Mit ‘EU’ getaggte Artikel

Kristina Schröder strebt EU Beobachtungsstelle zur Gewalt gegen Frauen an

Freitag, 26. Februar 2010

kristina-schroeder-und-bibiana-aido-almagroKristina Schröder: „Chancengleichheit ist gemeinsames Ziel Deutschlands und der spanischen EU-Ratspräsidentschaft“

Treffen zwischen Bundesfamilienministerin und spanischer Ministerin für Gleichstellung, Bibiana Aído Almagro, in guter und konstruktiver Atmosphäre

[..] Beide Ministerinnen verständigten sich auf eine wirksame Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der neuen europäischen Beschäftigungsstrategie. Darüber hinaus streben beide die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle zur Gewalt gegen Frauen an.

[..]Ungeachtet dieser Gemeinsamkeiten gibt es zwischen Deutschland und Spanien Differenzen im Bezug auf eine mögliche weitere europäische Antidiskriminierungsrichtlinie. Deutschland steht dem Entwurf der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie, der zurzeit im Rat verhandelt wird, ablehnend gegenüber. Der Versuch, mit dieser Richtlinie über den Bereich der Beschäftigung hinaus für das Zivilrecht, den Zugang zu Sozialleistungen sowie den Bildungsbereich einheitliche europäische Vorgaben zu machen, überschreitet aus Sicht der Bundesregierung die Zuständigkeit der EU und verkennt die Unterschiede, die zwischen den unterschiedlichen Betroffenengruppen bestehen [mehr]

Es hat hoffentlich keiner erwartet, das Frau Schröder die Politik ihrer Vorgängerin nicht fortsetzt oder? Schließlich hat sie diese Politik ja gelobt. Gewalt von Frauen existiert also auch bei Frau Schröder nicht, zumindest habe ich in dieser Richtung noch nichts von ihr vernommen. Das sie einer erweiterten Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht zustimmt, lässt das Treffen nicht besser erscheinen.

Diskriminierung von Männern beschlossen

Sonntag, 07. Februar 2010

feminismus-schlaegt-mit-hammer-auf-menschenrechte1 Auch der gestrige Beitrag von Informant im WGvdL-Forum “EU - Positive Diskriminierung von Männern beschlossen!” hat mich umgehauen [hier]

Ob jetzt 30 oder 40% Frauen in der Politik sind, interessiert mich im Grunde genommen überhaupt nicht, weil alle Politiker lügen. Aber die Unverfrorenheit bei der Forderung, das die Verfassung in allen Mitgliedsstaaten geändert werden muss, damit Männer positiv diskriminiert werden können, schlägt dem Fass den Boden aus. Im verlinkten Beitrag schreibt der Rechtsanwalt Schulte-Frohlinde zum Schluss:

Der extremistische Feminismus sucht damit nach der Familie nun auch die politischen Grundlagen der Gesellschaft zu zerstören. Spätestens dann aber sollte eine größere Zahl von Männern in diesem Land begreifen, dass die natürlichen Väter nur die ersten Opfer einer Maschinerie sind, die zunehmend Demokratie, Rechtsprechung und die Freiheit der Information außer Kraft setzt [hier]

Im Moment geht es in der EU “nur” um Frauenquoten, aber um was geht es in der Zukunft? Wo und wann dürfen Männer weiter diskriminiert werden?
Das schlimme an der gegenwärtigen Situation ist die Tatsache, das die meisten - Männer und Frauen - dieses noch nicht einmal merken. Als Anfang dieser Woche in der Welt ein Artikel über “Haiti am Nullpunkt wie Deutschland nach dem Krieg” veröffentlicht wurde, da regte man sich nicht etwa darüber auf, das Nahrungsmittel nur an Frauen verteilt wurde, sondern das man die Geschichte nicht vergleichen könne
[hier]

Die Leute merken es einfach nicht und wenn doch, nun ja, es ist doch bekannt, das Frauen die Ärmsten der Armen sind, die stets der Hilfe bedürfen. Die Männerverachtung in Medien und Politik zahlt sich halt langsam aus.

Ich habe mich immer gefragt, wieso Juden alles mit sich haben machen lassen. Heute erahne ich es langsam, denn ich denke mir, das sich keiner hat vorstellen können, das man sie vernichten will. Das ist so ein ungeheure Tatsache, das man diese heute wieder praktizieren kann, wenn auch zunächst “nur” in Katastrophengebieten. Die Vorstellungskraft eines normal empfindenden Menschen reicht dazu m.E. nicht aus. Im WGvdL-Forum hat adler zum Thema Haiti und die dortige Nahrungsmittelverteilung nur an Frauen, einen guten Beitrag geschrieben. Ich zitiere:

Bis 26. Januar durfte Simone Pott aus Haiti als Pressesprecherin (Anmerkung von mir: von der Welthungerhilfe) berichten. Sie tat das sehr objektiv und mit viel Verständnis für die Menschen vor Ort.

Dann kam eine Kehrtwende, wie adler richtig bemerkt und Ralph Dickerhof aus Bonn übernahm die Stelle von Simone Pott. In Bonn arbeitet Bärbel Dieckmann, die Deutschlandbeauftragte für die Welthungerhilfe und prompt findet man folgende Töne:

Unsere Erfahrung (er ist gerade mal ein paar Tage da) hat uns gezeigt, dass es hier derzeit unmöglich ist, „einfach so“ Nahrungsmittel oder eine Notausrüstung an die wirklich Bedürftigen zu verteilen, denn die können sich gegen die Stärkeren, die Dreisten, nicht durchsetzen.
Und deshalb haben wir uns auch dazu entschlossen, nur an Frauen zu verteilen: Die sind vernünftiger, nicht so gewalttätig wie *sic!* [neuer Pressesprecher!] (junge) Männer – und bei ihnen sind die verteilten Waren gut aufgehoben… – so geht es einfach und gerecht zu.
Von rechts kommen sie, eine nach der anderen, junge, alte, kranke Frauen und lachende Mädchen.
Wir konnten die Richtigen erreichen, es lief alles ruhig und zügig ab – sehr gut! [hier]

So wird feministische bzw. Genderpolitik gemacht! Da werden alle Männer zu Gewalttätern gestempelt und schon kann man ruhigen Gewissens die Spenden alleine an Frauen verteilen.

In Europa praktiziert man die Männerdiskriminierung natürlich viel subtiler - das ist ja das Schlimme. Ein “schönes” Beispiel dafür gibt es auf Youtube zu sehen. Viele kennen diese Otto-Werbung bereits, aber es gibt ja auch immer wieder neue Leser. In dem Film wird gezeigt, wie eine genervte Frau mit einem Otto-Katalog auf ihren am Boden liegen Mann immer wieder eindrischt [hier]

Die Kommentare zu dem Film spiegeln im übrigen sehr gut die allgemeine Meinung wieder. Der größte Teil der Schreiber ist der Meinung, das der Film ziemlich lustig ist. Vor vielen Jahren hätte ich das vermutlich auch noch so gesehen, aber mittlerweile ist mir das Lachen vergangen.

Auf diese Art und Weise hat sich nach und nach die Männerdiskriminierung und -verachtung nicht nur in den Medien breit gemacht. Deshalb ist mir heute folgende Frage durch den Kopf gegangen: Wann wird man die ersten alleinstehenden Hartz IV. Männer “outssourcen”? Hört sich doch irgendwie super an und hat mit Vernichtung nichts zu tun. Soll das Dreckspack doch schauen, wie es sich versorgt, in Deutschland gibt es schließlich weder Geld, noch Arbeit. Danach folgen dann die Hartz IV. Familienväter usw. usf. Ich könnte mir sogar vorstellen, das das noch als geniale Idee bejubelt wird, auch und vor allen Dingen von Männern.

Apropos Männer: viele von ihnen werfen anderen Männern gerne vor, das sie sich mal nicht so haben sollen und den Frauen das bisschen Bevorzugung schon gönnen sollen oder es wird an den Humor der Männer appelliert. Wenn das alles nichts nutzt, wird vor allem von Frauen die Jammerlappenkarte gezogen.
Aus allen genannten Gründen wird die Männerdiskriminierung weiter fortgeführt werden, denn noch ist ja alles nicht so schlimm - es trifft eh immer nur die anderen.

Frauen in Haiti zunehmend Opfer von Gewalt

Informationsministerin Marie-Laurence Jocelyn Lassegue räumte kürzlich ein, dass Frauen und Kinder gefährdet seien. Die Regierung müsse sich aber zuerst um Nahrung und Obdach kümmern. Hilfsorganisationen richten Schutzräume und Ausgabestellen nur für Frauen ein, damit Männer sie nicht unter Druck setzen können. Doch die Probleme sind immens [mehr]

Spanische Verteidigungsministerin zu Gast

Mittwoch, 20. Januar 2010

Spanische Verteidigungsministerin Carme Chacon Bundesminister der Verteidigung Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hat am 15. Dezember die spanische Verteidigungsministerin Dr. Carme Chacón zu Gesprächen in Berlin empfangen.

Mit militärischen Ehren hat Verteidigungsminister zu Guttenberg seine spanische Amtskollegin Chacón im Bendlerblock begrüßt. Das Treffen dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Austausch wesentlicher militärpolitischer Themen zwischen beiden Nationen. Aus deutscher Sicht stehen dabei die aktuellen Entwicklungen in der NATO, neue vernetzte Ansätze bei dem Kampf gegen die Piraterie sowie die weitere Synchronisierung von NATO- und EU-Streitkräfteplanungen im Vordergrund.

Des Weiteren werden die beiden Minister auch über die Möglichkeiten beraten, nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU weiter zu stärken. Carme Chacón (38), zuvor Professorin für Verfassungsrecht an der spanischen Universität Girona, ist die erste spanische Verteidigungsministerin. Sie trat das Amt im April 2008 an [hier]

Eine Frau als Verteidigungsminister, daran kann ich mich immer noch nicht gewöhnen.

Familienrecht international umsetzen

Mittwoch, 13. Januar 2010
©by Stefan Bayer/Pixelio.de

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Die Antworten des Internationalen Privatrechts sind häufig kompliziert und von Land zu Land unterschiedlich. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten.

Jetzt bringen wir mit Frankreich einen gemeinsamen Wahlgüterstand auf den Weg, der für Eheleute eine attraktive Wahlmöglichkeit bietet. Beim Güterstand geht es darum, wie sich die Ehe rechtlich auf das Vermögen auswirkt. Gesetzlicher Normalfall in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben getrennt, nur am Ende des Güterstandes - etwa wegen Scheidung - wird der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Gesetzlicher Normalfall in Frankreich ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Errungenschaften während der Ehe werden zum gemeinsamen Vermögen. Die Unterschiede führen in der Praxis zu Problemen.

[..]Inhaltlich orientiert sich der Wahlgüterstand an der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland. Dabei bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt. Nur bei Ende des Güterstandes wird der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Trotz der Anlehnung an die Zugewinngemeinschaft gibt es beim Wahlgüterstand eine Reihe französisch geprägter Besonderheiten. So werden etwa Schmerzensgeld und zufällige Wertsteigerungen von Immobilien (z.B. durch Erklärung zu Bauland) nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Der deutsch-französische Wahlgüterstand steht auch anderen Mitgliedstaaten der EU offen. Er könnte so zum Pilotverfahren für weitere vergleichbare Harmonisierungen des Familienrechts zwischen einzelnen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Rechtstraditionen werden [mehr]

Mein erster Gedanke war: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Wenn dieses ganze Familienrecht - anscheinend auch international - nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

Stern TV: Wenn Väter entrechtet sind

Mittwoch, 09. Dezember 2009
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©by Bobby Metzger/Pixelio.de

Wenn Eltern um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten, haben Väter oft keine Chance. Besonders unverheiratete Väter sind dem Wohlwollen der Mütter ausgeliefert. Denn in Deutschland erhalten diese Männer das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter des Kindes einverstanden ist. Das könnte sich nun ändern.

Acht Jahre hat Horst Zaunegger vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter gekämpft. Doch erst der Europäische Gerichtshof entschied: Das deutsche Gesetz verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Väter müssten die gleichen Rechte haben wie Mütter. Das heißt: Auch ledige Väter müssten das Sorgerecht für ihre Kinder erstreiten können.

Stern TV-Sendung vom 09.12.2009 22:15h

VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

Donnerstag, 03. Dezember 2009
©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine differenzierte Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich insofern darauf einstellen, als sie bei der gerichtlichen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht länger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher verheiratet waren oder nicht.

“Ein kluges Urteil,” so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht. “Der Europäische Gerichtshof hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung in einem Detail korrigiert. In Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz muss das deutsche Recht auch für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit offen lassen, per Gerichtsverfahren über die gemeinsame Sorge zu befinden.”

Das Problem im Alltag liegt ganz woanders: Die tatsächliche Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Väter hat sich seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 nicht verbessert. Der Umgang mit dem Kind ist ohnehin völlig unabhängig vom Sorgerecht möglich. Hier sieht die Realität in der Regel so aus, dass sich ein großer Teil der Väter nach der Trennung nicht mehr für ihre Kinder interessiert.

Nicht, wer das Sorgerecht hat, sondern wer sich tatsächlich um das Kind sorgt, das zählt für Kinder: Wie viel Zeit sie mit dem Vater verbringen können, wie gut er sie kennt, ob er überhaupt einschätzen kann, an welcher Schule sein Kind sich wohl fühlen wird, ob er die Menschen kennt, mit denen sein Kind täglich zu tun hat. Ob er für sein Kind da ist, mit ihm spricht, sich um es kümmert. Dazu sind Väter jedoch nicht verpflichtet. Selbst ihr Recht, den Vater regelmäßig zu treffen, können viele Kinder von getrennt lebenden Eltern oft nicht realisieren. Denn gegen den Willen des Vaters ist dies nicht möglich. Auch bei bestehenden Umgangsregelungen werden Kinder oft enttäuscht: Der Vater sagt überraschend ab, kommt nicht zur Geburtstagsfeier, der geplante Ausflug fällt aus. Daran ändert auch ein gemeinsames Sorgerecht nichts.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof nicht verkennt, dass es gute Gründe gegen die gemeinsame Sorge geben kann, was er ausführlich begründet. Für die Kinder kann die Ausübung der alleinigen Sorge auch die bessere Alternative sein. [hier]

Es ist und bleibt, wie ich es mir von Anfang an dachte, wir müssen das Urteil abwarten und können dann erst weitere Vermutungen zur Gesetzesänderung anstellen. Jeder liest etwas anderes aus dem Urteil und deswegen brauchen wir Gewissheit. Für diejenigen, die sich in dieser Materie noch nicht auskennen: Das gemeinsame Sorgerecht für eheliche Kinder gab es auch nur auf Druck der EU. Dieses war nach der Scheidungsreform 1977 gesetzlich nicht verankert. Erst im Maastricht-Vertrag wurde die gemeinsame Sorge gesetzlich geregelt und ist seit 1998 in Kraft. Aus diesem Grund wurde durch die deutsche Rechtssprechung dann das “Aufenthaltbestimmungsrecht” eingeführt. So war man aus dem ‘Schneider’ heraus und konnte weiter willkürlich den Müttern das alleinige Sorgerecht zusprechen. Letztendlich ist das gemeinsame Sorgerecht sowieso nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Wenn eine Mutter nicht will, bekommt ein Vater sein(e) Kind(er) nicht mehr zu sehen.

Az: 22028/04

djb nennt EU-Sorgerechtsurteil problematisch

Donnerstag, 03. Dezember 2009
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©by Gerd Altmann/Pixelio.de

Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

[..]Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: “Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könne dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben.” So sah es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003. “Wenn aber das Kind aus einer Zufallsbegegnung entstanden ist oder beispielsweise vollkommen verschiedene weltanschauliche Vorstellungen die Eltern trennen, könne die gemeinsame elterliche Sorge nicht der Regelfall bei nichtehelich geborenen Kindern sein”, so die Juristin. “Die Kinder wären die Leidtragenden, weil hier noch mehr als in allen anderen Fällen von Trennung und Scheidung Streitigkeiten über die Kinder auf deren Kosten programmiert sind.”

Die Juristinnen sehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Väter allein durch rechtliche Teilhabe an der elterlichen Sorge in die Pflicht nehmen lassen: Schon 1998 sei der Versuch überwiegend gescheitert, Väter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei der Scheidung mehr in die Verantwortung zu nehmen. Die Väter spielen in Deutschland trotz Vätermonaten bei der Elternzeit in der Kinderbetreuung immer noch eine viel zu geringe Rolle [hier]

Der Deutsche Juristinnenbund hat doch nicht so lange für eine Stellungnahme gebraucht, wie ich dachte ;-)

Az: 22028/04

Bundesjustiz zum EU-Sorgerechtsurteil

Donnerstag, 03. Dezember 2009

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur heute ergangenen Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Berlin, 3. Dezember 2009

Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maßnahmen, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern.

Die Zeit ist in den letzten elf Jahren aber nicht stehen geblieben. 1998 ging der Gesetzgeber davon aus, dass es dem Kind mehr schadet als nützt, wenn die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Rollenverteilungen, Familien- und Lebensformen sind im Wandel. Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchung, ob die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers auch heute noch Bestand vor der Wirklichkeit haben, wird leider erst Ende 2010 vorliegen. Die Studie des Deutschen Jugendinstituts untersucht, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Entscheidend ist, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Und wir wollen wissen, wann und warum es trotz der Möglichkeit gemeinsamer Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleibt, steht im Mittelpunkt der Untersuchung.

Der Gerichtshof beurteilt nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall. Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten wird das Bundesjustizministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen [hier]

Damit dürfte nach dieser Pressemitteilung alles klar sein. Da es sich bei dem Gerichtsurteil um einen Einzelfall handelt und die Studie erst Ende 2010 fertig sein wird, können Väter mit großer Wahrscheinlichkeit vor diesem Zeitpunkt nicht mit einer Gesetzesänderung rechnen. Es wird die übliche Hinhalte-Taktik gewählt, die bis heute erfolgreich im Sinne der Feministinnen durch gezogen wurde. VAMV und der Bund Deutscher Juristinnen werden mit Sicherheit gegen eine Gesetzesänderung kämpfen, sowie weitere Frauenverbände.

Az: 22028/04

Frauen in schlechtem Gesundheitszustand

Dienstag, 01. Dezember 2009
©by Sabine-Susann Singler/Pixelio.de

©by Sabine-Susann Singler/Pixelio.de

Bundesrat • Drucksache 793/09 • 28.10.09

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM(2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09

2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU

Zwar hat sich der Gesundheitszustand der EU-Bürgerinnen und -Bürger im Durchschnitt in den letzten Jahrzehnten stetig verbessert, doch gibt es noch immer gesundheitliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Teilen der EU sowie zwischen den am besten gestellten und den benachteiligtsten Bevölkerungsgruppen. In manchen Fällen haben sich diese sogar vergrößert. Todesfälle bei Kleinkindern unter einem Jahr sind in manchen EU-Mitgliedstaaten fünfmal so häufig wie in anderen; die Lebenserwartung unterscheidet sich bei Männern um 14 Jahre, bei Frauen um 8 Jahre.

In der gesamten EU gibt es ein soziales Gefälle in Bezug auf den Gesundheitszustand. Menschen mit niedrigerem Bildungsstand, geringerer beruflicher Qualifikation und geringerem Einkommen sterben in der Regel jünger und weisen bei den meisten Gesundheitsstörungen eine höhere Prävalenz auf. Arbeiter, die vorwiegend manuelle oder repetitive Routineaufgaben ausführen, weisen einen schlechteren Gesundheitszustand auf als diejenigen, die keine manuelle und weniger repetitive Arbeit leisten. Die Unterschiede der Lebenserwartung bei der Geburt betragen zwischen den niedrigsten und den höchsten sozioökonomischen Gruppen bei Männern 10 und bei Frauen 6 Jahre. Es gibt auch eine wichtige geschlechtsspezifische Dimension: Frauen leben länger als Männer, verbringen aber einen größeren Teil ihres Lebens in schlechtem Gesundheitszustand [mehr]

Und ich dachte immer, Frauen können alles besser, so auch für ihre Gesundheit sorgen. Sie gehen öfters zum Arzt, nehmen überwiegend Rehabilitation und Kuren in Anspruch, eine ganze Wellness Industrie lebt von ihnen und trotzdem verbringen sie - wohlgemerkt in Europa - einen größeren Teil ihres Lebens in einem schlechteren Gesundheitszustand als Männer? Obwohl Männer wesentlich weniger Geld für ihre Gesundheit ausgeben und zudem auch noch mehr Geld zu Frauen transferieren, muss immer noch mehr für diese getan werden? Ich frage mich langsam, wie man die Frauen-Gender-Förderung zufrieden stellen kann. Ist das überhaupt möglich?

Natürlich habe ich absichtlich ein Bild mit einem Mann auf einem Hochspannungsmast eingestellt, denn ich selber kenne jemanden, der in Deutschland mit ansehen musste, wie sein Kollege von so einem Mast in den Tod stürzte (kein Selbstmord).

Link
Geldtransfers

Gründerinnenagentur von EU ausgezeichnet

Montag, 12. Oktober 2009

logo__gruenderinnenagenturbundesweite gründerinnenagentur (bga) als europäisches Erfolgsmodell ausgezeichnet

Auf der EU-Konferenz “From the European Charter for Small Enterprises to the Small Business Act” unter der schwedischen Ratspräsidentschaft in Stockholm wurde die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte bundesweite gründerinnenagentur (bga) als europäisches Erfolgsmodell für Unternehmerinnenförderung (Female Entrepreneurship) ausgezeichnet.

Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) ist ein deutschlandweites Informations- und Servicezentrum zur unternehmerischen Selbständigkeit und Unternehmensnachfolge durch Frauen. Sie bietet branchenübergreifend fundierte Informationen und Beratungsangebote zu allen Phasen der Existenzgründung sowie zur Nachfolge.

Unternehmensgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen haben auch in der EU eine besondere Bedeutung. Mit dem so genannten “Small Businness Act” hat sich die EU der gezielten Unterstützung dieser Unternehmen verschrieben. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sollen zunehmend auf die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet werden [hier]

Dann wollen wir mal hoffen, das wenigstens bei diesem Projekt die Erfolge nicht ausbleiben ;-)