Mit ‘djb’ getaggte Artikel

djb fragt: Sag mir, wo die Frauen sind

Dienstag, 02. März 2010

glasdecke4djb-Aktion “Hauptversammlungen: Aktionärinnen fordern ein!” geht weiter

Bei Thyssen Krupp, Infineon, Siemens, Wincor Nixdorf, Porsche und anderen - soeben bei der Demag Cranes AG - haben die djb-Aktionärinnen schon ihre kritischen Fragen gestellt. Auf der Hauptversammlung der Aurubis AG am 3. März 2010 werden Ariane Fenger, LL.M. und Rechtsanwältin Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M. vom aktienrechtlichen Auskunftsrecht Gebrauch machen und von den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats konkret Auskunft verlangen, warum trotz der Vorgaben im Deutschen Corporate Governance Kodex und anderweitigen Bekundungen aus den Unternehmen der Frauenanteil bei den Aufsichtsratsmandaten der Anteilseigner sich immer noch nicht wesentlich erhöht hat.

Ich frage mich, wieso der djb die Antworten nicht einstellt, wenn einige Mitglieder bereits auf mehreren Hauptversammlungen waren.

Wir machen weiter:

Zahlreiche Mitglieder des djb werden an über 70 Hauptversammlungen der größten deutschen Unternehmen teilnehmen. Sie wollen genau wissen, welche Bemühungen das Unternehmen unternommen hat und unternehmen wird, um Vorstand, Aufsichtsrat und andere Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.

Trotz der Appelle an die Wirtschaft, endlich die “gläserne Decke” zu beseitigen, und der Verabschiedung gesetzlicher Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen in der Wirtschaft auf einem unakzeptablen, niedrigen Level.

Kann der Umstand nicht einfach der Tatsache geschuldet sein, dass zu wenig qualifizierte Frauen für diesen Job bereit stehen? Die meisten Frauen wollen nun mal ihre Freizeit nicht gegen massive Überstunden tauschen. Daran wird vermutlich auch der djb nichts ändern können.

Zur nachhaltigen Veränderung dieser Situation fordern wir die Verabschiedung einer gesetzlichen Mindestanteilsregelung von 40% bei der Besetzung von Aufsichtsräten.

Leider befürchte ich, das ein entsprechendes Gesetz über kurz oder lang kommen wird.

Pressemitteilung des djb

“Hartz IV-Gesetz” nicht verfassungsgemäß

Dienstag, 09. Februar 2010

bverfg-erster-senat Nachfolgend mehrere Pressemitteilungen und diverse Berichterstattungen zum Urteil.

Regelleistungen nach SGB II (”Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

Kristina Köhler zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: “Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.” [mehr]

Regelsatzerhöhung reicht nicht aus - Juristinnenbund fordert weitere Reformen von Hartz IV

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf. “Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändert sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.”, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II [mehr]

Bild: Wie viel Hartz IV braucht ein Kind?

Es ist nicht so, dass Familie Kerber-Schiel hungern muss. Sogar für den alten Opel Astra reicht das Geld. Es ist nur so, dass jedes Kind Träume hat, und diese Träume erfüllt der Staat nicht – bisher jedenfalls nicht [mehr]

Tagesschau: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.

Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen [mehr inkl.Video]

FOCUS: Karlsruhe zweifelt an Hartz IV

Bei der Überprüfung der Hartz-IV-Sätze für Kinder stellt das Bundesverfassungsgericht auch die Sätze für Erwachsene infrage. Die Richter zeigen sich bemerkenswert kritisch [mehr]

Spiegel Online: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen [mehr]

Faz: Ermittlung nicht korrekt - Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

[..]Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter [mehr]

Süddeutsche: Urteil zu Hartz IV - Grundrecht auf Existenzminimum

Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen - auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt nämlich Bezug auf das steuerfreie Existenzminimum. Wenn die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind, dann bedeutet das, dass alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern zahlen - weil ihr steuerfreies Existenzminimum höher gesetzt werden muss [mehr]

Zum Schluss verlinke ich noch auf ein Essay von Gunnar Heinsohn auf Welt Online mit einer gegenteiligen Meinung - im übrigen ein sehr lesenswerter Beitrag.

Wie man mit viel Geld Armut vermehrt

Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen. Bill Clinton kürzte in Amerika die Bezüge - mit Erfolg [mehr]

Kommentieren kann ich dieses Urteil nicht, da ich es noch nicht gelesen habe.

djb empört über Landesrichtergesetz

Donnerstag, 21. Januar 2010

richterin-satire-ja-oder-nein Änderung des Landesrichtergesetzes ist im Hau-Ruck-Verfahren inakzeptabel

Der deutsche Juristinnenbund (djb) ist empört über die Art und Weise, wie das Landesrichtergesetz in Schleswig-Holstein geändert werden soll. Kommt die beabsichtigte Gesetzesänderung durch, wird die Gleichstellung von Frauen und Männern verkürzt. Die Gleichstellungsvorschrift war auf Drängen des djb eingefügt worden, weil der Frauenanteil in der Richterschaft Anfang der 90er Jahre nicht einmal ein Fünftel ausmachte. Frauen waren in Aufstiegspositionen und in leitenden Funktionen nicht angemessen vertreten (s. Gesetzesbegründung in den LT-Drs. 12/519 Nr. 3 und LT-Drs. 12/858). Bis heute hat sich hieran nichts Grundlegendes verändert. Abgesehen von den zwei Präsidentinnen der obersten Landesgerichte (von insgesamt fünf plus Landesverfassungsgericht) gibt es keine einzige weitere Präsidentin. Auch ansonsten sind Frauen in höheren Richterämtern die Ausnahme [mehr]

Es ist nicht so, das mich die schwarz unterlegte Aussage wundert, aber schön, das sie ihre Einmischung zugeben. Ob sich die djb-Juristinnen Gedanken darüber gemacht haben, das es gar nicht genug Frauen gibt, die im genannten Bezirk den verantwortungsvollen Posten eines Präsidenten übernehmen wollen?

WikiMANNia: FrauenquoteFeministische ThesenKarriereFrauenförderungWork-Life-Balance

djb nennt EU-Sorgerechtsurteil problematisch

Donnerstag, 03. Dezember 2009
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©by Gerd Altmann/Pixelio.de

Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

[..]Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: “Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könne dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben.” So sah es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003. “Wenn aber das Kind aus einer Zufallsbegegnung entstanden ist oder beispielsweise vollkommen verschiedene weltanschauliche Vorstellungen die Eltern trennen, könne die gemeinsame elterliche Sorge nicht der Regelfall bei nichtehelich geborenen Kindern sein”, so die Juristin. “Die Kinder wären die Leidtragenden, weil hier noch mehr als in allen anderen Fällen von Trennung und Scheidung Streitigkeiten über die Kinder auf deren Kosten programmiert sind.”

Die Juristinnen sehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Väter allein durch rechtliche Teilhabe an der elterlichen Sorge in die Pflicht nehmen lassen: Schon 1998 sei der Versuch überwiegend gescheitert, Väter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei der Scheidung mehr in die Verantwortung zu nehmen. Die Väter spielen in Deutschland trotz Vätermonaten bei der Elternzeit in der Kinderbetreuung immer noch eine viel zu geringe Rolle [hier]

Der Deutsche Juristinnenbund hat doch nicht so lange für eine Stellungnahme gebraucht, wie ich dachte ;-)

Az: 22028/04