Mit ‘EU’ getaggte Artikel

EU-Rechner zur Entgeltungleichheit online

Freitag, 13. August 2010
©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

EU schaltet Online-Rechner zur Entgeltungleichheit frei

Seit 2006 gehört die Überwindung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede in der Europäischen Union (EU) zu den wichtigsten Handlungsschwerpunkten. Nun wurde von der EU-Kommission das Instrument “Rechner für das geschlechtsspezifische Lohngefälle” entwickelt, das einen unkomplizierten ersten Einstieg in das Thema Entgeltgleichheit bietet und europaweite Vergleiche aufzeigt.

Der neue EU-Rechner kann Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen ersten Überblick verschaffen und das Interesse an der Thematik wecken. Eine detaillierte Analyse der Vergütungsstruktur und der Ursachefaktoren im Unternehmen liefert das Projekt “Logib-D” (Lohngleichheit im Betrieb - Deutschland). Logib-D ist ein Online-Selbsttest für Unternehmen, der seit 2009 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Als komplementäres Angebot bietet Logib-D Arbeitgebern die Möglichkeit, sich schnell, anonym und umfassend ein Bild von ihren Entgelt- und Personalstrukturen zu machen [mehr]

Nun bin ich aber gespannt, ob sich die 23%-Differenz endgültig verringern wird oder ob wir noch weitere Jahrzehnte damit belästigt werden, das Frauen für “gleiche Leistung” weniger Gehalt bekommen ;-)

Gender Mainstreaming - Die Wahrheit I

Dienstag, 13. April 2010

Eviathan aus dem WGvdL-Forum hat ein weiteres Video zu o.g. Thema auf Youtube eingestellt.

Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.

Einiges zum Fall Bruce/Brenda/David Reimer findet man auf WikiMANNia.

WikiMANNia: John Money •  David ReimerGenderismus

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

Samstag, 10. April 2010

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Prozesse schließen. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

Deutsche Gerichte stehen bei der Verfahrensdauer in vielen Bereichen schon heute gut da. Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht dauern zum Beispiel im Durchschnitt nur viereinhalb Monate. Auch in Deutschland kommt es aber immer wieder zu unangemessen langen Verfahren. Überlange Prozesse können Privatpersonen und Unternehmen stark belasten, finanziell und persönlich. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren. Mit der Entschädigungsregelung geben wir den Betroffenen ein wirksames Mittel an die Hand, sich gegen überlange Prozesse zu wehren [mehr]

Aus dem Referentenentwurf:

[..]Der für einen Entschädigungsanspruch maßgebliche Tatbestand ist die Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten aus Artikel 19 Absatz 4 GG, Artikel 20 Absatz 3 GG und aus Artikel 6 Absatz 1 EMRK auf Entscheidung seines gerichtlichen Verfahrens in angemessener Zeit. Für die Frage der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Sinne des Absatzes 1 kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich.

[..]In kindschaftsrechtlichen Verfahren, also in Verfahren, die das Sorge- und Umgangsrecht betreffen, ist bei der Beurteilung, welche Verfahrensdauer noch angemessen ist, zudem das besondere kindliche Zeitempfinden einzubeziehen. Kleinere Kinder empfinden den Verlust einer Bezugsperson schneller als endgültig als ältere Kinder oder gar Erwachsene (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00, FamRZ 2001, 753). Die Gefahr der Entfremdung zwischen Eltern und Kind, die für das Verfahren Fakten schaffen kann, ist hier besonders groß. Für die Frage, ob die Verfahrensdauer angemessen ist, kommt es nicht darauf an, ob sich der zuständige Spruchkörper pflichtwidrig verhalten hat. Die Feststellung unangemessener Verfahrensdauer impliziert dementsprechend umgekehrt auch für sich allein keinen Schuldvorwurf für die mit der Sache befassten Richter.

Nichts genaues weiß man oder was kann man sonst aus diesem Entwurf ableiten? Die Entscheidung, was denn nun ein überlanger Prozess ist, liegt wiederum bei den Gerichten und deshalb muss man sich doch fragen, was dieses geplante Gesetz bewirken soll?

BMJ: Referentenentwurf Rechtsschutz überlange Verfahren.pdf

Scheidungsland in der EU frei wählbar?

Donnerstag, 08. April 2010

auf-die-plaetze-fertig-scheidung1

Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Unsicherheit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staatsangehörigkeit haben, jedoch im Ausland oder in verschiedenen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kompliziert werden.

„Internationale Paare“ stellen 13 % der Scheidungsfälle in der EU – so hoch ist auch ihr Anteil an den Ehen insgesamt. Wenn solche Paare sich scheiden lassen, tritt zu der ohnehin schmerzhaften und komplizierten Situation das Problem unterschiedlicher nationaler Scheidungsgesetze hinzu – kaum verwunderlich in einer Gemeinschaft von 27 Staaten mit unterschiedlicher Kultur und Geschichte.

Laut den nur von zehn Ländern gewünschten neuen Bestimmungen könnten internationale Paare selbst wählen, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen, um sich nicht mit einem schwer verständlichen, fremden Rechtssystem auseinandersetzen zu müssen.

[..] Dieses wurde 1999 eingeführt und ermöglicht es einer großen Gruppe von Ländern, Gesetze anzunehmen, die nur für diese Gruppe gelten – und nicht für die gesamte EU. Viviane Reding, Kommissarin für Justiz und Grundrechte, reicht den Legislativvorschlag im Namen folgender Länder ein: Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn [mehr]

Es gibt Sachen, die verschlagen einem glatt die Sprache. Wofür brauchen wir eine EU, wenn einige Länder ausscheren, sich eigene Gesetze/Bestimmungen zusammen schustern und diese dann ohne Abstimmungen gültig werden?

[..]Der heute vorgelegte Verordnungsvorschlag geht auf einen Antrag von 10 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) auf Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit zurück. Wenn die Verordnung angenommen wird, wird erstmals in der Geschichte der EU von diesem Verfahren Gebrauch gemacht.

Von wem muss die Verordnung angenommen werden? Kann das EU-Parlament einer Verordnung zustimmen, die nur von 10 Mitgliedsstaaten eingebracht und beschlossen werden soll?

Liest man sich die neuen Bestimmungen durch, dann weiß man sofort, wohin die Reise geht. Im Beispiel wird davon ausgegangen, das der Mann die Frau verlässt und hier der schwächere Partner geschützt werden muss. Das die Frau grundsätzlich die Schwächere ist, brauche ich wohl keinem zu erklären ;-)

[..]Die Kommission schlägt jetzt eine gemeinsame Regelung vor, nach der darüber befunden wird, welches Landesrecht bei der Scheidung einer Mischehe gilt. In der vorgeschlagenen Verordnung ist dies wie folgt geregelt:

[..]In Fällen, in denen sich die Ehepartner nicht einigen können, sollen die Gerichte diese Frage nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden.

[..]Vorgeschlagen wird auch ein besserer Schutz der schwächeren Ehepartner vor unfairer Benachteiligung in Scheidungsverfahren. Bisher konnte der Ehepartner, der die Reise- und Anwaltskosten aufbringen konnte, schnell das Gericht in einem anderen Land befassen, so dass die Scheidung nach dem Recht vollzogen werden musste, das seine Interessen beschützte. Wenn beispielsweise ein Pole nach Finnland umzieht, könnte er dort nach einem Jahr die Scheidung von seiner in Polen zurückgebliebenen Frau ohne deren Zustimmung beantragen.

Wie wir alle wissen, ist Deutschland weltweit federführend im Familienrecht. In keinem anderen Land werden Frauen so viele Rechte zugestanden und das alles ohne irgendwelche Gegenleistungen. Jeder kann sich vermutlich selber ausrechnen, was das für einen in Deutschland lebenden Mann bedeuten kann, dessen Ehefrau aus einem sozial schwachen Land kommt.

Wenn diese Verordnung angenommen wird und daran besteht für mich kein Zweifel, dann werden wir in WikiMANNia bei einigen Themen rund um das Familienrecht wohl neue Kapitel hinzu nehmen müssen :-(

WikiMANNia: ScheidungUnterhaltAlleinerziehende

Haiti - Wiederaufbau unterstützen

Freitag, 02. April 2010

un-haitiAuch nach der Phase der unmittelbaren Katastrophenbewältigung bleibt Deutschland beim Wiederaufbau des durch ein verheerendes Erdbeben zerstörten Haiti engagiert. Bei der internationalen Wiederaufbaukonferenz am 31. März sagte die Europäische Union 1,6 Mrd. US-Dollar zu. Bundesbürger und Bundesregierung haben insgesamt bereits eine halbe Milliarde Dollar für Haiti mobilisiert.

Am 31. März fand in New York auf Einladung der Vereinten Nationen und der USA eine internationale Geberkonferenz für den massiv zerstörten Karibikstaat statt. VN-Generalsekretär Ban Ki Moon appellierte an die Staaten der Welt, ein “neues Haiti” zu schaffen. Zum Ende der Konferenz konnte er einen vollen Erfolg verkünden: Mit 9,9 Milliarden Dollar kam ein weit höherer Betrag an Hilfszusagen zusammen, als von der haitianische Regierung für die nächsten anderthalb Jahre erhofft worden war.

EU größter Geber

EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton konnte einen Betrag von 1,6 Mrd. Dollar zusagen, der sich sowohl aus Mitteln der EU als auch der einzelnen Mitgliedstaaten zusammensetzt. Damit ist die EU der größte Einzelgeber für Haiti. Neben seinem Anteil an der EU-Hilfe (gut 150 Mio. Dollar) gibt Deutschland bilateral 55,2 Mio. Dollar. Dazu kommen noch deutsche Anteile an den Hilfszusagen von Weltbank, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und der Interamerikanischen Entwicklungsbank.

Die Schwerpunkte der Unterstützung für den Wiederaufbau liegen in den Bereichen Soziales, Bildung, Infrastruktur, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Dezentralisierung. Haiti hat sich verpflichtet, bei der Mittelverwaltung Transparenz walten zu lassen und über die Verwendung der Hilfen Rechenschaft abzugeben.

Zählt man zu den deutschen Zusagen auf der Wiederaufbaukonferenz das hinzu, was Deutschland bereits an humanitärer Hilfe geleistet hat und was die Bundesbürger und -bürgerinnen für Haiti gespendet haben, so kommt man auf über eine halbe Milliarde Dollar [hier]

Am deutschen Milliarden-Geld-Wesen soll die Welt scheinbar mal wieder genesen ;-)

Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt

Freitag, 19. März 2010

feminismus-schlaegt-mit-hammer-auf-menschenrechte1hib-Meldung • 2010_03/2010_080/02

Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt

Berlin: (hib/ALM/AW) Um Menschen mit Behinderung im Bereich Beschäftigung und Beruf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu gewährleisten, ist laut Bundesregierung ein ”System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen vollständig umgesetzt“. Dies geht aus ihrer Antwort (17/994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (17/377) hervor. Hierzu zählten insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung gegen diskriminierende Kündigungen aus Gründen der ”Rasse“ oder wegen ethnischer Herkunft getroffen habe, schreibt sie: ”Eine ordnungsgemäße Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien ist in diesem Bereich erfolgt. Diskriminierende Kündigungen sind weder im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes noch außerhalb dessen zulässig.“ Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz eingetragener Lebenspartnerschaften, würden für die Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort [hier]

Na, dann können wir doch alle beruhigt sein. Es werden weder Frauen, noch Männer diskriminiert, Gender-Mainstreaming sei Dank ;-)

Deutschland unterstützt den EU-Gerichtshof für Menschenrechte

Donnerstag, 11. März 2010

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Mit 100.000 Euro fördert Deutschland ein Projekt, das den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entlasten und dessen Effizienz steigern soll. Der Ständige Vertreter Deutschlands beim Europarat, Botschafter Hans-Dieter Heumann, und der Leiter der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs, Erik Fribergh, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag.

[..]Mit dem Projekt soll die in den Mitgliedsstaaten vorhandenen juristischen Fachkenntnisse über den Gerichtshof verbessert werden. Ziel ist es, Journalisten über die Rechtsprechung des Gerichtshofs, verfahrensrechtliche Fragen und die Konsequenzen, die Urteile für die Mitgliedstaaten haben können, besser zu informieren.

Medien als Katalysatoren

Über die Medien soll die Arbeit des Gerichtshofs in den Mitgliedstaaten bekannter gemacht werden. In Zukunft werden so Richter, Anwälte oder Polizisten die Rechtssprechung besser anwenden können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht darüber, dass die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten wird. Er ist damit Teil des Menschenrechtsschutzsystems des Europarats und hat seinen Sitz in Straßburg. Seit 1998 kann jeder Einzelne gegen eine Verletzung seiner Rechte aus der Menschenrechtskonvention klagen.

[..]Mit dem Ende des Kalten Krieges verdoppelte sich die Zahl der Mitglieder im Europarat, die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stiegen sprunghaft an. Über 120.000 Beschwerden von Bürgern aus 47 Staaten in ganz Europa müssen aktuell noch entschieden werden [mehr]

Ist das der gleiche Gerichtshof, bei der ein deutscher Richter erst im Januar entschieden hat, das in Deutschland lebende Väter nicht diskriminiert werden? Siehe Beitrag “Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil” [hier]

Des weiteren muss man sich fragen, was für menschenrechtswidrige Gesetze die einzelnen Mitgliedsstaaten haben, wenn 120.000 Klagen anhängig sind? Eine angenommene Klage bedeutet schließlich, das Erfolgsaussichten bestehen. Viele Klagen werden gar nicht erst angenommen, etliche davon aus Gründen des formalen Rechts. Welche Rolle die Medien dabei einnehmen sollen, erschließt sich mir im Moment noch nicht so ganz.

Kristina Schröder strebt EU Beobachtungsstelle zur Gewalt gegen Frauen an

Freitag, 26. Februar 2010

kristina-schroeder-und-bibiana-aido-almagroKristina Schröder: „Chancengleichheit ist gemeinsames Ziel Deutschlands und der spanischen EU-Ratspräsidentschaft“

Treffen zwischen Bundesfamilienministerin und spanischer Ministerin für Gleichstellung, Bibiana Aído Almagro, in guter und konstruktiver Atmosphäre

[..] Beide Ministerinnen verständigten sich auf eine wirksame Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der neuen europäischen Beschäftigungsstrategie. Darüber hinaus streben beide die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle zur Gewalt gegen Frauen an.

[..]Ungeachtet dieser Gemeinsamkeiten gibt es zwischen Deutschland und Spanien Differenzen im Bezug auf eine mögliche weitere europäische Antidiskriminierungsrichtlinie. Deutschland steht dem Entwurf der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie, der zurzeit im Rat verhandelt wird, ablehnend gegenüber. Der Versuch, mit dieser Richtlinie über den Bereich der Beschäftigung hinaus für das Zivilrecht, den Zugang zu Sozialleistungen sowie den Bildungsbereich einheitliche europäische Vorgaben zu machen, überschreitet aus Sicht der Bundesregierung die Zuständigkeit der EU und verkennt die Unterschiede, die zwischen den unterschiedlichen Betroffenengruppen bestehen [mehr]

Es hat hoffentlich keiner erwartet, das Frau Schröder die Politik ihrer Vorgängerin nicht fortsetzt oder? Schließlich hat sie diese Politik ja gelobt. Gewalt von Frauen existiert also auch bei Frau Schröder nicht, zumindest habe ich in dieser Richtung noch nichts von ihr vernommen. Das sie einer erweiterten Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht zustimmt, lässt das Treffen nicht besser erscheinen.

Diskriminierung von Männern beschlossen

Sonntag, 07. Februar 2010

feminismus-schlaegt-mit-hammer-auf-menschenrechte1 Auch der gestrige Beitrag von Informant im WGvdL-Forum “EU - Positive Diskriminierung von Männern beschlossen!” hat mich umgehauen [hier]

Ob jetzt 30 oder 40% Frauen in der Politik sind, interessiert mich im Grunde genommen überhaupt nicht, weil alle Politiker lügen. Aber die Unverfrorenheit bei der Forderung, das die Verfassung in allen Mitgliedsstaaten geändert werden muss, damit Männer positiv diskriminiert werden können, schlägt dem Fass den Boden aus. Im verlinkten Beitrag schreibt der Rechtsanwalt Schulte-Frohlinde zum Schluss:

Der extremistische Feminismus sucht damit nach der Familie nun auch die politischen Grundlagen der Gesellschaft zu zerstören. Spätestens dann aber sollte eine größere Zahl von Männern in diesem Land begreifen, dass die natürlichen Väter nur die ersten Opfer einer Maschinerie sind, die zunehmend Demokratie, Rechtsprechung und die Freiheit der Information außer Kraft setzt [hier]

Im Moment geht es in der EU “nur” um Frauenquoten, aber um was geht es in der Zukunft? Wo und wann dürfen Männer weiter diskriminiert werden?
Das schlimme an der gegenwärtigen Situation ist die Tatsache, das die meisten - Männer und Frauen - dieses noch nicht einmal merken. Als Anfang dieser Woche in der Welt ein Artikel über “Haiti am Nullpunkt wie Deutschland nach dem Krieg” veröffentlicht wurde, da regte man sich nicht etwa darüber auf, das Nahrungsmittel nur an Frauen verteilt wurde, sondern das man die Geschichte nicht vergleichen könne
[hier]

Die Leute merken es einfach nicht und wenn doch, nun ja, es ist doch bekannt, das Frauen die Ärmsten der Armen sind, die stets der Hilfe bedürfen. Die Männerverachtung in Medien und Politik zahlt sich halt langsam aus.

Ich habe mich immer gefragt, wieso Juden alles mit sich haben machen lassen. Heute erahne ich es langsam, denn ich denke mir, das sich keiner hat vorstellen können, das man sie vernichten will. Das ist so ein ungeheure Tatsache, das man diese heute wieder praktizieren kann, wenn auch zunächst “nur” in Katastrophengebieten. Die Vorstellungskraft eines normal empfindenden Menschen reicht dazu m.E. nicht aus. Im WGvdL-Forum hat adler zum Thema Haiti und die dortige Nahrungsmittelverteilung nur an Frauen, einen guten Beitrag geschrieben. Ich zitiere:

Bis 26. Januar durfte Simone Pott aus Haiti als Pressesprecherin (Anmerkung von mir: von der Welthungerhilfe) berichten. Sie tat das sehr objektiv und mit viel Verständnis für die Menschen vor Ort.

Dann kam eine Kehrtwende, wie adler richtig bemerkt und Ralph Dickerhof aus Bonn übernahm die Stelle von Simone Pott. In Bonn arbeitet Bärbel Dieckmann, die Deutschlandbeauftragte für die Welthungerhilfe und prompt findet man folgende Töne:

Unsere Erfahrung (er ist gerade mal ein paar Tage da) hat uns gezeigt, dass es hier derzeit unmöglich ist, „einfach so“ Nahrungsmittel oder eine Notausrüstung an die wirklich Bedürftigen zu verteilen, denn die können sich gegen die Stärkeren, die Dreisten, nicht durchsetzen.
Und deshalb haben wir uns auch dazu entschlossen, nur an Frauen zu verteilen: Die sind vernünftiger, nicht so gewalttätig wie *sic!* [neuer Pressesprecher!] (junge) Männer – und bei ihnen sind die verteilten Waren gut aufgehoben… – so geht es einfach und gerecht zu.
Von rechts kommen sie, eine nach der anderen, junge, alte, kranke Frauen und lachende Mädchen.
Wir konnten die Richtigen erreichen, es lief alles ruhig und zügig ab – sehr gut! [hier]

So wird feministische bzw. Genderpolitik gemacht! Da werden alle Männer zu Gewalttätern gestempelt und schon kann man ruhigen Gewissens die Spenden alleine an Frauen verteilen.

In Europa praktiziert man die Männerdiskriminierung natürlich viel subtiler - das ist ja das Schlimme. Ein “schönes” Beispiel dafür gibt es auf Youtube zu sehen. Viele kennen diese Otto-Werbung bereits, aber es gibt ja auch immer wieder neue Leser. In dem Film wird gezeigt, wie eine genervte Frau mit einem Otto-Katalog auf ihren am Boden liegen Mann immer wieder eindrischt [hier]

Die Kommentare zu dem Film spiegeln im übrigen sehr gut die allgemeine Meinung wieder. Der größte Teil der Schreiber ist der Meinung, das der Film ziemlich lustig ist. Vor vielen Jahren hätte ich das vermutlich auch noch so gesehen, aber mittlerweile ist mir das Lachen vergangen.

Auf diese Art und Weise hat sich nach und nach die Männerdiskriminierung und -verachtung nicht nur in den Medien breit gemacht. Deshalb ist mir heute folgende Frage durch den Kopf gegangen: Wann wird man die ersten alleinstehenden Hartz IV. Männer “outssourcen”? Hört sich doch irgendwie super an und hat mit Vernichtung nichts zu tun. Soll das Dreckspack doch schauen, wie es sich versorgt, in Deutschland gibt es schließlich weder Geld, noch Arbeit. Danach folgen dann die Hartz IV. Familienväter usw. usf. Ich könnte mir sogar vorstellen, das das noch als geniale Idee bejubelt wird, auch und vor allen Dingen von Männern.

Apropos Männer: viele von ihnen werfen anderen Männern gerne vor, das sie sich mal nicht so haben sollen und den Frauen das bisschen Bevorzugung schon gönnen sollen oder es wird an den Humor der Männer appelliert. Wenn das alles nichts nutzt, wird vor allem von Frauen die Jammerlappenkarte gezogen.
Aus allen genannten Gründen wird die Männerdiskriminierung weiter fortgeführt werden, denn noch ist ja alles nicht so schlimm - es trifft eh immer nur die anderen.

Frauen in Haiti zunehmend Opfer von Gewalt

Informationsministerin Marie-Laurence Jocelyn Lassegue räumte kürzlich ein, dass Frauen und Kinder gefährdet seien. Die Regierung müsse sich aber zuerst um Nahrung und Obdach kümmern. Hilfsorganisationen richten Schutzräume und Ausgabestellen nur für Frauen ein, damit Männer sie nicht unter Druck setzen können. Doch die Probleme sind immens [mehr]

Spanische Verteidigungsministerin zu Gast

Mittwoch, 20. Januar 2010

Spanische Verteidigungsministerin Carme Chacon Bundesminister der Verteidigung Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hat am 15. Dezember die spanische Verteidigungsministerin Dr. Carme Chacón zu Gesprächen in Berlin empfangen.

Mit militärischen Ehren hat Verteidigungsminister zu Guttenberg seine spanische Amtskollegin Chacón im Bendlerblock begrüßt. Das Treffen dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Austausch wesentlicher militärpolitischer Themen zwischen beiden Nationen. Aus deutscher Sicht stehen dabei die aktuellen Entwicklungen in der NATO, neue vernetzte Ansätze bei dem Kampf gegen die Piraterie sowie die weitere Synchronisierung von NATO- und EU-Streitkräfteplanungen im Vordergrund.

Des Weiteren werden die beiden Minister auch über die Möglichkeiten beraten, nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU weiter zu stärken. Carme Chacón (38), zuvor Professorin für Verfassungsrecht an der spanischen Universität Girona, ist die erste spanische Verteidigungsministerin. Sie trat das Amt im April 2008 an [hier]

Eine Frau als Verteidigungsminister, daran kann ich mich immer noch nicht gewöhnen.