Mit ‘BVerfG’ getaggte Artikel

Väterradio sucht nichtsorgeberechtigte Väter

Donnerstag, 20. Mai 2010

vafk-logoWöchentlich wird im Väterradio eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt - wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?

Hierzu suchen wir nichtsorgeberechtigte Väter nichtehelicher Kinder, die ihre spezielle Problematik sowie die daraus resultierende Problematik für die Kinder vorstellen möchten. Auch wäre ein sogenannter “Karnevalsprinz” wichtig, dessen Kind in einem One-Night-Stand entstanden ist, der aber wider aller Erwartungen seitens unserer Rechtsprechung und anderer Verbände für sein Kind sorgen und Verantwortung übernehmen möchte. Der Karnevalsprinz wurde beim Bundesverfassungsgericht als Metapher für kurzlebige Beziehungen benutzt.

Diese Dokumentation ist insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Reform des Sorgerechts für nichteheliche Väter sehr wichtig!

Wir bitten daher, kurzfristig ein kurzes Mail mit den Kontaktdaten (Ort, Telefon und Mail) an uns zu senden. Es wäre sinnvoll, wenn die eigene Situation in wenigen Sätzen beschrieben wird. Damit die Mails nicht untergehen, bitte auf jeden Fall an die Adresse pressefaelle@vafk.de schreiben.

Eine Veröffentlichung erfolgt natürlich nur nach vorheriger Freigabe. Danke!

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
http://www.vaeterradio.de/

Nur zur Information.

WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftAlleinerziehende

Petition zu Selbstbehalt beim Unterhalt

Freitag, 26. März 2010

petition_digital_signieren1Petition: Unterhaltsrecht - Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten

Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben - Höhe des Selbstbehaltes - Art der Festsetzung des Selbstbehaltes

Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.

Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.

Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.

[..]Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden.

[..]Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.

Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.

Vielen Dank an Michael K. für die weiter geleitete Information :-)

Link zur genannten Petition

BVerfG zu Anrechnung fiktiver Einkünfte

Mittwoch, 24. März 2010

bverfg-erster-senat

BVerfG • Az: 1 BvR 2236/09

die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 15. Februar 2010 einstimmig beschlossen:

1. Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24. Juli 2009 - 13 UF 61/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24. Juli 2009 - 13 UF 61/08 - wird aufgehoben und die Sache an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurück verwiesen.

I. Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anrechnung fiktiver Einkünfte in einem Kindesunterhaltsverfahren.

II. Die Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers geboten ist, § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG. Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die zulässige Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist, § 93c Abs. 1 BVerfGG.

1. Der angefochtene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG. Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens, welches unter Wahrung des Selbstbehalts des Beschwerdeführers in Höhe von 900 € die Zahlung des berechneten Kindesunterhalts in Höhe von zuletzt 378 € im Monat ermöglichen würde, führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Beschwerdeführers. Für die Annahme, der Beschwerdeführer sei in der Lage, ein Einkommen in entsprechender Höhe zu erzielen, fehlt es an einer tragfähigen Begründung.

[..]aa) Der Annahme des Oberlandesgerichts, der Beschwerdeführer habe nicht ausreichend dargetan, an einer über das bisherige Maß hinausgehenden Erwerbstätigkeit gesundheitlich gehindert zu sein, fehlt die tragfähige Grundlage.

[..]19 Der Beschwerdeführer hat im Ausgangsverfahren vorgetragen, infolge des Arbeitsunfalls über das ausgeübte Maß hinaus nicht erwerbsfähig zu sein. Er hat den Unfall und dessen Folgen konkret dargestellt, insbesondere auf medizinisch erwiesene irreparable Verbrennungen dritten Grades an 45 % seines Körpers, nämlich an Hals, Rumpf und Beinen, verwiesen und zu deren Nachweis Sachverständigengutachten aus den Jahren 1986 und 1987 vorgelegt, die seine Verletzungen bestätigen. Er hat die Folgeschäden konkret beschrieben und dauerhafte Beeinträchtigungen seiner Gesundheit infolge der Verbrennung, der Vernarbung, der Hauttransplantationen sowie der Schmerzen, insbesondere bei Temperaturänderungen, dargestellt. Zum Nachweis hat er sich nicht nur auf die im Ausgangsverfahren vorgelegten Sachverständigengutachten und auf das Zeugnis der ihn behandelnden Ärzte bezogen, sondern zum Beweis der zeitlebens bestehen bleibenden Beeinträchtigungen die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens beantragt.

[..]bb) Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht nicht tragfähig begründet, dass der Beschwerdeführer bei Einsatz seiner vollen Arbeitskraft überhaupt objektiv in der Lage wäre, ein Einkommen in der erforderlichen Höhe zu erzielen.
[..]Bei Steuerklasse I ohne persönliche Freibeträge (außer dem Kinderfreibetrag) und den üblichen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung müsste der Beschwerdeführer hierfür einen Bruttoverdienst von rund 1.550 € im Monat erhalten.

[..]Das Oberlandesgericht hat daher mit der Zurechnung fiktiver Einkünfte den ihm eingeräumten Entscheidungsspielraum überschritten.

Zunächst einmal möchte ich klar stellen, dass das BVerfG die Anrechnung fiktiver Einkünfte nicht generell als verfassungswidrig angesehen hat. Dieses wurde von den Richtern auch mittels diverser Aktenzeichen zu entsprechenden Urteilen des gleichen Gerichts belegt. Leider wurde das Urteil des OLG Berlin-Brandenburg Az: 13 UF 61/08 nicht veröffentlicht, so das man sich nur über Google informieren kann. Aber auch dort habe ich nichts aussagekräftiges gefunden.

Bei der Urteilslesung habe ich mich immer wieder gefragt: wo ist die Grenze der Unzumutbarkeit für Väter, damit ihnen kein fiktiver Unterhalt angerechnet werden kann? Da urteilen also Menschen, die in geschützten Räumen sitzen über Männer, denen es mehr schlecht als recht geht. So traurig die Tatsache auch ist, aber Recht hat leider nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Frauen hingegen werden gefördert und nochmals gefördert, arbeiten aber trotzdem immer weniger in Vollzeitjobs und das ohne irgendwelche gesundheitlichen Behinderungen. Diese Tatsache wurde sogar durch die Bundesregierung festgestellt, weshalb ich den entsprechenden Bericht in diesem Blog eingestellt habe [hier]

Links
Urteil des BVerfG vom 15. Februar 2010 Az: 1 BvR 2236/09

Das Schweigen der Ursula von der Leyen

Dienstag, 09. März 2010

uvdl1Die schwarz-gelbe Bundesregierung kommt nicht in Fahrt. Und Angela Merkel schweigt zu fast allen wichtigen Themen, die die Bundesrepublik dieser Tage beschäftigen. Hat die Kanzlerin den Menschen vielleicht gar nichts zu sagen? Ein Kommentar von Cicero-Chefredakteur Michael Naumann.

[..]Damit kein Missverständnis aufkommt: Regieren heißt nicht, in legislativer Eile ein Gesetz nach dem anderen durch den Bundestag zu jagen, weil die Mehrheit reicht und weil der Bundesrat in schwarz-gelben Händen liegt. Im Gegenteil, richtig zu regieren, könnte ja auch heißen, dem Verfassungsgericht zuvorzukommen und allfällige Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten der Sozialgesetzgebung eigenständig, also ohne höchstrichterliche Aufforderung zu beheben.
Richtig regieren heißt, den Primat der Politik ernst zu nehmen. Davon kann aber seit Monaten keine Rede sein. Wer – wie Frau von der Leyen – das jüngste Hartz-IV-Urteil enthusiastisch begrüßt, muss sich fragen lassen, warum sie als ehemalige Familienministerin eigentlich verfassungsrechtlichen Nachhilfeunterricht im Fach Familienpolitik und soziale Gerechtigkeit aus Karlsruhe benötigt. Die Schwachpunkte der Hartz-Gesetze waren ja nicht nur der „Linken“ bekannt, sondern auch vielen der sogenannten kleinen Leute, die (allen Illusionen der SPD zum Trotz) seit eh und je CDU wählen, also der eigenen Wählerschaft.

Wir hören das längste Pausenzeichen einer frisch gewählten Regierung in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Langsam drängt sich der Verdacht auf, dass Angela Merkel den Menschen nichts zu sagen hat [mehr]

Im Originalbeitrag heißt der Titel “Das Schweigen der Kanzlerin”. Was unser aller Kanzlerin macht bzw. nicht macht, ist sattsam bekannt. Ich möchte eher auf den Umstand hinweisen, das Ursula von der Leyen sich während ihrer gesamten Amtszeit so gut wie gar nicht um Kinder und deren Probleme gekümmert hat. Natürlich weiß ich, das nach mehreren Baby- und Kindermorden - im übrigen überwiegend durch Mütter ausgeführt - eiligst Gesetze verabschiedet wurden. Der Druck der Medien war nun mal zu groß und so wurde schleunigst gehandelt. Ob dieses zum Wohle der Kinder war, lasse ich dahin gestellt sein. Vorige Woche gab es im Bundestag sogar eine halbstündige Debatte zu Kinderlärm - man glaubt es kaum. Trotz allem war Frauenpolitik das wichtigste Anliegen von Ursula von der Leyen und dem BMFSFJ. Möge die neue Familienministerin ein besseres Händchen für die Probleme der Kinder haben.

WikiMANNia: Ursula von der Leyen

Voßkuhle neuer Präsident des BVerfG

Samstag, 06. März 2010

andreas-vosskuhlehib-Meldung • 2010_03/2010_069/01

Wahlausschuss - 05.03.2010
Berlin: (hib/BOB/MPI) Andreas Voßkuhle heißt der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der Wahlausschuss des Bundestages, der die Hälfte der Richter am höchsten deutschen Gericht bestimmen darf, wählte den Juristen am Freitagmorgen in dieses Amt. Der 46-jährige frühere Rektor der Universität Freiburg im Breisgau ist seit knapp zwei Jahren am Verfassungsgericht und sitzt dem Zweiten Senat vor. Voßkuhle tritt die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier an, der in den Ruhestand geht.

Im Wahlausschuss, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner zwölf Mitglieder die Richter bestimmt, fand auch der Göttinger Völkerrechtler Andreas L. Paulus die notwendige Mehrheit für Papiers freiwerdende Richterstelle. Der 41-Jährige, der zur Zeit noch den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen innehat, studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard (USA). Er wurde auf Vorschlag der FDP-Fraktion nominiert. ”Ich bin sehr zufrieden mit der Wahl, insbesondere bei Paulus zum Verfassungsrichter“, sagte der Vorsitzende des Wahlausschusses, der Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Wolfgang Neskovic. Er habe die Hoffnung, dass sich Paulus nicht nur für die Freiheitsrechte, sondern auch für die Sozialrechte einsetze. Da Papier auch der Vorsitzende des Ersten Senats war, entschied sich der Wahlausschuss für den Tübinger Juristen Ferdinand Kirchhof (60) als Nachfolger [hier]

Jetzt verstehe ich die Aufregung des deutschen Juristinnenbundes, deren Pressemitteilung zum Thema ich hier bereits eingestellt hatte ;-)

Links
Bundesverfassungsgericht: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Hamburger Abendblatt: Voßkuhle oberster Verfassungsrichter
FemokratieBlog: Feminisierung der Justiz gestoppt

Feminisierung der Justiz gestoppt

Dienstag, 02. März 2010

bverfg-erster-senatDer Richterwahlausschuss des Bundestages hat sich mit der Nachfolge des scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zu befassen. Die FDP hat das Vorschlagsrecht und wurde fündig:

Ein Mann um die vierzig, vor zehn Jahren promoviert, vor vier Jahren habilitiert, seit ebenfalls vier Jahren Hochschullehrer und der FDP nahestehend soll es offenbar diesmal sein, während Kandidatinnen mit den Begründungen “zu jung” oder “zu unerfahren” abgelehnt wurden.

Oder fehlte der Wille, ernsthaft zu suchen?

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 gilt offensichtlich nur für andere, soweit es dort unter III. Sozialer Fortschritt, 4. Gleichstellung unter der Überschrift “Mehr Frauen in Führungspositionen” im dritten Satz heißt: “Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst soll maßgeblich erhöht werden.”

Um die Verantwortlichen zu beruhigen: eine Feminisierung der Justiz auf den Führungsebenen ist nicht zu befürchten. Der “Schneewittchensenat” im Bundesverfassungsgericht könnte im Zuge der derzeitigen Politik der Stellenbesetzungen auch zu einem “Gruppenbild ohne Dame” werden [hier]

Schneewittchensenat ist gut - mehr fällt mir dazu derzeit nicht ein ;-)

Kinderkommission ist wichtiger Mitstreiter

Mittwoch, 10. Februar 2010

kristina-koehler Kristina Köhler: “Kinderkommission ist wichtiger Mitstreiter auf dem Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft”

Bundesfamilienministerin will partnerschaftliche Zusammenarbeit im Interesse der Kinder auch in dieser Legislaturperiode fortsetzen

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, gratuliert den neuen Mitgliedern der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu ihrer Ernennung. Das Gremium, das korrekt Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder heißt, tritt heute zu seiner konstituierenden Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. “Die Kinderkommission ist für mich als Bundesfamilienministerin einer der wichtigsten Partner, mit dem ich gemeinsam eine gute und erfolgreiche Politik für Kinder durchsetzen möchte”, erklärte Köhler anlässlich der Sitzung. “In den Jahren ihres mehr als 20-jährigen Bestehens war die Kommission immer mehr als ein Unterausschuss des Familienausschusses: Sie ist ein deutliches Zeichen des Parlamentes für eine kinderfreundliche Gesellschaft”, so Köhler [mehr]

Kristina Köhler: “Moderne Familienpolitik ist weit mehr als Sozialpolitik”

“Das heutige Urteil ist ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber”, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Kinder in Hartz IV. “Die Richter haben nicht nur den eigenen Stellenwert von Kindern bei der Bemessung des für sie geltenden Existenzminimums unterstrichen - der unterscheidet sich grundlegend von Erwachsenen und kann deshalb nicht schematisch von diesen abgeleitet werden. Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden”, sagt Köhler [mehr]

Nach diesen Artikeln frage ich mich, was die Kinderkommission in 20 Jahren eigentlich erarbeitet und erreicht hat? Wäre es nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. der Kinderkommission gewesen, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern? Da aber das BMFSFJ sich hauptsächlich um Frauenangelegenheiten kümmert, hat man für Kinderbelange kaum Ressourcen übrig.

“Hartz IV-Gesetz” nicht verfassungsgemäß

Dienstag, 09. Februar 2010

bverfg-erster-senat Nachfolgend mehrere Pressemitteilungen und diverse Berichterstattungen zum Urteil.

Regelleistungen nach SGB II (”Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

Kristina Köhler zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: “Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.” [mehr]

Regelsatzerhöhung reicht nicht aus - Juristinnenbund fordert weitere Reformen von Hartz IV

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf. “Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändert sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.”, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II [mehr]

Bild: Wie viel Hartz IV braucht ein Kind?

Es ist nicht so, dass Familie Kerber-Schiel hungern muss. Sogar für den alten Opel Astra reicht das Geld. Es ist nur so, dass jedes Kind Träume hat, und diese Träume erfüllt der Staat nicht – bisher jedenfalls nicht [mehr]

Tagesschau: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.

Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen [mehr inkl.Video]

FOCUS: Karlsruhe zweifelt an Hartz IV

Bei der Überprüfung der Hartz-IV-Sätze für Kinder stellt das Bundesverfassungsgericht auch die Sätze für Erwachsene infrage. Die Richter zeigen sich bemerkenswert kritisch [mehr]

Spiegel Online: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen [mehr]

Faz: Ermittlung nicht korrekt - Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

[..]Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter [mehr]

Süddeutsche: Urteil zu Hartz IV - Grundrecht auf Existenzminimum

Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen - auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt nämlich Bezug auf das steuerfreie Existenzminimum. Wenn die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind, dann bedeutet das, dass alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern zahlen - weil ihr steuerfreies Existenzminimum höher gesetzt werden muss [mehr]

Zum Schluss verlinke ich noch auf ein Essay von Gunnar Heinsohn auf Welt Online mit einer gegenteiligen Meinung - im übrigen ein sehr lesenswerter Beitrag.

Wie man mit viel Geld Armut vermehrt

Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen. Bill Clinton kürzte in Amerika die Bezüge - mit Erfolg [mehr]

Kommentieren kann ich dieses Urteil nicht, da ich es noch nicht gelesen habe.

Kristina Köhler hebt Familienväter hervor

Sonntag, 17. Januar 2010

kristina-koehler Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler im Interview mit der “BILD”-Zeitung

[..]BILD: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst, ob die Hartz IV-Sätze für Kinder neu berechnet werden müssen. Müssen die Sätze erhöht werden?

Dr. Kristina Köhler: Kinderarmut ist vor allem auch Armut an Bildung und an Perspektiven. Mir geht es darum, Ehrgeiz und die Lust auf Bildung zu wecken. Bei Kindern kann man mit der Förderung gar nicht früh genug anfangen.

BILD: Aber reichen 211 Euro im Monat wirklich aus für ein 10-jähriges Kind?

Dr. Kristina Köhler: Natürlich ist das Geld äußerst knapp. Aber dennoch: Eine Familie mit zwei Kindern kann mit Hartz IV inklusive Miete auf bis zu 1600 Euro im Monat kommen. Es gibt viele Familienväter, die für dieses Geld von morgens bis abends arbeiten. Wichtig ist, dass jemand, der arbeitet, mehr Geld hat als jemand, der nicht arbeitet [mehr]

Das hört sich ja alles sehr löblich an. Zumindest klammert sie nicht - wie bisher Ursula von der Leyen - die Väter aus. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Kristina Köhler die Väter weiter in der traditionellen Rolle des Alleinernährers sehen will oder ob obige Aussage schlicht eine Anerkennung der Väter ob ihrer geleisteten Arbeit sein soll.

Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

Dienstag, 12. Januar 2010

carriere_mathieu_berlin_kreuzigung_170606 Zunächst einmal möchte ich folgendes festhalten: Mathieu Carriere ist und bleibt aus meiner Sicht ein Exzentriker. Wie alles im Leben beinhaltet aber auch diese Lebensart Positives wie Negatives, was man in der Sendung “Was erlauben Strunz” auf N24 sehr gut beobachten konnte. Im Gegensatz zu Edith Schwab hatte ich bei Mathieu Carriere das Gefühl, das er mit Leib und Seele für “unsere” Kinder kämpft.

Zunächst einmal wurde die Kreuzigung von Mathieu Carriere auf der Väterdemonstration des VafK aus dem Jahr 2006 auszugsweise gezeigt. Danach wollte Herr Lanz zum einen wissen, wie die derzeitige private Situation in Sachen Sorgerecht seiner Tochter wäre. Mathieu Carriere stellt daraufhin zunächst einmal klar, das er nie für Väterrechte, sondern für Kinderrechte gekämpft habe und inwieweit Väter von (nichtehelichen) Kindern in Deutschland diskriminiert werden. Herr Carriere brachte die bekannten Argumente und vor allen Dingen, das die Rechte der Kinder auf Vater und Mutter in der UN-Kinderrechtskonvention verankert wären, die Deutschland ja nicht vorbehaltlos unterschrieben habe.

Die ökonomische Situation der Mütter würde staatlich gefördert, woraufhin Frau Schwab lachen musste. Es ginge nicht um Schuldzuweisung an die Mütter, denn für diese Menschenrechtsverletzungen wäre der Staat verantwortlich, meinte daraufhin Herr Carriere. Frau Schwab reagierte daraufhin ziemlich übertrieben, indem sie Herrn Carriere nicht nur verbale Entgleisung vorwarf, sondern die Aussagen mit Kriegsgetümmel verglich und er die Sorgerechtssituation so darstellen würde, als würden Massenvernichtungswaffen in Deutschland eingesetzt. Frau Schwab sprach dann das Urteil des BVerfG vom Januar 2003 an, wo dieses ‘richtigerweise’ festgestellt habe, das es für Kinder nach Trennungen besser wäre, wenn das Sorgerecht alleine bei den Müttern bliebe. Normalerweise wäre eine Gesetzesänderung erst für Ende 2010 angedacht, aber das Urteil des EGMR würde die Angelegenheit vermutlich beschleunigen.

Des weiteren sprach Mathieu Carriere davon, das man eine Mediation zwingend vorschreiben sollte. Jetzt bin ich zwar kein Freund von Zwang, aber da es bei uns so viele unnötige, gesetzliche Vorschriften gibt, die alle Menschen zwangsweise befolgen müssen, es beim Sorgerecht um unsere Kinder geht, sehe auch ich keine andere Möglichkeit. Wie Frau Schwab ausnahmsweise richtig sagte, gehen Menschen bei einer Trennung selten im Guten auseinander. Gott sei Dank gibt es mittlerweile ja sogar schon Frauen, die nach einer Mediation einsichtig genug und froh darüber waren, das ihnen jemand mit klaren Worten die Wichtigkeit der Kindesbindung an beide Elternteile klar gemacht hat. Herr Carriere hat auch ziemlich hart gegen die Jugendämter im allgemeinen argumentiert.

Zusatz
Hier hatte ich mit meinem Beitrag aufgehört, da ich durch den User “Schlechtmensch” aus dem WGvdL-Forum erfuhr, das dieser einen Teil des Filmes auf Youtube eingestellt habe. Trotzdem bin ich heute der Meinung, das ich meinen Beitrag ruhig veröffentlichen sollte, alleine schon wegen der Videos. Auf N24 findet man im übrigen noch den kompletten Film.

Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil I
Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil II

Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil III

Links
Homepage von Mathieu Carriere
FemokratieBlog: Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil
(Az.: 22028/04)