Mit ‘Gesetzesänderung’ getaggte Artikel

Berufungsverfahren nur bei Vorauszahlung

Mittwoch, 03. März 2010

bverfg-erster-senatMit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen. Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden. Dies ist bisher nur in der ersten Instanz Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wollen die Länder verhindern, dass die unterlegene Partei Berufung nur deshalb einlegt, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern - ohne tatsächlich an der Überprüfung durch das Berufungsgericht interessiert zu sein. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle zu mindern. Für finanziell bedürftige Parteien sieht der Entwurf Sonderregelungen vor.

Außerdem will der Bundesrat verhindern, dass Parteien eines Gerichtsverfahrens durch Zahlung unbegrenzt hoher Zusatzhonorare Einfluss auf Sachverständige oder Dolmetscher nehmen können. Die Möglichkeit von Zuzahlungen durch Verfahrensbeteiligte besteht seit Ende des Jahres 2006 und soll nach dem Willen der Länder wieder aufgehoben werden. Sie sei ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien. Da Kontrollmechanismen fehlten, bestehe Missbrauchsgefahr, so der Bundesrat [mehr]

Drucksache 38/10 (Beschluss)

Dazugehöriger Gesetzesentwurf: Drucksache 86/07 “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes - 25 Seiten - [hier]

Ehrlich gesagt, verstehe ich den Gesetzesentwurf nicht so ganz. Vorauszahlungen müssen bereits jetzt geleistet werden, aber zukünftig will man anscheinend erst einmal auf Grund des Streitwertes die kompletten Gebühren einziehen, auch wenn sich im Nachhinein feststellen sollte, das diese nicht gerechtfertigt sind. Da es im Gesetzesentwurf um Zivilprozesse geht und das Familienrecht darunter fällt, trifft dieses mal wieder besonders die Väter. Das Rechtsanwälte Gebühren gerne hochtreiben, ist ja bekannt. Schon jetzt ist es für viele Väter schwierig, eine Berufung auf Grund der selten vorhandenen, finanziellen Ressourcen einzuleiten. Nach meiner Auffassung wird das in Zukunft also noch schwieriger werden. Sollten meine Annahmen nicht stimmen, bitte ich um einen entsprechenden Kommentar. Vielleicht ist ja unter meinen Lesern ein Rechtskundiger, der ein bischen helfen kann.

MANNdat Brief: Gesetz gegen Beschneidung

Mittwoch, 24. Februar 2010

Rasierklingen für Genitalverstümmelung

Nachtrag
Dem Deutschen Bundestag liegt zurzeit ein Gesetzentwurf vor, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen ächtet, die Beschneidung von Jungen jedoch nicht.
Angesichts der oft schwerwiegenden, zum Teil tödlichen Konsequenzen, die Genitalverstümmelung auch bei Jungen und jungen Männern hat, ruft MANNdat dazu auf, unseren Offenen Brief an den Deutschen Bundestag zu schicken und gegen diesen Gesetzentwurf zu protestieren [MANNdat]

Offener Brief von MANNdat an den Deutschen Bundestag in Berlin vom 23.02.2010

Gesetzentwurf des Bundesrates
Drucksache 867/09 (Beschluss) 12.02.10
Gesetz gegen Beschneidung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Drucksache wird dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen auch außerhalb von Deutschland ächtet, Beschneidung von Jungen jedoch nicht, unabhängig davon, wie und mit welchen Konsequenzen sie durchgeführt wird.

Die Initiatoren und Initiatorinnen dieses Gesetzes ignorieren, dass eine Beschneidung an Jungen gleichermaßen einen irreparablen Eingriff an einem Kind darstellt, gegen den es sich nicht wehren kann. Es geht dabei um nichts weniger als um eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Selbstbestimmung - und somit um Gewalt gegen Jungen.

Selbst bei einem operativen Eingriff mit strenger medizinischer Indikation können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Jungen mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu bleibenden Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Jungen infolge solcher Beschneidungen.

Durch die Ausgrenzung von Jungen aus der Schutzwürdigkeit wird Gewalt gegen Jungen toleriert, wird die Unteilbarkeit der Menschenrechte ignoriert und die Verpflichtung zu einer geschlechtsneutralen Gesetzgebung missachtet.

Wir appellieren an Sie, den Gesetzesentwurf dahingehend zu ändern, dass auch die Beschneidung von Jungen weltweit zu ächten ist. Eine Beschneidung darf, außer bei akuten medizinischen Indikationen, überhaupt nur an volljährigen Personen mit deren ausdrücklichem Einverständnis vorgenommen werden [hier]

© MANNdat e.V.

“Hartz IV-Gesetz” nicht verfassungsgemäß

Dienstag, 09. Februar 2010

bverfg-erster-senat Nachfolgend mehrere Pressemitteilungen und diverse Berichterstattungen zum Urteil.

Regelleistungen nach SGB II (”Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

Kristina Köhler zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: “Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.” [mehr]

Regelsatzerhöhung reicht nicht aus - Juristinnenbund fordert weitere Reformen von Hartz IV

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf. “Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändert sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.”, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II [mehr]

Bild: Wie viel Hartz IV braucht ein Kind?

Es ist nicht so, dass Familie Kerber-Schiel hungern muss. Sogar für den alten Opel Astra reicht das Geld. Es ist nur so, dass jedes Kind Träume hat, und diese Träume erfüllt der Staat nicht – bisher jedenfalls nicht [mehr]

Tagesschau: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.

Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen [mehr inkl.Video]

FOCUS: Karlsruhe zweifelt an Hartz IV

Bei der Überprüfung der Hartz-IV-Sätze für Kinder stellt das Bundesverfassungsgericht auch die Sätze für Erwachsene infrage. Die Richter zeigen sich bemerkenswert kritisch [mehr]

Spiegel Online: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen [mehr]

Faz: Ermittlung nicht korrekt - Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

[..]Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter [mehr]

Süddeutsche: Urteil zu Hartz IV - Grundrecht auf Existenzminimum

Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen - auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt nämlich Bezug auf das steuerfreie Existenzminimum. Wenn die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind, dann bedeutet das, dass alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern zahlen - weil ihr steuerfreies Existenzminimum höher gesetzt werden muss [mehr]

Zum Schluss verlinke ich noch auf ein Essay von Gunnar Heinsohn auf Welt Online mit einer gegenteiligen Meinung - im übrigen ein sehr lesenswerter Beitrag.

Wie man mit viel Geld Armut vermehrt

Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen. Bill Clinton kürzte in Amerika die Bezüge - mit Erfolg [mehr]

Kommentieren kann ich dieses Urteil nicht, da ich es noch nicht gelesen habe.

“Sexuelle Identität” ins Grundgesetz?

Freitag, 05. Februar 2010

ggjpgNachfolgend ein aus meiner Sicht guter Artikel von Dr. Christl Vonholdt auf FreieWelt.net .

Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität“

wie folgt ergänzt werden:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Vorgeschlagene Ergänzung kursiv.)
In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“.

Nach dieser Einleitung folgen 5 Punkte, die über den Sachverhalt aufklären.

  1. Was ist „sexuelle Identität“?
  2. Eine staatliche Schutzfunktion für persönliches Begehren und sexuelles Verhalten?
  3. Ist Pädophilie eine „sexuelle Identität“?
  4. Ein Ehe- und Familienrecht für Bisexuelle?
  5. Orientierungslosigkeit für Kinder und Jugendliche

Fazit
Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung des GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ abzulehnen [mehr]

Zwei Sätze von Punkt 2 aus o.g. Aufzählung sagen im Grunde genommen alles aus, was es zu diesem Thema zu sagen gibt:

Das im GG ausdrücklich erwähnte Merkmal „Geschlecht“ ist ein objektives Merkmal, es schützt jedes einzelne menschliche Individuum. Es gibt keinen Grund, warum verschiedenes subjektives sexuelles Begehren und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich unter Schutz zu stellen wären.

Nachfolgend unter Links die einzelnen Anträge zur Grundgesetzänderung.

Ein weiterer guter Beitrag, für den ich keinen eigenständigen Beitrag einstellen möchte, ist auf Brainlogs unter Geschlechtsverwirrung zu finden. Das Thema lautet “Was erlauben Gender?“.

Eine Analyse der Gründungsveranstaltung der Fachgesellschaft für Geschlechterstudien von Elmar Diederichs

Eigentlich wollte ich ein knochentrockenes Referat über den Inhalt der auf der Konferenz zur Gründung der deutschen Fachgesellschaft für Geschlechterstudien gehaltenen Vorträge abliefern, wollte nichts kommentieren, um dem Geschlechterkampf nicht etwa eine weitere, überflüssige Polemik hinzuzufügen, wollte informieren, um Verständnis zu erlauben und aufklären, damit Vorurteile auf beiden Seiten verschwinden würden. Dieser Artikel wird völlig anders ausfallen [mehr]

Der Beitrag ist nicht nur deshalb interessant, weil er wesentliche Einblicke in eine Genderveranstaltung gibt, sondern auch wegen den vielen, gut begründeten Kommentaren.

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat Narrowitsch einen guten Beitrag zu diesem Artikel geschrieben. Er hat die entsprechende Bundestagsdebatte auf Phönix gesehen und sich eine eigene Meinung zu diesem Thema gebildet
[hier]

Ein weiterer Beitrag aus der Taz über die Lesbenszene möchte ich dem geneigten Leser ebenfalls nicht vorenthalten. Die lesbische Schauspielerin Maren Kroymann schrieb dort vor langer Zeit einen Beitrag mit dem Titel “Verschwundene Minderheit”. Den markantesten Satz stelle ich hier ein.

Schwule und Lesben sind unter dem Nationalsozialismus aber auf unterschiedliche Weise unterdrückt worden. Etwas vereinfacht gesagt: Homosexuelle Männer wurden getötet, Frauen totgeschwiegen.

Der Beitrag ist aus humoristischer Sicht einfach lesenswert und da ich schon oft nach diesem gesucht habe, weil ich den Namen der Schauspielerin immer wieder vergesse, verewige ich zumindest mal den Link [hier]

Links
Bündnis90/Die Grünen
Antrag der SPD
Antrag der Linke
hib-Meldung 2010_01/2010_015/03 zu den Gesetzesanträgen vom 26.01.2010

djb empört über Landesrichtergesetz

Donnerstag, 21. Januar 2010

richterin-satire-ja-oder-nein Änderung des Landesrichtergesetzes ist im Hau-Ruck-Verfahren inakzeptabel

Der deutsche Juristinnenbund (djb) ist empört über die Art und Weise, wie das Landesrichtergesetz in Schleswig-Holstein geändert werden soll. Kommt die beabsichtigte Gesetzesänderung durch, wird die Gleichstellung von Frauen und Männern verkürzt. Die Gleichstellungsvorschrift war auf Drängen des djb eingefügt worden, weil der Frauenanteil in der Richterschaft Anfang der 90er Jahre nicht einmal ein Fünftel ausmachte. Frauen waren in Aufstiegspositionen und in leitenden Funktionen nicht angemessen vertreten (s. Gesetzesbegründung in den LT-Drs. 12/519 Nr. 3 und LT-Drs. 12/858). Bis heute hat sich hieran nichts Grundlegendes verändert. Abgesehen von den zwei Präsidentinnen der obersten Landesgerichte (von insgesamt fünf plus Landesverfassungsgericht) gibt es keine einzige weitere Präsidentin. Auch ansonsten sind Frauen in höheren Richterämtern die Ausnahme [mehr]

Es ist nicht so, das mich die schwarz unterlegte Aussage wundert, aber schön, das sie ihre Einmischung zugeben. Ob sich die djb-Juristinnen Gedanken darüber gemacht haben, das es gar nicht genug Frauen gibt, die im genannten Bezirk den verantwortungsvollen Posten eines Präsidenten übernehmen wollen?

WikiMANNia: FrauenquoteFeministische ThesenKarriereFrauenförderungWork-Life-Balance

Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

Dienstag, 12. Januar 2010

carriere_mathieu_berlin_kreuzigung_170606 Zunächst einmal möchte ich folgendes festhalten: Mathieu Carriere ist und bleibt aus meiner Sicht ein Exzentriker. Wie alles im Leben beinhaltet aber auch diese Lebensart Positives wie Negatives, was man in der Sendung “Was erlauben Strunz” auf N24 sehr gut beobachten konnte. Im Gegensatz zu Edith Schwab hatte ich bei Mathieu Carriere das Gefühl, das er mit Leib und Seele für “unsere” Kinder kämpft.

Zunächst einmal wurde die Kreuzigung von Mathieu Carriere auf der Väterdemonstration des VafK aus dem Jahr 2006 auszugsweise gezeigt. Danach wollte Herr Lanz zum einen wissen, wie die derzeitige private Situation in Sachen Sorgerecht seiner Tochter wäre. Mathieu Carriere stellt daraufhin zunächst einmal klar, das er nie für Väterrechte,  sondern für Kinderrechte gekämpft habe und inwieweit Väter von (nichtehelichen) Kindern in Deutschland diskriminiert werden. Herr Carriere brachte die bekannten Argumente und vor allen Dingen, das die Rechte der Kinder auf Vater und Mutter in der UN-Kinderrechtskonvention verankert wären, die Deutschland ja nicht vorbehaltlos unterschrieben habe.

Die ökonomische Situation der Mütter würde staatlich gefördert, woraufhin Frau Schwab lachen musste. Es ginge nicht um Schuldzuweisung an die Mütter, denn für diese Menschenrechtsverletzungen wäre der Staat verantwortlich, meinte daraufhin Herr Carriere. Frau Schwab reagierte daraufhin ziemlich übertrieben, indem sie Herrn Carriere nicht nur verbale Entgleisung vorwarf, sondern die Aussagen mit Kriegsgetümmel verglich und er die Sorgerechtssituation  so darstellen würde, als würden Massenvernichtungswaffen in Deutschland eingesetzt. Frau Schwab sprach dann das Urteil des BVerfG vom Januar 2003 an, wo dieses ‘richtigerweise’ festgestellt habe, das es für Kinder nach Trennungen besser wäre, wenn das Sorgerecht alleine bei den Müttern bliebe. Normalerweise wäre eine Gesetzesänderung erst für Ende 2010 angedacht, aber das Urteil des EGMR würde die Angelegenheit vermutlich beschleunigen.

Des weiteren sprach Mathieu Carriere davon, das man eine Mediation zwingend vorschreiben sollte. Jetzt bin ich zwar kein Freund von Zwang, aber da es bei uns so viele unnötige, gesetzliche Vorschriften gibt, die alle Menschen zwangsweise befolgen müssen, es beim Sorgerecht um unsere Kinder geht, sehe auch ich keine andere Möglichkeit. Wie Frau Schwab ausnahmsweise richtig sagte, gehen Menschen bei einer Trennung selten im Guten auseinander. Gott sei Dank gibt es mittlerweile ja sogar schon Frauen, die nach einer Mediation einsichtig genug und froh darüber waren, das ihnen jemand mit klaren Worten die Wichtigkeit der Kindesbindung an beide Elternteile klar gemacht hat. Herr Carriere hat auch ziemlich hart gegen die Jugendämter im allgemeinen argumentiert.

Zusatz
Hier hatte ich mit meinem Beitrag aufgehört, da ich durch den User “Schlechtmensch” aus dem WGvdL-Forum erfuhr, das dieser einen Teil des Filmes auf Youtube eingestellt habe. Trotzdem bin ich heute der Meinung, das ich meinen Beitrag ruhig veröffentlichen sollte, alleine schon wegen der Videos. Auf N24 findet man im übrigen noch den kompletten Film.

Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil I
Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil II

Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil III

Links
Homepage von Mathieu Carriere
FemokratieBlog: Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil
(Az.: 22028/04)

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht “dringend erforderlich”

Mittwoch, 16. Dezember 2009
©by Felix/Pixelio.de

©by Felix/Pixelio.de

hib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss - 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)

Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht Nichtverheirateter

Donnerstag, 10. Dezember 2009

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber “JDMeyberg” bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag “Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24″ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945

[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.

Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.

[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.

[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.

Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)

Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24

Samstag, 05. Dezember 2009

carriere-mathieu2 Am Montag zu Gast bei ”Was erlauben Strunz”: Edith Schwab und Mathieu Carriere / N24-Talk am 07.12.2009, um 23:30 Uhr, auf N24

Berlin (ots) - Berlin, 04.12.2009. Deutsche Väter sollen mehr Rechte bekommen! Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Das deutsche Recht muss zu Gunsten der Väter verbessert werden. Bislang hatten Väter, die nicht verheiratet waren ohne Zustimmung der Mutter keine Chance auf ein Sorgerecht für das gemeinsame Kind, mussten aber selbstverständlich für den Unterhalt aufkommen. Sind die neuen Rechte der Väter zum Wohle des Kindes oder führen sie nur zu mehr Streit zwischen den getrennten Eltern? Claus Strunz fragt nach! Bei Mathieu Carriere, Schauspieler und lediger Vater und Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter. Am Montag, 07.12.09, um 23:30 Uhr bei “Was erlauben Strunz” [hier]

Ich hoffe, das Mathieu Carriere gegenüber dem feministischen Bollwerk stand hält und mit Fakten überzeugen kann. Jedes Kind wünscht sich nun mal Papa und Mama an seiner Seite. Auch wenn das Zusammenleben durch diverse Umstände nicht immer klappt, so hat trotzdem keiner das Recht, einem Kind ein Elternteil psychisch zu eliminieren.
Wenn ich schon Edith Schwab höre, sehe ich eh rot. Man möge sich nur die Pressemitteilung des VAMV anschauen, dann weiß man, was auf Mathieu Carriere zu kommt
[hier]

Mein Dank geht an den Tipgeber :-)

Links
Wikipedia: Mathieu Carrière
Mathieu Carrière: “Grundrechte werden mit Füßen getreten”

VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

Donnerstag, 03. Dezember 2009
©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine differenzierte Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich insofern darauf einstellen, als sie bei der gerichtlichen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht länger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher verheiratet waren oder nicht.

“Ein kluges Urteil,” so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht. “Der Europäische Gerichtshof hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung in einem Detail korrigiert. In Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz muss das deutsche Recht auch für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit offen lassen, per Gerichtsverfahren über die gemeinsame Sorge zu befinden.”

Das Problem im Alltag liegt ganz woanders: Die tatsächliche Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Väter hat sich seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 nicht verbessert. Der Umgang mit dem Kind ist ohnehin völlig unabhängig vom Sorgerecht möglich. Hier sieht die Realität in der Regel so aus, dass sich ein großer Teil der Väter nach der Trennung nicht mehr für ihre Kinder interessiert.

Nicht, wer das Sorgerecht hat, sondern wer sich tatsächlich um das Kind sorgt, das zählt für Kinder: Wie viel Zeit sie mit dem Vater verbringen können, wie gut er sie kennt, ob er überhaupt einschätzen kann, an welcher Schule sein Kind sich wohl fühlen wird, ob er die Menschen kennt, mit denen sein Kind täglich zu tun hat. Ob er für sein Kind da ist, mit ihm spricht, sich um es kümmert. Dazu sind Väter jedoch nicht verpflichtet. Selbst ihr Recht, den Vater regelmäßig zu treffen, können viele Kinder von getrennt lebenden Eltern oft nicht realisieren. Denn gegen den Willen des Vaters ist dies nicht möglich. Auch bei bestehenden Umgangsregelungen werden Kinder oft enttäuscht: Der Vater sagt überraschend ab, kommt nicht zur Geburtstagsfeier, der geplante Ausflug fällt aus. Daran ändert auch ein gemeinsames Sorgerecht nichts.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof nicht verkennt, dass es gute Gründe gegen die gemeinsame Sorge geben kann, was er ausführlich begründet. Für die Kinder kann die Ausübung der alleinigen Sorge auch die bessere Alternative sein. [hier]

Es ist und bleibt, wie ich es mir von Anfang an dachte, wir müssen das Urteil abwarten und können dann erst weitere Vermutungen zur Gesetzesänderung anstellen. Jeder liest etwas anderes aus dem Urteil und deswegen brauchen wir Gewissheit. Für diejenigen, die sich in dieser Materie noch nicht auskennen: Das gemeinsame Sorgerecht für eheliche Kinder gab es auch nur auf Druck der EU. Dieses war nach der Scheidungsreform 1977 gesetzlich nicht verankert. Erst im Maastricht-Vertrag wurde die gemeinsame Sorge gesetzlich geregelt und ist seit 1998 in Kraft. Aus diesem Grund wurde durch die deutsche Rechtssprechung dann das “Aufenthaltbestimmungsrecht” eingeführt. So war man aus dem ‘Schneider’ heraus und konnte weiter willkürlich den Müttern das alleinige Sorgerecht zusprechen. Letztendlich ist das gemeinsame Sorgerecht sowieso nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Wenn eine Mutter nicht will, bekommt ein Vater sein(e) Kind(er) nicht mehr zu sehen.

Az: 22028/04