Mit ‘Familienrecht’ getaggte Artikel

Interview mit einer Gleichstellungsbeauftragten

Mittwoch, 26. Mai 2010

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar Monika DittmerGleichstellungsbeauftragte kümmern sich um Frauen und Mädchen. Für die Probleme von Jungen und Männern interessieren sie sich meistens nicht. So die landläufige, leider nur allzu oft zutreffende Meinung in der Bevölkerung über Gleichstellungsbeauftragte.
Monika Dittmer, Gleichstellungsbeauftragte der niedersächsischen Stadt Goslar, ist die große Ausnahme: Sie steht für Dialogbereitschaft zwischen den Geschlechtern und hat für die Probleme von Jungen und Männern ein offenes Ohr.
MANNdat hat sie interviewt und zu ihrer Motivation und ihren Ansichten befragt. Lesen Sie hier den ersten Teil unseres Interviews mit ihr.

Zitat Dr. Bruno Köhler, MANNdat: “Gleichstellungsämter sind in der Regel männersterile Zonen”

MANNdat e.V.

Familienrecht international umsetzen

Mittwoch, 13. Januar 2010
©by Stefan Bayer/Pixelio.de

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Die Antworten des Internationalen Privatrechts sind häufig kompliziert und von Land zu Land unterschiedlich. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten.

Jetzt bringen wir mit Frankreich einen gemeinsamen Wahlgüterstand auf den Weg, der für Eheleute eine attraktive Wahlmöglichkeit bietet. Beim Güterstand geht es darum, wie sich die Ehe rechtlich auf das Vermögen auswirkt. Gesetzlicher Normalfall in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben getrennt, nur am Ende des Güterstandes - etwa wegen Scheidung - wird der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Gesetzlicher Normalfall in Frankreich ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Errungenschaften während der Ehe werden zum gemeinsamen Vermögen. Die Unterschiede führen in der Praxis zu Problemen.

[..]Inhaltlich orientiert sich der Wahlgüterstand an der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland. Dabei bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt. Nur bei Ende des Güterstandes wird der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Trotz der Anlehnung an die Zugewinngemeinschaft gibt es beim Wahlgüterstand eine Reihe französisch geprägter Besonderheiten. So werden etwa Schmerzensgeld und zufällige Wertsteigerungen von Immobilien (z.B. durch Erklärung zu Bauland) nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Der deutsch-französische Wahlgüterstand steht auch anderen Mitgliedstaaten der EU offen. Er könnte so zum Pilotverfahren für weitere vergleichbare Harmonisierungen des Familienrechts zwischen einzelnen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Rechtstraditionen werden [mehr]

Mein erster Gedanke war: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Wenn dieses ganze Familienrecht - anscheinend auch international - nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

Neue Staatssekretärin im BMJ

Sonntag, 08. November 2009

bundesjustizministerium-haupteingang Da nach jedem Wechsel der Bundesregierung nicht nur neue Minister, sondern auch Staatssekretäre berufen werden, möchte ich kurz die Arbeit der zukünftigen Staatssekretärin des Bundesjustizministerium vorstellen. Auf der Homepage des BMJ findet man noch keine Informationen, diese sind lediglich in der Begrüßungsrede der neuen Justizministerin vorhanden. Bei Google sowie auf der Homepage der Bundesregierung war ich ebenfalls erfolglos.

Da Frau Dr. Grundmann nach den wenigen Information, die Frau Leutheusser-Schnarrenberger von sich gegeben hat, bereits in der Vergangenheit im Familienrecht tätig war, stelle ich nachfolgend den wesentlichen Auszug aus der Rede ein.

Seit 1993 ist Frau Dr. Grundmann im BMJ tätig. Schon als Referatsleiterin hat sie mit der Reform des Mietrechts ein außerordentlich brisantes politisches Vorhaben gemeistert. Und in den letzten vier Jahren hat sie als Unterabteilungsleiterin wichtige Reformprojekte im Familienrecht durchgesetzt, vor allem das neue Unterhaltsrecht. Diesen Reformen im Familienrecht haben auch meine Fraktion und ich im Bundestag zugestimmt. Sie haben nämlich das geschaffen, was für mich Liberalität ausmacht: mehr Freiheit und Selbstbestimmung und keine Festlegung des Rechts auf ein einzelnes Lebens- und Familienmodell. Frau Dr. Grundmann steht für diese moderne und liberale Rechtspolitik. Außerdem besitzt sie das, was man neudeutsch soft-skills nennt: Sie kann Menschen zusammenführen, sie kann Kompromisse schmieden und sie kann durch Argumente überzeugen [mehr]

Nach dieser Aussage kann man sich vorstellen, das auch in Zukunft keine Verbesserungen im Familienrecht zu Gunsten von Kinder und Väter zu erwarten sind.