Mit ‘Grundgesetz’ getaggte Artikel

“Sexuelle Identität” ins Grundgesetz?

Freitag, 05. Februar 2010

ggjpgNachfolgend ein aus meiner Sicht guter Artikel von Dr. Christl Vonholdt auf FreieWelt.net .

Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität“

wie folgt ergänzt werden:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Vorgeschlagene Ergänzung kursiv.)
In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“.

Nach dieser Einleitung folgen 5 Punkte, die über den Sachverhalt aufklären.

  1. Was ist „sexuelle Identität“?
  2. Eine staatliche Schutzfunktion für persönliches Begehren und sexuelles Verhalten?
  3. Ist Pädophilie eine „sexuelle Identität“?
  4. Ein Ehe- und Familienrecht für Bisexuelle?
  5. Orientierungslosigkeit für Kinder und Jugendliche

Fazit
Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung des GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ abzulehnen [mehr]

Zwei Sätze von Punkt 2 aus o.g. Aufzählung sagen im Grunde genommen alles aus, was es zu diesem Thema zu sagen gibt:

Das im GG ausdrücklich erwähnte Merkmal „Geschlecht“ ist ein objektives Merkmal, es schützt jedes einzelne menschliche Individuum. Es gibt keinen Grund, warum verschiedenes subjektives sexuelles Begehren und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich unter Schutz zu stellen wären.

Nachfolgend unter Links die einzelnen Anträge zur Grundgesetzänderung.

Ein weiterer guter Beitrag, für den ich keinen eigenständigen Beitrag einstellen möchte, ist auf Brainlogs unter Geschlechtsverwirrung zu finden. Das Thema lautet “Was erlauben Gender?“.

Eine Analyse der Gründungsveranstaltung der Fachgesellschaft für Geschlechterstudien von Elmar Diederichs

Eigentlich wollte ich ein knochentrockenes Referat über den Inhalt der auf der Konferenz zur Gründung der deutschen Fachgesellschaft für Geschlechterstudien gehaltenen Vorträge abliefern, wollte nichts kommentieren, um dem Geschlechterkampf nicht etwa eine weitere, überflüssige Polemik hinzuzufügen, wollte informieren, um Verständnis zu erlauben und aufklären, damit Vorurteile auf beiden Seiten verschwinden würden. Dieser Artikel wird völlig anders ausfallen [mehr]

Der Beitrag ist nicht nur deshalb interessant, weil er wesentliche Einblicke in eine Genderveranstaltung gibt, sondern auch wegen den vielen, gut begründeten Kommentaren.

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat Narrowitsch einen guten Beitrag zu diesem Artikel geschrieben. Er hat die entsprechende Bundestagsdebatte auf Phönix gesehen und sich eine eigene Meinung zu diesem Thema gebildet
[hier]

Ein weiterer Beitrag aus der Taz über die Lesbenszene möchte ich dem geneigten Leser ebenfalls nicht vorenthalten. Die lesbische Schauspielerin Maren Kroymann schrieb dort vor langer Zeit einen Beitrag mit dem Titel “Verschwundene Minderheit”. Den markantesten Satz stelle ich hier ein.

Schwule und Lesben sind unter dem Nationalsozialismus aber auf unterschiedliche Weise unterdrückt worden. Etwas vereinfacht gesagt: Homosexuelle Männer wurden getötet, Frauen totgeschwiegen.

Der Beitrag ist aus humoristischer Sicht einfach lesenswert und da ich schon oft nach diesem gesucht habe, weil ich den Namen der Schauspielerin immer wieder vergesse, verewige ich zumindest mal den Link [hier]

Links
Bündnis90/Die Grünen
Antrag der SPD
Antrag der Linke
hib-Meldung 2010_01/2010_015/03 zu den Gesetzesanträgen vom 26.01.2010

60 Jahre Grundgesetz und nun?

Sonntag, 24. Mai 2009

Folgendes Bild habe ich gewählt, weil es bei mir mehrere Assoziationen ausgelöst hat. Das ich, sowie der größte Teil der Menschen - sich keinen Krieg wünscht - brauche ich hoffentlich nicht extra betonen.

60jahre-grundgesetz

Gestern feierten die Regieriegen sich selbst und laut Nachrichten auch 600.000 Bürger in Berlin. Bevor ich aber anfange, sollte ich vielleicht nochmals betonen, das es bei uns keine Gewaltenteilung gibt, weshalb es natürlich auch keine unabhängige Justiz geben kann.
Aber was ist das Grundgesetz noch wert, wenn dieses nicht nur ständig geändert wird, sondern die Gesetze selbst nicht beachtet werden?

Fangen wir beim Grundgesetz mit folgendem Artikel an GG Art. 1, Abs. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wer definiert bei uns eigentlich Würde? Was bedeutet diese? Wo wird die Würde bei Männern geachtet, die per Grundgesetz zum Wehrdienst/Zivildienst unter Androhung von Gewalt zwangsverpflichtet werden?
GG Art. 12a

Wo findet der Satz für Männer “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich” Beachtung? GG Art. 3, Abs. 1

Wo wird die Würde der Väter und auch etlicher Mütter geachtet, die sich um ihre Kinder kümmern wollen und - nicht nur - per Gerichtsurteil von diesen ferngehalten werden? Wo wird die Würde der Kinder geachtet, die durch ein Rollkommando von Jugendamtsmitarbeitern und unter Hinzuziehung weiterer, staatlicher Organe (Polizei) aus ihren Familien gerissen werden?
Wo achtet und schützt der Staat unsere Würde, wenn wir unter Zwang für einen Reisepass unsere Fingerabdrücke hinterlegen müssen (ohne Zwang kein Reisepass)? In Personalausweisen sollen Fingerabdrücke ebenfalls übernommen werden, aber dieses ist (noch) nicht durchsetzbar. Warum erinnert mich das nur an die ehemalige DDR? Dort wurden Personalausweise aber nur für bestimmte Personen gekennzeichnet, während unser freiheitlicher Rechtsstaat von allen Bürgern Fingerabdrücke haben will.

Das Unrecht hört am Ende des Grundgesetzes aber noch lange nicht auf
GG Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

20 Jahre nach dem Mauerfall haben wir  immer noch keine Verfassung, warum wohl?
Wie uns Frau Zypries erst kürzlich mitteilte, wird unser Leben durch 4.400 Gesetze bestimmt. Die sogenannte 4. Gewalt im Staate existiert schon lange nicht mehr und immer weniger Menschen informieren sich über offizielle Medien. Es entstehen mehr und mehr Homepages, Blogs und Foren, wo Menschen ihren Unmut äußern. Aber auch hier gibt es mittlerweile Einschränkungen.

GG Art. 5, Abs. 1

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dieser Artikel wird schon lange unterlaufen, z.B. durch das Strafgesetzbuch StGB § 130 Volksverhetzung

Dazu fällt mir ein Spruch von Ronald Reagan ein, den dieser 1988 vor der Berliner Mauer gesagt und dessen Übersetzung ich mir extra notiert habe:

„Ich hoffe inbrünstig für Sie, daß bald der Tag kommen wird, an dem niemand mehr das Gefängnis fürchten muß wegen eines Deliktes, bei dem es um nicht mehr geht als um das gesprochene oder geschriebene Wort.“

Wenn man gedenkt, das diese Worte im Juni 1988 gesprochen wurden, also über ein Jahr vor dem Mauerfall, kommt man nicht um die Frage herum, wer denn nun wen übernommen hat? Könnte dazu nicht folgender, sinngemäßer Spruch passen?

Angela Merkel ist Honeckers Rache denk

Auch im Internet stehen geschriebene Worte. Wenn wir aber mittlerweile soweit sind, das bei Verlinkungen auf bestimmte Seiten Angst um uns greift, die z.B. nichts mit Kinderpornografie, dafür aber umso mehr mit Anprangerungen der staatlich ausgeführten, unrechtmässigen Gewalt zu tun hat, dann verstehe ich die Befürchtung der Menschen vor chinesische Verhältnisse.

Folgender Artikel stimmt ebenfalls schon lange nicht mehr GG Art. 20, Abs. 2

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Hier frage ich mich langsam, welches Volk die Regieriegen überhaupt meinen? Wenn wir unsere Gesetze in Anspruch nehmen wollen, müssen wir uns noch sagen lassen, das man das Volk nicht ernst nehmen kann, dieses dem Populismus erliegt (Ingo Wellenreuther) oder wie Daniel Cohn-Bendit meinte:

das die Gegner des Vertrages (EU/Lissabon-Vertrag) psychisch krank seien.

Nun ja, Daniel Cohn-Bendit muss es ja wissen, hat er Institutionen, von denen er jetzt fürstlich bezahlt wird, einst selbst bekämpft.
Ich könnte nun unendlich weiter schreiben, das Grundgesetz noch mehr auseinander nehmen und mich aufregen. Weil das aber zuviel des “Guten” für die Leser und mich wäre, beende ich diesen Beitrag mit den Worten des GG Art. 20, Abs. 4

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das Volk als Feind der Politiker

Sonntag, 26. April 2009

Vorerst kein Mehr an direkter Demokratie

Anträge zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid abgelehnt

Das Thema der direkten Demokratie, der unmittelbaren Beteiligung des Wahlvolkes an politischen Entscheidungen, war am Donnerstag, dem 23. April 2009, Gegenstand einer 45-minütigen Debatte im Deutschen Bundestag. Gesetzentwürfe der drei Oppositionsfraktionen, in denen gefordert wird, die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid in das Grundgesetz aufzunehmen, lehnte die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD ab [mehr]

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 217. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 23. April 2009

Ingo Wellenreuther CDU/CSU (Ab Seite 23572)

ingo-wellenreuther-cdu-copy-dbt-stiebritzSehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im kommenden Monat feiern wir den 60. Jahrestag unseres Grundgesetzes. Es hat unserem Land 60 Jahre lang Stabilität, Frieden und Freiheit gegeben. Dieser Umstand sollte eigentlich Anlass für uns alle sein, ein Loblied auf die parlamentarische Demokratie zu singen, anstatt heute eine verfassungsrechtliche und politische Grundsatzdebatte darüber zu führen, ob unsere repräsentative Demokratie überholt ist.
Die Befürworter von Plebisziten tun gerade so, als sei unsere parlamentarisch-repräsentative Demokratie eine minderwertige Form der Demokratie, ein geschichtliches Versehen, das endlich korrigiert werden muss.
Es wird suggeriert, die Einführung von Volksentscheiden sei ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit. Es wird behauptet, nur durch die direkte Demokratie könne das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden und könnten die Wähler wieder an die Wahlurnen zurückgeholt werden. Dieser Auffassung ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausdrücklich nicht. Deshalb halte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, keinen Zeitpunkt für geeigneter, die Anträge der Opposition abzulehnen, als diesen, kurz vor dem 60. Jahrestag des Grundgesetzes. Es sprechen nämlich weiterhin gewichtige Gründe klar gegen Plebiszite auf Bundesebene und für eine Beibehaltung unserer parlamentarisch- repräsentativen Demokratie.

Erstens. Auch wenn Herr Kollege Wieland eine andere Einschätzung der Geschichte hat: Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung. Schon in der Weimarer Zeit haben sie das Volk aufgewühlt und gespalten und das Vertrauen ins Parlament zusätzlich erschüttert. Im Nazireich wurden Volksabstimmungen missbraucht, um diktatorische Entscheidungen im Nachhinein zu legitimieren.

Zweitens können Volksabstimmungen den immer schwierigeren und komplexeren Fragestellungen unserer pluralistischen Welt nicht gerecht werden. Ein Volksentscheid ist ein primitives Verfahren, bei dem eine Frage mit Ja oder mit Nein zu beantworten ist. Im Gegensatz dazu ist unser bestehendes Gesetzgebungsverfahren ein lernendes Verfahren. Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Nach der ersten Lesung schließt sich eine intensive Behandlung in Ausschüssen an. Sachverständigenanhörungen und Expertengespräche sowie Berichterstattergespräche werden durchgeführt. Zudem wird eine Folgenabschätzung vorgenommen. Teilweise bewertet sogar ein extra eingerichtetes Gremium, der Normenkontrollrat nämlich, den entstehenden Zuwachs an Bürokratie. Das ist ein gründliches Verfahren, bei dem Kompromisse ausgehandelt werden zum Wohle der Allgemeinheit, aber auch zum Wohle von Minderheiten. Bei Volksentscheiden ist ein solch ausgewogenes, auf Kompromissbereitschaft basierendes Entscheidungsverfahren nicht möglich.

Drittens. Für besonders groß halte ich die Gefahr, dass wichtige Sachfragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern danach, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit macht, wie schlagwortartig Parolen unters Volk gejubelt werden oder wer welche Prominenten mit entsprechender Werbewirkung für seine Sache gewinnen kann. Die Folge wäre ein unsachlicher Abstimmungskampf, der auch noch die Gefahr der Manipulation in sich birgt.

Wie entstehen denn derzeit unsere Gesetze, Gesetzesvorhaben, Gesetzesentwürfe und Gesetzesänderungen? Etwa ohne Lobbyisten? Man braucht sich doch nur die entsprechenden, jeweiligen Stellungnahmen durchzulesen, dann weiß auch das Volk, wer unsere Gesetze bestimmt. Wie oft habe ich schon gelesen, das Vertreter großer Versicherungskonzerne zu Stellungnahmen in den jeweiligen Ausschüssen geladen werden, dergleichen passiert bei Finanzgesetzen. Wenn es um Reformen rund um das Familienrecht geht, dann ist stets der Bund deutscher Juristinnen vertreten. Persönlich fällt mir immer wieder Prof. Salgo auf, der sich in entsprechenden Ausschüssen stets darum bemüht, Vätern auch ja keine zusätzlichen Rechte zu gewähren.
Beim Thema Manipulation könnt ich glatt schon wieder die Wände hochgehen. Was betreibt denn unsere derzeitige KiPo.. äh.. Familienministerin, neuerdings auch Zensursula genannt? Ist es keine Manipulation, wenn man mit falschen Daten versucht, die Öffentlichkeit zu beeinflussen? Da werden Zahlen herbei fabuliert, das den meisten mit Sicherheit schlecht wird, aber als Wahlkampfthema läßt es sich “wunderbar” mißbrauchen, um hinterücks Zensur einführen zu können! Welcher Bürger wird schon seine Zustimmung verweigern, wenn er von unermesslichen Vergewaltungen, auch und insbesondere von Babys und Kleinkindern liest? Da viele Menschen gerade diese Manipulation kaum durchschauen, wird die Anzahl der Befürworter m.E. größer als die der Gegner sein. Bevor ich mich weiter aufrege, lasse ich wieder “unseren Volksvertreter” sprechen.

Viertens ist meines Erachtens nicht einzusehen, warum sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk überlassen sollen. In jeder Legislaturperiode gibt es richtungsweisende Entscheidungen, für die man Politiker bzw. Parteien alle vier Jahre politisch zur Verantwortung ziehen kann. Diese Möglichkeit, alle vier Jahre die Politiker und die Parteien zur Verantwortung zu ziehen, wäre bei der Gesetzgebung durch Volksentscheide eingeschränkt. Damit würde insgesamt eine Abwertung des Parlaments einhergehen, und es würde zu einem weiteren Bedeutungsverlust beitragen, der bereits durch die Normenflut der europäischen Institutionen und die unsägliche Neigung, politisch brisante Debatten mehr in Talkshows als im Parlament auszutragen, eingetreten ist.

Fünftens. Letztlich wäre die föderale Grundstruktur unseres Staates tangiert, weil die in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte grundsätzliche Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung nicht mehr gewährleistet wäre. Eine Konkurrenzvorlage durch den Bundesrat sehen die Gesetzentwürfe nämlich nicht vor. Für unsere Fraktion sind damit die Gründe für eine Ablehnung im Wesentlichen die gleichen, die ich Ihnen anlässlich der ersten Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe bereits genannt habe.
Schauen wir uns aber noch einmal die Hauptargumente der Entwurfsverfasser an! Die Entwurfsverfasser behaupten immer wieder, durch die Möglichkeit von Plebisziten auf Bundesebene könne man der Politikverdrossenheit und dem Verlust des Vertrauens in die Politiker entgegenwirken. Den Gegnern von Plebisziten wird vorgeworfen, sie würden das Wahlvolk für dumm halten und kein Vertrauen in dessen Entscheidungskompetenz haben. Beides, Herr Wieland, ist nachweislich falsch und nichts anderes als plumpe Stimmungsmache und purer Populismus.
Was das Thema Politikverdrossenheit anbelangt, hat in diesem Zusammenhang der Regierende Bürgermeister von Berlin seinen eigenen Beitrag geleistet, indem er im letzten Jahr vor der Abstimmung verkündete, dass der Berliner Senat unabhängig von der Entscheidung des Volkes über Tempelhof den City-Airport schließen werde.
Neue Argumente sind nicht ersichtlich, auch nicht durch Herrn Wieland. Deshalb hat sich an meinem Fazit von vor drei Jahren nichts geändert. Ich fasse zusammen: Schon die Ergänzung unserer repräsentativen Demokratie um plebiszitäre Elemente auf Bundesebene würde die Wesenszüge unserer Demokratie verändern.

Ich kann deshalb nur raten:
Erstens. Unterschätzen wir nicht die Gefahr des Populismus, die in Plebisziten steckt!
Zweitens. Geringschätzen wir nicht unsere geschichtlichen Erfahrungen damit!
Drittens. Überschätzen wir nicht deren Bedeutung im Kampf gegen Politikverdrossenheit!
Deshalb plädiere ich dafür, unser ausgewogenes parlamentarisches Verfahren und unseren starken Föderalismus wertzuschätzen. Unsere Bundestagsfraktion lehnt daher alle vorliegenden Gesetzentwürfe ab.

Ehrlich gesagt fiel es mir schwer zu entscheiden, welche Passagen ich nun weg lassen soll, weil ich das Gesagte für wichtig erachte, um sich über “unseren Volksvertreter” eine Meinung bilden zu können.

Gisela Piltz FDP (Ab Seite 23574)

Herr Kollege Wellenreuther, man kann zu allem verschiedene Ansichten haben, aber das als primitives Verfahren zu bezeichnen…

(Ingo Wellenreuther [CDU/CSU]: Im Sinne von einfach! –
Gegenruf des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie nicht gesagt!)

…finde ich sehr mutig. Bei Ihnen in Baden-Württemberg, glaube ich, gibt es etwas Analoges, nämlich Kumulieren und Panaschieren. Das wäre dann ein weitaus primitiveres Verfahren.
Mal ganz ehrlich: Ob man bei einer Sachfrage mit Ja oder Nein entscheidet oder alle vier Jahre bei der Bundestagswahl ein Kreuz bei einer Partei macht – beides ist ähnlich einfach, um bei Ihrer Wortwahl zu bleiben. Von daher finde ich: Wie Sie sich hier dazu geäußert haben, ist dem Thema nicht angemessen

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Grosse-Brömer?

Gisela Piltz (FDP): Ja, wenn er Spaß daran hat.

Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU):
Frau Kollegin Piltz, ich habe natürlich gehofft, dass meine Zwischenfrage auch Ihnen Spaß macht; sonst hätte ich mich gar nicht gemeldet. Weil Sie fordern, zu ganz wichtigen Themen auch das Volk zu befragen, möchte ich Sie fragen: Geben Sie mir in der Retrospektive recht, dass, wenn man damals die Bevölkerung gefragt hätte, überaus wichtige Entscheidungen – ich nenne beispielhaft die Wiederbewaffnung der Bundeswehr oder den NATO-Doppelbeschluss –, die sich im Nachhinein geschichtlich als besonders bedeutsam erwiesen haben und gravierend positive Auswirkungen für unser Land hatten, von einer Mehrheit von bis zu 70 oder 80 Prozent abgelehnt worden wären, was letztendlich katastrophale Auswirkungen auf die deutsche Geschichte gehabt hätte?

Gisela Piltz (FDP):
Herr Grosse-Brömer, ich habe so etwas geahnt; deswegen macht mir Ihre Frage keinen Spaß. Erstens unterstellen Sie, dass das Volk dümmer ist als wir.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nein!)

Gisela Piltz (FDP)
Zweitens gehen Sie davon aus, dass wichtige Entscheidungen nur vom Parlament getroffen werden können.
Drittens behaupten Sie, dass Sie genau wissen, welche Entscheidungen man dem Volk überlassen kann und welche nicht. Das alles halte ich für falsch. Hinterher ist man immer klüger; das ist sicherlich so. Demokratie ist nicht einfach. Wer Angst davor hat, dem Volk etwas zu erklären, und sich vor einer Entscheidung fürchtet, der muss sich gut überlegen, ob er hier richtig ist.

Michael Hartmann (Wackernheim) SPD (Ab Seite 23576)

Wenn es darum geht, die Stärkung plebiszitärer Elemente abzulehnen, werden alle apokalyptischen Reiter in die Schlacht geführt: die Manipulationsfähigkeit des Volkes, die Komplexität der Themen, das Ausgeliefertsein gegenüber Populisten. Mit dieser Argumentation können Sie Demokratie generell infrage stellen. Ich frage leise und selbstkritisch, an unsere eigene Adresse gerichtet: Durchschauen wir immer alles, worüber wir zu entscheiden haben, bis ins Detail? Ich will das Wort Finanzmarktkrise nur in einer Fußnote vermerken. Sind nicht auch wir Manipulationsversuchen ausgesetzt? Entscheiden wir nach politisch aufgeladenen Diskussionen wirklich immer nur nach sachlichen Kriterien? Spielen nicht viele andere Erwägungen dabei auch eine Rolle? Wer dieses Argument ins Feld führt und mit dem Finger auf andere zeigt, der muss daran denken, dass drei Finger auf ihn selbst zeigen.

So viel Selbstreflektion hätte ich einem Politiker nicht zugetraut!

Es bleibt dabei – das ist bei Sozialdemokraten nun einmal so –: Wir werden weiterhin beharrlich an diesem Thema arbeiten. Es wird weder bei uns noch bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, von der Tagesordnung zu nehmen sein. Wir halten es da ja mit zwei Kanzlern.

(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Sie wollen ja eine neue Verfassung!)

Der eine Kanzler hat gesagt: Mehr Demokratie wagen. Er hatte recht; das war Willy Brandt.
Die Kanzlerin hat gesagt: Mehr Freiheit wagen. – Wir wollen mehr Freiheit für jene, von denen alle Staatsgewalt ausgeht: für das Volk. Vielen Dank.

Fazit
Ich befürchte, das es noch lange dauern wird, bis wir mit der Umsetzung einer - zumindest teilweise - direkten Demokratie rechnen können. Ich kann mir derzeit bei keiner Partei vorstellen, das diese in einer Regierungsverantwortung eine Grundgesetzänderung durchführen wollen und wenn doch, eine entsprechende Mehrheit erhalten werden.

Link
Plenarprotokoll zu Reden über Volksinitiativen-, begehren- und sicherheit
Wowereit erklärt Volksentscheid für irrelevant
FemokratieBlog: Innenausschuss lehnt Oppositionsentwürfe zu Plebisziten ab

100 Millionen EUR Frauenförderung ist noch lange nicht genug

Dienstag, 17. Februar 2009

… alleine für das Projekt “Frauen an die Spitze”, daran hat aber hoffentlich niemand gezweifelt, oder?

Eine Steilvorlage der besonderen Art bietet sich heute gerade zu an. Mussten wir eben erst feststellen, das mehr als genug Fördergelder für Frauen bereit stehen - und gestellt werden, da schreibt doch eine Susanne Klingner in süddeutsche.de, das für Familien wohl genug getan werde, nur die Frauen würden mal wieder benachteiligt. Natürlich meinte sie damit Frauen, die halt keine Mütter sind. Sie erkennt zwar an, das die Politik einiges in die Wege geleitet hat, aber das ist selbstverständlich nicht genug.

[..]Das Problem: Jede weitere Initiative und jedes gut gemeinte, aber nicht gut gemachte Frauenförderprogramm verstärkt das kollektive Gefühl, für Frauen werde bereits genug oder sogar schon zu viel getan. Viele Männer denken, dass es Frauen heute leichter haben als sie. Und viele Frauen wiederum schieben es nur noch auf ihr eigenes Unvermögen, wenn sie trotz aller Fördermaßnahmen scheitern. Je mehr Programme es also gibt, die nicht wirklich etwas an den Verhältnissen ändern, desto mehr schadet die Politik der Beziehung der Geschlechter und dem Selbstbewusstsein vieler Frauen.

Förderpolitik schadet den Geschlechtern soso… und auch noch dem Selbstbewußtsein vieler Frauen hmmm… letzteres sind allerdings ganz neue Töne, gerade von unseren Feministinnen. Uns ist diese Erkenntnis ja nicht neu, aber wie lösen wir dieses Problem? Richtig - mit einer Quote in der Privatwirtschaft, schließlich ist unsere Bundeskanzerin selber mittels Quote an ihren jetzigen Job gekommen.

Gleichzeitig muß ich Frau Klingner wenigstens ein bischen loben, da sie zumindest erkannt hat, das der Muttermythos weiterhin bei uns gepflegt wird und Väter im Grundgesetz immer noch benachteiligt werden. Dazu schreibt sie folgendes:

[..]Und auch im Grundgesetz hält die Politik noch im 21. Jahrhundert am deutschen Hausfrauen- und Muttermythos fest: Eine Mutter gehört zu ihrem Kind, nach Hause. Gut, es gibt von der Leyens Erziehungsmonate, in denen auch Väter eine Beziehung zu ihren Kindern aufbauen sollen. Aber in Artikel 6 des Grundgesetzes, genauer: In Absatz 4, findet sich trotz aller Väterpolitik noch immer der Satz “Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.” Warum ist hier nicht längst von “Eltern” die Rede? Haben die Väter keinen Anspruch auf Schutz und Fürsorge? Auch wenn ein Grundgesetzartikel die Realität wenig beeinflusst: Eine solche Änderung wäre ein wichtiger Fingerzeig.

Ich weiß jetzt nun wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Zuckerbrot und Peitsche? Aber lest selbst und zwar [hier]

Links
Diskussion im WGVDL-Forum
Diskussion im MANNdat-Forum
Auflistung der 100-Millionen-Förderung

Innenausschuss lehnt Oppositionsentwürfe zu Plebisziten ab

Sonntag, 15. Februar 2009

hib-Meldung 043/2009
Datum: 11.02.2009

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD Gesetzentwürfe der Fraktionen von FDP (16/474), Die Linke (16/1411) und Bündnis 90/Die Grünen (16/680) zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene abgelehnt. Alle drei Oppositionsfraktionen sehen in ihren Vorlagen die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vor, wofür sowohl im Bundestag wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wäre.

Nach übereinstimmender Auffassung von Koalition und Opposition ist das Vorhaben für die laufende Legislaturperiode gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass die Argumente gegen die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene “gewichtiger” seien als die Gründe für einen solchen Schritt. Die SPD-Fraktion räumte ein, dass sie bei dem Thema lieber weiter gekommen wäre, doch könne man nicht alles “mit einem Koalitionspartner so voranbringen, wie man es gerne möchte”. [mehr]

Kommentar
An dieser Veröffentlichung finde ich vor allem “interessant”, das die Bundesregierung, die ja von der Koalitionsmehrheit gestellt wird, es nicht für nötig befindet, eine Antwort/Begründung zu erstellen, was normalerweise der Fall ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie eine Begründung hätte ausfallen sollen, nachdem sich unsere Parlamentsmitglieder mehr als einmal bei Fragen  und Antworten zu Gesetzesabstimmungen blamiert haben, klar ersichtlich in meinem Beitrag “Die Unfähigkeit unserer Bundestagsabgeordneten”
[hier]

Nachtrag
Ich bin noch einmal auf die Suche gegangen und habe zu “Plebisziten, Ablehnung, SPD und Grüne” einiges gefunden [Google]. Beide Parteien haben 2001 schon einmal versucht, eine Gesetzesänderung im Grundgesetz zu erwirken, sind aber auf Grund der benötigten 2/3 Mehrheit gescheitert [Spiegel]. Kurioserweise haben sie aber zur “Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung” dagegen gestimmt [hier]
Was ist ein Plebiszit? Die Webseite der “Bundeszentrale für politische Bildung” gibt folgende Erklärung und weiterführende Links zu “Direkte Demokratie ” und “Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren)” dazu ab [hier]

Links
Heise - Europäische Verfassung: Kanzler gegen Volksentscheid
FAZ - Merkel: Kein Gespräch über mehr „direkte Demokratie“
Bundestag - Ablehnung und Gründe 1999