt ihm leider nicht in den Sinn. Er erwähnt sogar eine skandinavische Studie, die Kindern von Alleinerziehenden ein erheblich höheres Risiko z.B. zu Drogen bescheinigt.

Weiter ist er der Meinung, dass eine große Minderheit von alleinerziehenden Müttern vom Staat und der Gesellschaft allein gelassen wird. Damit zementiert Prof. Franz mMn die bestehenden Ungerechtigkeiten und trägt nicht dazu bei, eine adäquate Lösung für Kinder zu finden.

Fazit
Prof. Franz benennt zwar jede Menge Fakten, die in der Väter- und Männerbewegung längst bekannt sind, schließt aber aus meiner Sicht teilweise falsche Rückschlüsse, da er Politik und Helferindustrie außen vor lässt.