Archiv für die Kategorie ‘Justiz’

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil

Dienstag, 05. Januar 2010

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Zum Verfahren

Seite 2 Nr. 6: Richterin Jäger, die von Deutschland benannte Richterin, hat sich für befangen erklärt (Regel 28 der Verfahrensregeln des EGMR). Am 3.August 2009 hat die Regierung gemäß Regel 29 § 1 (a) der Verfahrensregeln des EGMR das Gericht informiert, dass es Herrn Bertram Schmitt als ad hoc Richter an ihrer Stelle ernannt habe.

Darüber habe ich mich allerdings aus folgendem Grund gewundert: Renate Jaeger hatte in der Vergangenheit beim EGMR über einen Fall entschieden, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte, siehe Google.

1. Die Ausführungen der Regierung

Seite 7 Nr. 31: Nach Ansicht der Regierung sei der Eingriff in die mutmaßlichen Rechte des Vaters durch die gesetzliche Regelung, mit der die gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht werde, notwendig in deiner demokratischen Gesellschaft wegen des zulässigen Ziels, das Kindeswohl zu schützen, auch wenn es darüber keinen europäischen Konsens gebe.

Es ist schon interessant, wie - nicht nur - Rechtsgelehrte Demokratie auslegen. Deshalb lege ich nahe, am Ende der Übersetzung (ab Seite 17) die etwas über 3-seitige Begründung zu lesen, die mit “Abweichende Meinung des Richters Bertram Schmitt” tituliert wurde.

B. Begründetheit

Seite 13 Nr. 56: Das Gericht akzeptiert weiterhin, dass es Gründe geben kann, einem unverheirateten Vater die Teilnahme an der elterlichen Sorge zu verweigern; dies mag z.B. der Fall sein, wenn Auseinandersetzungen oder mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern das Risiko bergen, das Kindeswohl zu gefährden. Jedoch gibt es keinen Grund für die Annahme, dass eine solche Haltung generell Merkmal der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und Kindern ist.

Das Urteil ist aus meiner Sicht noch schlimmer, als ich vermutet habe und bietet der brd weiterhin eine großzügige Auslegung der nationalen Gesetze an. Auch wenn ich für meinen Pessimismus in einem anderen Blogeintrag zum EGMR-Sorgerechtsurteil kritisiert wurde - was natürlich in Ordnung ist - so löst die Übersetzung bei mir leider kein Umdenken zum Positiven aus.

Deutschland wurde aus meiner Sicht nur deshalb verurteilt, weil der Vater keine Möglichkeit hatte, sich das Sorgerecht vor Gericht ‘erstreiten’ und er gegenüber geschiedenen Vätern aus Sicht des EGMR diskriminiert wurde. Wenn man sich die Begründung des deutschen Richters durchliest, dann weiß man m.E., das sich das Justizministerium bei der Gesetzesänderung vermutlich kaum bewegen und den Vätern lediglich das Recht der Klage auf Sorgerecht eingeräumt wird. Glaubt mir, ich wünsche mir so sehr, das ich in diesem Punkt gewaltig daneben liege.

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil Az.: 22028/04

OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz

Sonntag, 20. Dezember 2009
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©by Karl-Heinz Laube/Pixelio.de

OLG Brandenburg • Az: 15 UF 98/08

29 Der Senat ist auf Grund der ihm vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten sowie des Ergebnisses der Anhörung der Beteiligten, des Sachverständigen Dr. W… und der im Auftrag der Ergänzungspflegerin tätig gewesenen Umgangsbegleiter zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. Das hat schon das Amtsgericht, gestützt auf das in I. Instanz im Umgangsrechtsverfahren eingeholte Gutachten Dr. Wa…, überzeugend herausgearbeitet und festgestellt; der Senat schließt sich dem, auch auf der Grundlage des im Beschwerdeverfahren eingeholten ergänzenden Gutachtens Dr. W…, das zu demselben Ergebnis gelangt, sowie des Verlaufs der mehrfachen während des Beschwerdeverfahrens mit professioneller Hilfe organisierten und immer wieder fehlgeschlagenen Versuche, einen gedeihlichen Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater zu installieren, in vollem Umfang an. Sämtliche Chancen, durch eine konstruktive Mitwirkung an diesen Versuchen eine Sorgerechtsentscheidung zu ihren Lasten - die selbst der Vater ursprünglich nicht gewollt hat - entbehrlich zu machen, hat die Mutter ungenutzt gelassen, weil es ihr offenbar an jeglicher Einsicht dafür fehlt, dass sie an der entstandenen Situation zumindest den entscheidenden Anteil trägt. Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.

Ein lesenswertes Urteil, dass sehr ausführlich die Unfähigkeit der Mutter darstellt, den Kindern ihren Vater zu erhalten. Wie in vielen Fällen versuchte die Mutter, den Vater als “jähzornigen, ungehemmt um sich schlagenden Vater” darzustellen, was ihr nicht half, sondern gegen sie sprach. Allerdings enthält das Urteil auch einen Wehrmutstropfen. Zitat:

47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.

Es gibt leider immer noch keine Gewähr, das Kinder bei Unfähigkeit einer Mutter zu ihrem Vater dürfen, wenn eine Drittmöglichkeit vorhanden ist :-(

Zu diesem Thema ist vor ein paar Tagen ein kurzer Beitrag erschienen unter dem Titel “Trennungskrieg – wenn Mütter ihre Kinder im Kampf gegen den Vater einsetzen” [hier]

Links
Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.07.2009 Az: 15 UF 98/08
Besagtes Urteil im Trennungsfaq-Forum gefunden

Bundesjustiz zum EU-Sorgerechtsurteil

Donnerstag, 03. Dezember 2009

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur heute ergangenen Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Berlin, 3. Dezember 2009

Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maßnahmen, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern.

Die Zeit ist in den letzten elf Jahren aber nicht stehen geblieben. 1998 ging der Gesetzgeber davon aus, dass es dem Kind mehr schadet als nützt, wenn die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Rollenverteilungen, Familien- und Lebensformen sind im Wandel. Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchung, ob die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers auch heute noch Bestand vor der Wirklichkeit haben, wird leider erst Ende 2010 vorliegen. Die Studie des Deutschen Jugendinstituts untersucht, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Entscheidend ist, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Und wir wollen wissen, wann und warum es trotz der Möglichkeit gemeinsamer Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleibt, steht im Mittelpunkt der Untersuchung.

Der Gerichtshof beurteilt nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall. Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten wird das Bundesjustizministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen [hier]

Damit dürfte nach dieser Pressemitteilung alles klar sein. Da es sich bei dem Gerichtsurteil um einen Einzelfall handelt und die Studie erst Ende 2010 fertig sein wird, können Väter mit großer Wahrscheinlichkeit vor diesem Zeitpunkt nicht mit einer Gesetzesänderung rechnen. Es wird die übliche Hinhalte-Taktik gewählt, die bis heute erfolgreich im Sinne der Feministinnen durch gezogen wurde. VAMV und der Bund Deutscher Juristinnen werden mit Sicherheit gegen eine Gesetzesänderung kämpfen, sowie weitere Frauenverbände.

Az: 22028/04

Neue Staatssekretärin im BMJ

Sonntag, 08. November 2009

bundesjustizministerium-haupteingang Da nach jedem Wechsel der Bundesregierung nicht nur neue Minister, sondern auch Staatssekretäre berufen werden, möchte ich kurz die Arbeit der zukünftigen Staatssekretärin des Bundesjustizministerium vorstellen. Auf der Homepage des BMJ findet man noch keine Informationen, diese sind lediglich in der Begrüßungsrede der neuen Justizministerin vorhanden. Bei Google sowie auf der Homepage der Bundesregierung war ich ebenfalls erfolglos.

Da Frau Dr. Grundmann nach den wenigen Information, die Frau Leutheusser-Schnarrenberger von sich gegeben hat, bereits in der Vergangenheit im Familienrecht tätig war, stelle ich nachfolgend den wesentlichen Auszug aus der Rede ein.

Seit 1993 ist Frau Dr. Grundmann im BMJ tätig. Schon als Referatsleiterin hat sie mit der Reform des Mietrechts ein außerordentlich brisantes politisches Vorhaben gemeistert. Und in den letzten vier Jahren hat sie als Unterabteilungsleiterin wichtige Reformprojekte im Familienrecht durchgesetzt, vor allem das neue Unterhaltsrecht. Diesen Reformen im Familienrecht haben auch meine Fraktion und ich im Bundestag zugestimmt. Sie haben nämlich das geschaffen, was für mich Liberalität ausmacht: mehr Freiheit und Selbstbestimmung und keine Festlegung des Rechts auf ein einzelnes Lebens- und Familienmodell. Frau Dr. Grundmann steht für diese moderne und liberale Rechtspolitik. Außerdem besitzt sie das, was man neudeutsch soft-skills nennt: Sie kann Menschen zusammenführen, sie kann Kompromisse schmieden und sie kann durch Argumente überzeugen [mehr]

Nach dieser Aussage kann man sich vorstellen, das auch in Zukunft keine Verbesserungen im Familienrecht zu Gunsten von Kinder und Väter zu erwarten sind.

BVerwG zum Informationsfreiheitsgesetz

Freitag, 30. Oktober 2009
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©by Peter von Bechen/Pixelio.de

Stempel „VS-Nur für den Dienstgebrauch” allein schließt Anspruch auf Informationszugang nicht aus

Allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache schließt einen Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch nicht aus. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist aber unter anderem dann ausgeschlossen, wenn die begehrte Information einer Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt, die durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung) geregelt ist.

[..]Nach dem hier einschlägigen Sicherheitsüberprüfungsgesetz und der Verschlusssachenanweisung kann eine Information dann zur Verschlusssache “Nur für den Dienstgebrauch” bestimmt werden, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Ob derartige Gründe für den Leitfaden Sprachnachweis des Goethe-Instituts vorliegen, hätte das Verwaltungsgericht deshalb prüfen müssen. Weil dies unterblieben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zurück verwiesen

BVerwG 7 C 21.08 - Urteil vom 29. Oktober 2009 [mehr]

Nur zur Information.

Frau Zypries Rede zu “Hass im Internet”

Montag, 12. Oktober 2009

brigitte-zypries1[..]Die größten Vorteile des Netzes begründen jedoch zugleich seine größten Gefahren: Weil das Netz anonym ist und soziale Kontrolle kaum stattfindet, verbreiten sich dort auch illegale Inhalte besonders häufig und schnell. Rechtsextremistische Organisationen setzen heute verstärkt auf das Internet als Medium. Im World Wide Web lässt sich ihre Propaganda billig und leicht verbreiten - bundes- und sogar weltweit. Jugendschutz.net zählte 2007 mehr als 1.600 verschiedene deutschsprachige Internet-Seiten mit rechtsextremen Inhalten. Hinzu kommen die zahlreichen Eintragungen in Chats, Foren oder anderen Web 2.0-Plattformen, mit denen vor allem jüngere Nutzer erreicht werden.

Dabei dürfen wir freilich nicht aus den Augen verlieren, dass Freiheit und Demokratie nicht nur von den politischen Extremisten bedroht werden. Auch religiöse Extremisten beleidigen und beschimpfen Andersdenkende bisweilen auf unerträgliche Weise. Ich denke etwa an die Pius-Brüderschaft, die die homosexuelle Bewegung mit dem Nationalsozialismus verglichen hat  [mehr]

Ich kenne noch viel mehr Hass im Internet, z.B. von der allseits  - besonders bei weiblichen Regierungsmitgliedern - “beliebten” Alice Schwarzer. Für diesen Hass bekommt Frau sogar Bundesverdienstkreuze.
Der Grund meiner Veröffentlichung bzw. Verlinkung dieser Rede ist aber ein anderer. Es wird auf immer mehr Medien und Organisationen Druck ausgeübt, Internetseiten löschen zu lassen. Solange diese kriminelle Inhalte zeigen, ist das auch völlig in Ordnung. Meine Frage ist nun: wer bestimmt eigentlich zukünftig, was Hass ist? Nicht nur Rechtsextreme verbreiten Hass, sondern auch Linksextreme. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass Linksextremismus bekämpft gehört. Wer garantiert, dass nur strafbewehrte Seiten bzw. Inhalte gelöscht werden? Frau Zypries selber zählt dazu ein Beispiel in ihrer Rede auf:

Damals haben Sie, sehr geehrter Herr Rose, mir den Ausdruck der Google-Treffer bei einer Suche nach den Stichwörtern “Landser” und “Zigeunerpack” übergeben. Die Liste war erschreckend lang. Wir haben sie an die Organisation jugendschutz.net weitergeleitet. Einige Seiten waren dort schon bekannt und sind schon nicht mehr abrufbar; andere konnten dank Ihres Hinweises erfasst werden.

Mein erster Gedanke war: was ist an dem Namen Landser verkehrt? Für mich waren das bisher Soldaten oder ursprünglich Landsknechte. Umgangssprachlich wurden damit Soldaten der Landstreitkräfte des Heeres bezeichnet. Anscheinend wurde der Name ‘Landser’ missbraucht und deswegen ist er nun auf einem entsprechenden Index gelandet. Die Liste des Hasses lässt sich vermutlich verlängern. Es soll sogar Menschen geben, die Politiker hassen ;-)

Meine Befürchtung ist, das immer mehr Politiker und (Wirtschafts-)verbände nach Motive suchen, die aus ihrer Sicht sperr- bzw. löschungswürdig sind. Unliebsame Meinungen sind unseren Politikern schon lange ein Dorn im Auge. Vermutlich werden wir weitere Internetsperren nicht aufhalten können :-(

Beratungsstelle für Stalking-Täter

Dienstag, 29. September 2009

brigitte-zypries1Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt die Beratungsstelle “Stop-Stalking” des Berliner Krisen- und Beratungsdienstes e.V. (KUB). Mit dem Zuschuss des Bundesjustizministeriums wird der Aufbau und Betrieb einer Online-Beratung für Stalking-Täter finanziert. Die Beratungsstelle “Stop-Stalking” wurde im Mai 2008 in Berlin eröffnet. Ziel ist es, betroffenen Menschen dabei zu helfen, das Stalking-Geschehen zu unterbrechen und wieder selbstbestimmt zu leben [mehr]

Natürlich gibt es nur Täter und keine Täterinnen. Ich bin davon überzeugt, würde man diesen Umstand anmahnen, das es garantiert heißen würde, das Frauen als Täter natürlich ebenfalls gemeint seien. Das scheint aber eher die Sicht von Frau Zypries zu sein, denn auf der Seite der Beratungsstelle werden stalkende Menschen angesprochen.

Zypries unterstützt Bewohnerinnen des Berliner Mädchen-Wohnprojekts „Potse“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit Mechthild Rawert, MdB, den Bewohnerinnen des Berliner Mädchen-Wohnprojekts “Potse” eine Wii-Spielkonsole als Geschenk überreicht. Die beiden Abgeordneten hatten die Spielkonsole bei der Wii-Olympiade auf dem diesjährigen Sommerfest der Zeitung “Vorwärts” gewonnen [mehr]

Nun ja, das hat zumindest der SPD nichts gebracht und Frau Zypries nur noch einen Abgeordnetenplatz ;-)

Links
Beratungsstelle Stop-Stalking
BMJ: Gesetzliche Grundlagen zum Thema Stalking

Kindergeld nicht an Sorgerecht gebunden

Dienstag, 29. September 2009

BUNDESFINANZHOF

Ist ein Kind getrennt lebender Eltern auf eigenen Entschluss von dem Haushalt eines Elternteils in den Haushalt des anderen Elternteils umgezogen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der andere Elternteil –auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist– das Kind i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in seinen Haushalt aufgenommen und damit Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes hat, wenn das Kind seit mehr als drei Monaten dort lebt und eine Rückkehr in den Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils nicht von vornherein feststeht.
EStG § 64 Abs. 2 Satz 1

Urteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07 [hier]

Bemerkenswert ist in diesem Fall nicht nur der Umstand, das ein nichtsorgerechtigter Vater das Kindergeld erhält. Der Wehrmutstropfen ist allerdings, das ein Kind 3 Monate beim anderen Elternteil leben muss, damit ein Anspruch besteht.

Wesentlich interessanter ist aus meiner Sicht die Begründung der Klägerin, die dem Wechsel des Kindes in den Haushalt des Vaters nicht zugestimmt hatte und dieses einer Kindesentziehung gleichstellte. Dieser Ansicht ist der Bundesfinanzhof nicht gefolgt.

[..]c) Nicht anwendbar sind hingegen die Grundsätze, die der BFH für Kindesentführungen in das Ausland aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 und VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464). Denn der auf einem Entschluss des Kindes beruhende Umzug von einem zu dem anderen Elternteil kann mit einer Entführung des Kindes nicht gleichgesetzt werden.

Na, da können Väter ja glatt beruhigt sein, das ein freiwilliger Umzug eines Kindes keiner Kindesentführung gleichgesetzt wird ;-)

Nachtrag
Ein paar Fakten für Diejenigen, welche das Urteil nicht lesen wollen (es ist allerdings ausnahmsweise mal kurz gehalten): Das Kind war beim Wohnungswechsel zum Vater bereits 15 Jahre alt und die Forderung betraf lediglich 5 Monate. Der Rechtsstreit hingegen dauerte 4,5 Jahre.
Hätte der Vater das Geld bei der Mutter einklagen müssen, wäre ihm wohl kaum Erfolg beschieden gewesen. Da in diesem Fall allerdings der Staat involviert war, sah es ausnahmsweise mal anders aus
:-)

Frauenthemen im Bundestag nicht repräsentativ vertreten

Freitag, 21. August 2009

djb begrüßt Rechtsgutachten zur paritätischen Besetzung von Kandidatenlisten und Wahlkreisen mit Frauen und Männern zur Wahl des Deutschen Bundestages und unterstützt entsprechende gesetzliche Quotenregelungen (”Parité”)

[..]Das Gutachten legt dar, dass die gesetzliche Quotierung von Kandidatenlisten und Wahlkreisen im Vorfeld der Bundestagswahlen nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern darüber hinaus auch zur Beseitigung der seit Jahren anhaltenden Unterrepräsentanz von Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag verfassungsrechtlich geboten ist.

Obgleich die wahlberechtigten Frauen in Deutschland seit Jahren in der Mehrheit sind (z.B. Bundestagswahl 2005: von knapp 61,9 Mio. Wahlberechtigten waren 32,2 Mio. Frauen, ingegen nur 29,4 Mio. Männer, Quelle: www.bundeswahlleiter.de), stagniert der Anteil der weiblichen Abgeordneten (wA) im Bundestag seit 1998 bei etwa 30 % (zielführend waren insoweit interne Frauenquoten einzelner Parteien: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke – zuvor zum Vergleich: BT 1957: 10,7 % wA, BT 1972: 5,8 % wA), während der Anteil der männlichen Abgeordneten (mA) etwa 70 % ausmacht (zuvor: BT 1957: 89,3 % mA, BT 1972: 94,2 % mA). Die Mehrheit des (Wahl-)Volks und deren Interessen – also die Wählerinnen und deren Interessen – wird demnach seit Jahren nicht angemessen im Deutschen Bundestag repräsentiert [mehr]

Der letzte Satz ist echt gut smiley1146smiley1146smiley1146

Wieviele Themen soll ich denn heraus suchen, bei denen es im Bundestag um angebliche Frauenbenachteiligungen ging?

• Frauen stärken – Frieden sichern
• und Schritte zur Erhöhung des Frauenanteils
• Die Situation von Frauenhäusern verbessern
• Finanzierung von Frauenhäusern bundesweit sicherstellen
• Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern
• Sexuelle Gewalt gegen Frauen im Kongo unverzüglich wirksam bekämpfen

Obiges habe ich aus folgenden Plenarprotokollen heraus gesucht: Plenarprotokoll 16/230 • 02.07.2009 / Plenarprotokoll 16/229 • 01.07.2009 / Plenarprotokoll 16/227 • 18. Juni 2009 /

Die jeweiligen Punkte sind Themen aus nur 3 Bundestag-/Plenarsitzungen, die im übrigen weder täglich, noch wöchentlich stattfinden.

Gibt es aber die gleiche Repräsentanz etwa zu Männerthemen? Nein! Bei einem Thema geht es allerdings tatsächlich nur um Männer

Wehrpflicht und Zvildienst = Zwangsdienst

Ich weiß noch nicht, ob ich obige Pressemitteilung unter Unverschämtheit oder Böswilligkeit ablegen soll. Wie schrieb mein Mann mal so schön an eine Behörde:

“… oder sind da nur Quotenfrauen am wirken? Wenn ja, dann ziehe ich den Vorwurf der Böswilligkeit zurück.”

Feministinnen bestätigen Desaster für Väter

Sonntag, 09. August 2009

Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung “Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?”
Leider hatte ich diesen Beitrag aus mir heute unerfindlichen Gründen noch nicht veröffentlicht.

Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder

Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages “Ein Desaster für Väter” [bestätigt]

Deutschlandradio - wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? - MP3-Datei

Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen… das ist das, was mir nach dieser einen Stunde des hörens überwiegend im Gedächtnis geblieben ist. Ein paar dieser Ausnahmen wurden kurz und bündig zusammen gefaßt und zwar [hier] und [hier]

Noch schlimmer als die Feministinnen fand ich allerdings teilweise Prof. Müller vom VafK. Bei diesem Vorsitzenden braucht man sich nicht wundern, das es für Väter nicht vorwärts geht.

Wer sich die Sendung nicht anhören und zu dem Thema lieber direkt eine Bewertung der Sendung lesen möchte, dem empfehle ich das Trennungsfaq-Forum, wo der User “Mus Lim” den Mitschnitt ausführlich kommentiert hat.

Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? Teil 1 + 2
Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? Teil 3

Die Ausarbeitung und Kommentierung entspricht meinem Rechtsempfinden, von daher kann ich die Beiträge guten Gewissens empfehlen.

Deutschlandradio hatte im übrigen am Tage der Urteilsverkündigung (18.03.2009) ein Interview mit Brigitte Zypries getätigt [hier]

Fazit
Es wird wie immer auf hohem Niveau gejammert und man kommt unweigerlich zu der Frage: Was wollen Feministinnen eigentlich?
Diese BGH-Urteile gehen eindeutig wie immer zu Lasten der Barunterhalts-Verpflichteten, sprich Väter.
Das gestern von mir veröffentlichte und kommentierte Leitsatz-Urteil des BGH XII Az.: XII ZR 102/08 bestätigt nämlich keineswegs irgendwelche Nachteile für Mütter und schon gar nicht welche für Kinder. Das öffentliche Medienecho zum Urteil vom BGH Az.: XII ZR 74/08 im März diesen Jahres zum nachehelichen Betreuungsunterhalt hat m.E. viel dazu beigetragen, das Mütter weiterhin keine Befürchtungen hegen und sich zu früh einer Erwerbsarbeit verpflichtet fühlen zu müssen.

Links
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
FemokratieBlog: BGH urteilt - Moderne Mütter massiv überfordert
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder
Schlußwort von Prof. Proksch - Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts